Das Fotografieren einer bewohnten Wohnung durch einen Immobilienmakler zum Zweck der Vermarktung und deren Veröffentlichung im Internet oder in einem Exposé berührt mehrere Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere wenn dabei persönliche Gegenstände oder Bereiche erkennbar sind, die Rückschlüsse auf die Bewohner zulassen.
Ein Makler sollte bei Unsicherheiten bezüglich der DSGVO immer rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Datenschutzes korrekt behandelt werden. Das Nichtbeachten dieser Regelungen kann zu erheblichen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen.