Daily-Briefing Datenschutz & IT-Sicherheit
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Worauf Sie heute achten sollten
- Verlassen Sie sich nicht blind auf Web-Adressen, die eine KI Ihnen nennt. Sicherheitsforscher haben eine neue Betrugsmasche dokumentiert: „Phantom Squatting“. Angreifer fragen KI-Chatbots gezielt nach Marken- und Support-Adressen, registrieren die dabei frei erfundenen (halluzinierten) Domains und bestücken sie mit Phishing-Seiten oder Schadsoftware. Wer eine von der KI genannte Adresse aufruft, landet dann womöglich direkt beim Betrüger. Adressen von Banken, Shops und Diensten immer selbst über die offizielle Seite oder ein Lesezeichen ansteuern, nicht per Copy-and-paste aus einer KI-Antwort.
- Phishing-Warnung für alle mit eigener Domain oder Website: gefälschte „Domain-Deaktivierung“ im Namen von united-domains. Aktuell kursieren E-Mails mit dem Betreff „Unbezahlte Rechnung — Gefahr der Domain-Deaktivierung“, die angeblich vom Registrar united-domains stammen. Sie nutzen fremde Absenderadressen, nennen keine echten Vertragsdaten und führen auf gefälschte Login-Seiten. Ziel ist die Übernahme des Domain-Kontos. Echte united-domains-Mails kommen nur von Adressen mit der Endung
united-domains.de— im Zweifel nur über die selbst eingetippte Adresse einloggen. - Wer für Werbung fremde Produktfotos nutzt, haftet — auch wenn sie „vom Lieferanten kamen“. Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Händler die urheberrechtliche Rechtekette prüfen muss, bevor er Produktbilder seines Lieferanten in Shop oder Werbung einsetzt. Ein gutgläubiges Vertrauen auf die Berechtigung des Lieferanten schützt nicht; fehlt die lückenlose Rechtekette, drohen Unterlassung und Schadensersatz an den Fotografen. Relevant für Online-Händler, Dropshipper und alle, die Herstellerbilder übernehmen.
Aktuelle Phishing- und Betrugswellen
Im Fokus steht eine Welle im Namen des Domain-Registrars united-domains. Betroffene erhalten E-Mails mit dem Betreff „Unbezahlte Rechnung — Gefahr der Domain-Deaktivierung“, die vorgeben, eine offene Forderung müsse sofort beglichen werden, sonst werde die Domain abgeschaltet. Laut einer Mitteilung des Unternehmens vom 17. Juli 2026 stammen die Mails nicht von united-domains: Die echten Absenderadressen enden ausschließlich auf united-domains.de, während die Phishing-Mails generische Adressen nutzen (z. B. info@web.de), keine konkreten Kundennummern nennen und über Buttons auf externe Fake-Login-Seiten führen. Wer dort seine Zugangsdaten eingibt, riskiert die Übernahme aller im Konto verwalteten Domains — besonders heikel für Kleinunternehmen und Freiberufler.
Das Muster ist typisch für die aktuelle Lage: eine angebliche offene Rechnung oder auslaufende Leistung, eine kurze Frist mit Sperrandrohung und ein Link auf eine täuschend echte Anmeldeseite. Neu ist der zusätzliche Kanal „Phantom Squatting“ (siehe Detailteil): Angreifer setzen inzwischen auf von KI-Systemen erfundene Domains, die seriös klingen, aber nie offiziell existierten. Wer eine Adresse aus einer Chatbot-Antwort übernimmt, sollte sie besonders kritisch prüfen.
Schutz bleibt einfach und wirksam: keine Links aus solchen Nachrichten anklicken, Absenderadressen genau prüfen, Konten ausschließlich über die selbst eingetippte offizielle Adresse oder ein gespeichertes Lesezeichen aufrufen und im Zweifel direkt beim Anbieter über die offizielle Hotline nachfragen.
Was war los?
Bei den Unternehmenssystemen zieht die Ausnutzungswelle an. Oracle hat sein vierteljährliches Sicherheitsupdate mit über 1.400 Patches veröffentlicht — darunter eine PeopleSoft-Lücke, die von einer bekannten Angreifergruppe bereits aktiv ausgenutzt wird. Auch eine kritische Lücke in der weit verbreiteten ServiceNow-Plattform wird inzwischen angegriffen. Für Firmen heißt das: die aktuellen Updates zügig einspielen und exponierte Systeme prüfen.
Aufmerksamkeit verdient zudem eine strukturell neue Angriffstechnik: Beim „Phantom Squatting“ machen sich Kriminelle zunutze, dass KI-Sprachmodelle gelegentlich Web-Adressen erfinden. Diese erfundenen Domains werden registriert und für Phishing und Schadsoftware missbraucht — ein Risiko, das mit der Verbreitung von KI-Assistenten wächst.
Was sich rechtlich geändert hat
Zwei Gerichtsentscheidungen sind für die Praxis bedeutsam. Das OLG Celle stärkt die Rechte von Fotografen: Händler, die Produktbilder ihres Lieferanten werblich nutzen, müssen die urheberrechtliche Rechtekette prüfen und können sich nicht auf ihren guten Glauben berufen — ein wichtiges Signal für den gesamten Online-Handel. Und das OLG Hamburg hat die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Meta wegen des Facebook-Datenlecks von 2021 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt; höchstrichterlich zu klären ist, ob ein Verbraucherverband den DSGVO-Schadensersatzanspruch betroffener Nutzer per Sammelklage geltend machen kann.
IT-Detailansicht für Fachpublikum
Im Folgenden: die laufenden Wochen-Schwerpunkte, eine Management Summary, die Top-Risiken mit konkreten Handlungsempfehlungen sowie die sechs Fachkapitel (Datenschutz, Datensicherheit, IT-Sicherheit, Urteile, Bußgelder, Cyber-Sicherheit), ergänzt um einen Überblick zu KI und großen Sprachmodellen, Ausblick, Methodik und Quellenverzeichnis.
Top-Themen der Woche
1. Aktiv ausgenutzte Enterprise-Lücken: Oracle-Rekord-CPU und ServiceNow
Die Ausnutzung geschäftskritischer Software beschleunigt sich. Oracle veröffentlichte am 21. Juli sein Critical Patch Update mit rund 1.455 Fixes; die PeopleSoft-Lücke CVE-2026-35278 (CVSS 9,8, Pre-Auth-RCE) wird von der Gruppe ShinyHunters bereits aktiv ausgenutzt. Zeitgleich meldeten Forscher erste Angriffe auf die ServiceNow-AI-Platform-Lücke CVE-2026-6875 (unauthentifizierte RCE).
Letzte Entwicklung: Beide Lücken erlauben Angreifern ohne Zugangsdaten die Übernahme zentraler Geschäftssysteme (HR-, Gehalts- und Workflow-Plattformen); die Angriffe zielen auf Datenexfiltration und Persistenz. Wer Oracle-EBS/PeopleSoft oder self-hosted ServiceNow betreibt, muss unverzüglich patchen.
2. Phantom Squatting: KI-halluzinierte Domains als neue Angriffsfläche
Palo Alto Networks Unit 42 dokumentiert eine strukturell neue Technik: Angreifer registrieren Domains, die große Sprachmodelle als real ausgeben, obwohl sie nicht existieren, und nutzen sie für Phishing, Malware und Supply-Chain-Angriffe. In einer Analyse von 913 Marken über 685.339 Prompts entstanden 2,1 Millionen URLs, davon rund 809.000 auf nicht existierende Domains.
Letzte Entwicklung: Rund 250.000 halluzinierte Domains sind noch frei registrierbar; eine reale Kampagne („Montana Empire“) klonte Webshops und griff Zahlungs- und Ausweisdaten ab. Für Organisationen, die KI-Coding-Agents einsetzen, wird das zum Lieferketten-Risiko.
Management Summary
Die IT-Sicherheitslage zum 21. Juli ist von aktiver Ausnutzung geschäftskritischer Software und einer neuen KI-getriebenen Angriffstechnik geprägt. Oracle veröffentlichte sein vierteljährliches Critical Patch Update mit rund 1.455 Sicherheits-Patches über das gesamte Portfolio; höchste Dringlichkeit hat CVE-2026-35278 in Oracle PeopleSoft PeopleTools (CVSS 9,8, Pre-Authentication-RCE), die von der Gruppe ShinyHunters — in Kombination mit CVE-2026-35273 — bereits aktiv ausgenutzt wird, um HR-, Gehalts- und Personendaten zu exfiltrieren und persistente Zugänge zu etablieren; weitere kritische Treffer betreffen WebLogic (CVE-2026-35263, CVSS 9,9) und Identity Manager (CVE-2026-35268, CVSS 9,9). Parallel bestätigten Forscher am 19. Juli erste Angriffe auf CVE-2026-6875 in der ServiceNow AI Platform — ein Sandbox-Escape (CVSS 9,5), der über den Endpoint /assessment_thanks.do unauthentifizierte Remote Code Execution ermöglicht; self-hosted-Instanzen ohne Juli-Update sind unmittelbar gefährdet. Zusätzlich beschreibt Palo Alto Networks Unit 42 mit „Phantom Squatting“ eine strukturell neue Technik: Angreifer registrieren von LLMs halluzinierte Domains und nutzen sie als Phishing-, Malware- und Supply-Chain-Vektor; von 2,1 Millionen generierten URLs verwiesen rund 809.000 auf nicht existierende Domains, etwa 250.000 davon sind noch frei registrierbar.
Datenschutz- und rechtsseitig prägen zwei Gerichtsentscheidungen und zwei Bußgelder den Tag. Das OLG Celle (13 U 88/25) entschied, dass ein Händler die urheberrechtliche Rechtekette prüfen muss, bevor er Produktfotos seines Lieferanten werblich nutzt; guter Glaube schützt nicht, es droht Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG. Das OLG Hamburg (11 VKl 1/24) legte die vzbv-Musterfeststellungsklage gegen Meta zum Facebook-Scraping von 2021 mit sechs Fragen dem EuGH vor — zu klären ist die Verbandsbefugnis für DSGVO-Schadensersatz nach Art. 80/82. Die italienische Garante verhängte 158.000 Euro gegen den Character.AI-Betreiber Character Technologies wegen unzureichender Altersverifikation und verspäteter DPIA/EU-Vertreter-Benennung — das erste abgeschlossene europäische Bußgeld gegen einen KI-Chatbot wegen Kinderschutz-Versäumnissen. Die spanische AEPD belegte Amadeus mit 18 Mio. Euro für die zweckwidrige Wiederverwendung von PNR-Buchungsdaten (Art. 6 und Art. 14 DSGVO).
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Oracle Critical Patch Update Juli 2026 (~1.455 Fixes): PeopleSoft CVE-2026-35278 (CVSS 9,8) aktiv von ShinyHunters ausgenutzt — sofort patchen.
- ServiceNow AI Platform CVE-2026-6875 (CVSS 9,5, unauth. RCE) seit 19. Juli aktiv ausgenutzt; self-hosted-Instanzen priorisiert patchen.
- Phantom Squatting (Unit 42): KI-halluzinierte Domains als Phishing-/Malware-/Supply-Chain-Vektor; ~250.000 erfundene Domains noch frei.
- OLG Celle 13 U 88/25: Händler muss Foto-Rechtekette prüfen; guter Glaube schützt nicht, Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG (ur-486).
- OLG Hamburg 11 VKl 1/24: Meta-Scraping-Musterklage dem EuGH vorgelegt (Verbandsbefugnis für DSGVO-Schadensersatz).
- Garante: 158.000 € gegen Character.AI-Betreiber wegen KI-Kinderschutz-Versäumnissen; AEPD: 18 Mio. € gegen Amadeus (PNR-Zweckänderung).
- Anthropic: neue Consumer-Datenschutzrichtlinie erlaubt proaktive Behörden-Weitergabe und biometrische ID-Prüfung (Claude Free/Pro/Max).
- Phishing im Namen von united-domains („Domain-Deaktivierung“); DeepSeek schaltet Legacy-API-Namen am 24. Juli ab.
Top-Risiken – Handlungsempfehlungen für heute
- Oracle-Systeme patchen. Das Juli-CPU einspielen, PeopleSoft/PeopleTools (CVE-2026-35278) und WebLogic (CVE-2026-35263) priorisieren; internet-exponierte PeopleSoft-Instanzen auf Kompromittierung prüfen, da ShinyHunters aktiv angreift.
- ServiceNow aktualisieren. Das Juli-2026-Update für die AI Platform installieren (CVE-2026-6875); self-hosted-Instanzen sofort, da aktive Ausnutzung bestätigt ist. Zugriff auf betroffene Endpunkte einschränken.
- KI-genannte URLs verifizieren. Adressen aus Chatbot-Antworten oder KI-Coding-Agents nicht ungeprüft übernehmen (Phantom Squatting). Marken-/Support-Domains über offizielle Kanäle gegenprüfen; Domain-Reputation und Registrierungsalter kontrollieren; abhängige Paket-/Domain-Referenzen in Build-Pipelines validieren.
- Domain-Konten absichern. Beschäftigte für die united-domains-Masche sensibilisieren; Registrar-Logins nur über die manuell eingegebene Adresse, MFA für Domain-Verwaltungskonten aktivieren.
- Foto-/Bildrechte im Handel prüfen. Rechtekette für werblich genutzte Produktfotos dokumentieren, Freistellungs- und Rechteketten-Klauseln in Lieferverträge aufnehmen (OLG Celle).
- KI-Nutzung datenschutzseitig neu bewerten. Consumer-Zugänge (Claude Free/Pro/Max) unterliegen nun erweiterten Behörden-Weitergabe- und ID-Verifikationsklauseln; für sensible/berufliche Nutzung Enterprise-/Team-/API-Konten mit anderer Vertragslage vorziehen.
1. Datenschutz
Ein KI-Anbieter weitet die Erhebung und Weitergabe von Nutzerdaten aus — ein Signal für die Datenschutzbewertung von Consumer-KI.
1.1 Anthropic: neue Consumer-Datenschutzrichtlinie mit Behörden-Weitergabe und biometrischer ID-Prüfung
Zusammenfassung: Die zum 8. Juli 2026 in Kraft getretene Consumer-Datenschutzrichtlinie von Anthropic enthält zwei datenschutzkritische Neuerungen. Erstens behält sich das Unternehmen vor, Nutzergespräche proaktiv an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, wenn ein interner „Good-Faith-Belief“ vorliegt — ohne gerichtliche Anordnung. Zweitens führt Anthropic eine Identitätsprüfung ein, in deren Rahmen Lichtbildausweise, Selfies oder kurze Videos sowie biometrische Gesichtsgeometrie über einen Drittanbieter-Verifikationsdienst erhoben werden können. Betroffen sind die Consumer-Tarife Claude Free, Pro und Max; ausgenommen sind Enterprise-, Team-, API- und Claude-for-Work-Konten. Datenschützer werten insbesondere die Behörden-Klausel wegen des weiten Ermessensspielraums als kritisch.
Hintergrund & Einordnung: Der Schritt zeigt, wie sich die Datenschutz-Risikolage bei Consumer-KI verschiebt: Nicht nur die Eingabeinhalte, sondern zunehmend Identitäts- und biometrische Daten fließen in die Verarbeitung ein, und die Schwelle für eine Weitergabe an Behörden sinkt auf ein anbieterseitiges Gutdünken. Für Verarbeitungen mit Personenbezug in der EU stellen sich Fragen nach Rechtsgrundlage (Art. 6, Art. 9 DSGVO bei biometrischen Daten) und Drittlandtransfer.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Für berufliche oder sensible Nutzung sind Enterprise-/Team-/API-Konten mit abweichender Vertrags- und Datenlage den Consumer-Frontends vorzuziehen. Wer Consumer-Claude einsetzt, sollte keine sensiblen personenbezogenen Inhalte eingeben und die geänderten Bedingungen in die Datenschutz-Folgenabschätzung aufnehmen. Die biometrische ID-Prüfung ist datenschutzrechtlich gesondert zu bewerten.
2. Datensicherheit
Eine neue Angriffstechnik macht sich die Schwächen generativer KI selbst zunutze.
2.1 Phantom Squatting: von KI halluzinierte Domains als Phishing-, Malware- und Supply-Chain-Vektor
Zusammenfassung: Palo Alto Networks Unit 42 hat eine strukturell neue Technik dokumentiert: „Phantom Squatting“ bezeichnet das Registrieren von Domains, die große Sprachmodelle halluzinieren — also als real ausgeben, obwohl sie nicht existieren. Angreifer befragen KI-Systeme gezielt nach Marken- und Support-URLs, registrieren die erfundenen Domains, bevor die betroffenen Marken reagieren, und bestücken sie mit Phishing-Kits oder Schadsoftware. In einer Analyse von 913 globalen Marken über 685.339 adversarielle Prompts entstanden 2,1 Millionen URLs; rund 809.000 verwiesen auf nicht existierende Domains, von denen 13.229 bereits als schädlich markiert waren und etwa 250.000 noch frei registrierbar sind. Eine reale Kampagne namens „Montana Empire“ klonte Webshops in Echtzeit und griff Kreditkarten- und Ausweisdaten ab; die verwandte Kampagne „PhantomRaven“ versteckte Malware in 126 npm-Paketen mit über 86.000 Installationen.
Hintergrund & Einordnung: Die Technik dreht ein bekanntes KI-Problem — Halluzinationen — in eine Angriffsinfrastruktur um. Besonders gefährlich ist der Supply-Chain-Aspekt: KI-Coding-Agents, die Paket- oder Domain-Namen „erfinden“, können Entwickler auf präparierte Ressourcen leiten (verwandt mit „Slopsquatting“ bei Paketnamen). Mit der breiten Nutzung von KI-Assistenten in Recherche und Entwicklung wächst die Angriffsfläche automatisch mit.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Von KI genannte Domains und Paketnamen niemals ungeprüft übernehmen — über offizielle Kanäle verifizieren, Registrierungsalter und Reputation prüfen, in Build-Pipelines Abhängigkeiten gegen Allowlists validieren. Marken sollten proaktiv naheliegende Halluzinations-Domains überwachen und registrieren (Brand Protection) sowie Nutzer für die Gefahr KI-generierter Adressen sensibilisieren.
3. IT-Sicherheit
Zwei zentrale Enterprise-Plattformen werden aktiv angegriffen — Handeln ist dringend.
3.1 Oracle Critical Patch Update Juli 2026: PeopleSoft-Lücke (CVE-2026-35278) aktiv von ShinyHunters ausgenutzt
Zusammenfassung: Oracle hat am 21. Juli 2026 sein vierteljährliches Critical Patch Update mit rund 1.455 neuen Sicherheits-Patches über das gesamte Produktportfolio veröffentlicht. Höchste Priorität hat CVE-2026-35278 in Oracle PeopleSoft PeopleTools (CVSS 9,8), eine Pre-Authentication-RCE, die von der Bedrohungsgruppe ShinyHunters — in Kombination mit CVE-2026-35273 — bereits in laufenden Kampagnen aktiv ausgenutzt wird, um HR-, Gehalts- und Personendaten zu exfiltrieren und persistente Zugänge zu etablieren. Weitere kritische Lücken betreffen WebLogic Server (CVE-2026-35263, CVSS 9,9), Identity Manager (CVE-2026-35268, CVSS 9,9) und WebCenter Capture (CVE-2026-35280/35281). Oracle Fusion Middleware enthält 359 Patches, davon 224 unauthentifiziert remote ausnutzbar.
Hintergrund & Einordnung: PeopleSoft-Systeme verwalten in vielen Konzernen und Behörden Personal- und Gehaltsdaten und sind damit ein hochwertiges Ziel. Dass ShinyHunters — bekannt für Angriffe auf Microsoft, AT&T und Ticketmaster — bereits zum CPU-Termin aktiv ausnutzt, verkürzt das Reaktionsfenster drastisch. Der enorme Patch-Umfang (1.455 Fixes) erhöht zusätzlich das Risiko, dass die kritischen Einträge in der Masse untergehen.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Das Juli-CPU priorisiert einspielen, PeopleSoft/PeopleTools und WebLogic zuerst. Internet-exponierte PeopleSoft-Instanzen umgehend patchen oder vom Netz nehmen und auf Kompromittierung prüfen (verdächtige Zugriffe, neue Konten, Datenabflüsse). Fusion-Middleware-Komponenten mit unauthentifiziert erreichbaren Diensten gesondert absichern.
3.2 ServiceNow AI Platform: unauthentifizierte RCE (CVE-2026-6875) seit 19. Juli aktiv ausgenutzt
Zusammenfassung: In der ServiceNow AI Platform (vormals Now Platform) wird die Schwachstelle CVE-2026-6875 (CVSS 9,5) aktiv ausgenutzt. Es handelt sich um einen Sandbox-Escape, der einem unauthentifizierten Angreifer über den Endpoint /assessment_thanks.do vollständige Remote Code Execution ermöglicht. Das vollständige Advisory (KB3137947) erschien am 13. Juli; gehostete Instanzen wurden binnen 24 Stunden nach der Meldung cloud-seitig abgesichert. Am 19. Juli meldeten Sicherheitsforscher erste Ausnutzungsversuche in freier Wildbahn, bei denen die Angreifer eine andere Gadget-Chain als der öffentliche PoC verwenden. Patches liegen für die betroffenen Release-Familien vor; self-hosted-Instanzen ohne das Juli-2026-Update sind unmittelbar gefährdet.
Hintergrund & Einordnung: ServiceNow ist bei einem Großteil der Fortune-500-Unternehmen im Einsatz und orchestriert zentrale IT- und Geschäftsprozesse; eine unauthentifizierte RCE ist entsprechend kritisch. Dass Angreifer eine alternative Ausnutzungskette einsetzen, deutet auf eigenständige Exploit-Entwicklung hin und erhöht das Risiko, dass generische Abwehrregeln nicht greifen.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Self-hosted-ServiceNow-Instanzen sofort auf die gepatchten Juli-2026-Stände heben; den Endpoint /assessment_thanks.do bis dahin filtern oder sperren und Logs auf Exploit-Versuche prüfen. Cloud-gehostete Instanzen sind laut Hersteller abgesichert, sollten aber auf ordnungsgemäße Absicherung kontrolliert werden.
4. Urteile
Ein urheberrechtliches Haftungsurteil für den Handel und eine EuGH-Vorlage zur DSGVO-Sammelklage.
4.1 OLG Celle (13 U 88/25): Händler muss die Foto-Rechtekette prüfen — kein Gutglaubensschutz
Sachverhalt: Ein Händler nutzte Produktfotos, die er von seinem Lieferanten zur werblichen Verwendung erhalten hatte. Der Fotograf sah seine Urheberrechte verletzt, weil der Lieferant zur Einräumung der genutzten Rechte nicht berechtigt gewesen sei, und verlangte Schadensersatz.
Entscheidung: Das OLG Celle (Urteil vom 12.05.2026 – 13 U 88/25) bejahte den Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG. Ein Händler darf nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, dass sein Lieferant zur Einräumung der Nutzungsrechte berechtigt ist; im Urheberrecht treffen den Nutzer hohe Sorgfaltsanforderungen, er muss die Rechtekette überprüfen.
Begründungs-Kernpunkte: Der gute Glaube an die Rechteinhaberschaft ist urheberrechtlich nicht geschützt. Eine konkludente Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte und die Zustimmung zur Weiterlizenzierung an die Händlerkunden setzen einen unzweideutig erkennbaren Parteiwillen voraus; im Zweifel gilt nach dem Zweckübertragungsgrundsatz (§ 31 Abs. 5 UrhG) eine nur eingeschränkte Rechtseinräumung. Fehlt die tragfähige Rechtekette, ist die werbliche Nutzung rechtswidrig. (Aufbereitung auf Basis des INFOLAW-Leitsatzes; Volltext über voris verfügbar, hier nicht reproduziert.)
Praxisfolgen: Für Online-Händler, Marktplatz-Verkäufer und Dropshipper ist die Prüfung und Dokumentation der Bild-Rechtekette Pflicht. Empfehlenswert sind schriftliche Rechteketten- und Freistellungsklauseln in Lieferverträgen, die ausdrückliche Regelung von Nutzungsumfang und Weitergabebefugnis sowie die Aufbewahrung der Herkunftsnachweise. Andernfalls drohen Unterlassung und Schadensersatz nach Lizenzanalogie — unabhängig vom Verschulden des Lieferanten. Die vollständige Aufbereitung liegt als CSA-Beitrag vor: ur-486.
4.2 OLG Hamburg (11 VKl 1/24): Meta-Scraping-Musterklage dem EuGH vorgelegt
Sachverhalt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhob im Dezember 2024 eine Musterfeststellungsklage gegen Meta Platforms wegen des Facebook-Scraping-Vorfalls von 2021, bei dem Daten von Millionen europäischer Nutzer veröffentlicht wurden. Streitig ist, ob der Verband den Schadensersatzanspruch der Betroffenen nach Art. 82 DSGVO im Wege der Verbandsklage geltend machen kann.
Entscheidung: Das OLG Hamburg (Beschluss vom 08.07.2026 – 11 VKl 1/24) hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH sechs Fragen vorgelegt. Kernfragen sind, ob ein Verbraucherverband nach deutschem Recht (VDuG) im Sinne von Art. 80 Abs. 1 DSGVO das Schadensersatzrecht betroffener Nutzer nach Art. 82 DSGVO wahrnehmen kann und welches Gericht örtlich und international zuständig ist.
Begründungs-Kernpunkte: Die Reichweite der Verbandsklagebefugnis für DSGVO-Schadensersatz ist unionsrechtlich ungeklärt; das Zusammenspiel von Art. 80 DSGVO, dem deutschen Verbandsklagerecht und der internationalen Zuständigkeit (EuGVVO Art. 7 Nr. 2) bedarf höchstrichterlicher Klärung. Bis zur EuGH-Entscheidung (erfahrungsgemäß 15–24 Monate) ruht das Hauptverfahren; nur im Klageregister angemeldete Verbraucher profitieren von der Verjährungshemmung.
Praxisfolgen: Die Entscheidung des EuGH wird maßgeblich prägen, ob DSGVO-Schadensersatz künftig gebündelt per Verbandsklage durchsetzbar ist — mit erheblicher Breitenwirkung für Unternehmen nach Datenpannen. Betroffene Nutzer sollten die Registeranmeldung im Blick behalten; Unternehmen müssen mit einer Ausweitung kollektiver Rechtsdurchsetzung rechnen.
5. Bußgelder
Zwei Bußgelder markieren die Linien bei KI-Kinderschutz und bei der Zweckbindung großer Datenbestände.
5.1 Italien: 158.000 Euro (Garante) gegen den Character.AI-Betreiber wegen KI-Kinderschutz-Versäumnissen
Behörde: Garante per la protezione dei dati personali (Italien) · Adressat: Character Technologies Inc. (Betreiber von Character.AI) · Höhe: 158.000 Euro
Verstoß / Rechtsgrundlage: Art. 5, 25 und 35 DSGVO sowie Art. 27 (EU-Vertreter); Schwerpunkt unzureichender Kinderschutz.
Begründung: Der Garante stellte am 9. Juli 2026 fest, dass die generative KI-Chatbot-Plattform Character.AI Minderjährigen durch unzureichende Altersverifikation unkontrollierten Zugang zu potenziell schädlichen Inhalten ermöglichte. Hinzu kamen eine verspätete Datenschutz-Folgenabschätzung, die verspätete Benennung eines EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO und mangelhafte Nutzerinformationen. Der Garante ordnete an, dass das Unternehmen binnen 120 Tagen über ergriffene Schutzmaßnahmen berichtet. Es ist das erste abgeschlossene europäische Bußgeld speziell gegen einen KI-Chatbot wegen Kinderschutz-Versäumnissen und knüpft an die bisherige Linie des Garante (ChatGPT-Sperre 2023, OpenAI-Bußgeld 2025) an.
Praxisfolgen: Anbieter generativer KI mit Consumer-Zugang müssen wirksame Altersverifikation, eine rechtzeitige DPIA, einen EU-Vertreter und transparente Nutzerinformationen vorhalten — Kinderschutz wird zum eigenständigen Prüfmaßstab. Die vergleichsweise moderate Summe ändert nichts an der Signalwirkung: Aufsichtsbehörden nehmen KI-Chatbots gezielt in den Blick.
5.2 Spanien: 18 Mio. Euro (AEPD) gegen Amadeus wegen zweckwidriger Wiederverwendung von Reisedaten
Behörde: Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) · Adressat: Amadeus IT Group S.A. · Höhe: 18 Mio. Euro (Az. PS/00005/2025; bei freiwilliger Zahlung mit Rabatt 14,4 Mio. beglichen, Einspruch angekündigt)
Verstoß / Rechtsgrundlage: Art. 6 DSGVO (fehlende Rechtsgrundlage) und Art. 14 DSGVO (Informationspflicht bei nicht direkt erhobenen Daten); je 9 Mio. Euro.
Begründung: Amadeus, Betreiber eines globalen Reisedistributionssystems, profilierte 2021–2022 im Pilotprojekt „PLATAFORMA.1″ Reisende auf Basis historischer PNR-Buchungsdaten (bis zu drei Jahre zurück, rund 12 Milliarden Datensätze). Die ursprünglich für Buchungszwecke verarbeiteten Daten wurden ohne Einwilligung und ohne die nach Art. 14 DSGVO geschuldete nachträgliche Information für Analyse- und Produktverbesserungszwecke wiederverwendet. Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine anonyme Beschwerde von 2023 (veröffentlicht 26. Mai 2026).
Praxisfolgen: Der Fall ist richtungsweisend für die Sekundärnutzung großer Bestandsdatenmengen (Analytics, KI-Training, Produktentwicklung): Ohne tragfähige Rechtsgrundlage und ohne Erfüllung der Informationspflichten ist die Zweckänderung unzulässig — auch im B2B-Datenverarbeitungskontext. Wer historische Kunden- oder Transaktionsdaten neu nutzen will, braucht eine dokumentierte Rechtsgrundlage, eine Zweckvereinbarkeitsprüfung (Art. 6 Abs. 4 DSGVO) und die Nachinformation der Betroffenen.
6. Cyber-Sicherheit
Die Ransomware-Aktivität gegen den deutschen Mittelstand hält an.
6.1 SafePay: neue Angriffsbehauptungen gegen deutsche Unternehmen (Ströbel-Gruppe)
Zusammenfassung: Die seit Ende 2024 aktive Ransomware-Gruppe SafePay listete am 20. Juli 2026 die bayerische Ströbel-Gruppe (Fertigungsunternehmen aus Langenzenn) auf ihrer Leak-Site; im selben Zeitraum beanspruchte sie weitere deutsche Ziele (u. a. einen IT-Dienstleister). Art und Umfang der erbeuteten Daten wurden nicht spezifiziert, offizielle Stellungnahmen der Unternehmen liegen nicht vor. SafePay operiert ohne RaaS-Partnermodell (eigener Verschlüsseler, eigene Infrastruktur) und schließt Angriffe teils in unter 24 Stunden ab; bis zum 20. Juli hat die Gruppe über 500 Opfer in rund 45 Ländern beansprucht, wobei Deutschland nach den USA am zweithäufigsten betroffen ist.
Hintergrund & Einordnung: Dies ist ein Verlaufshinweis zu einer bereits bekannten Gruppe — neu sind die konkreten deutschen Opfer. Leak-Site-Einträge sind einseitige Täterbehauptungen und keine bestätigten Schadensbilanzen, dokumentieren aber die anhaltende Fokussierung von SafePay auf den deutschen Mittelstand (Fertigung, IT-Dienstleister). Die kurze Angriffsdauer lässt wenig Zeit für Erkennung und Reaktion.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Extern exponierte Zugänge (VPN/RDP) mit MFA absichern, internetseitige Dienste zügig patchen, Netzwerksegmentierung umsetzen und offline gehaltene, getestete Backups vorhalten. Angesichts der Sub-24-Stunden-Angriffe müssen Erkennung (auffällige Anmeldungen, Tooling, Verschlüsselungsvorbereitung) und Incident-Response in Echtzeit greifen.
KI & große Sprachmodelle
Kompakter Überblick der jüngsten Entwicklungen je Anbieter (bewusst knapp, unbestätigte Angaben als solche gekennzeichnet):
- Anthropic: Neben der geänderten Consumer-Datenschutzrichtlinie (siehe Kapitel 1) hat Anthropic nach der Wiederfreigabe von Claude Fable 5 ein Sicherheits-Framework gegen Jailbreaks veröffentlicht — inklusive einer „Cyber Jailbreak Severity“-Skala (0–4) und des anbieterübergreifenden Bewertungsprojekts „Glasswing“; ein neuer Classifier blockiert die gemeldete Exploit-Technik nach eigenen Angaben in über 99 Prozent der Fälle, erzeugt aber mehr Fehlalarme bei legitimen Coding-Aufgaben.
- OpenAI: GPT-5.6 (Varianten Sol/Terra/Luna, Release 9. Juli) wurde zunächst nur für rund 20 durch die US-Regierung geprüfte Organisationen freigegeben; OpenAI betont, ein solcher staatlicher Zugangsprozess solle nicht zum Dauerzustand werden. Für den 19.–21. Juli keine bestätigte neue Modellmeldung.
- Google: Die Breitveröffentlichung von Gemini 3.5 Pro ist verschoben — internes Testing zeigte Schwächen bei Coding und komplexem Reasoning; das Modell bleibt in limitierter Enterprise-Preview (der kolportierte 17.-Juli-Termin wurde nicht gehalten).
- Meta: Mit Muse Spark 1.1 ist ein agentisches Modell (1M-Token-Kontext) samt erstem bezahlten Meta-Modell-API verfügbar, zunächst nur in den USA.
- Mistral: CEO Arthur Mensch bestätigte ein neues Open-Weight-MoE-Modell im Early Access (Fokus europäische Souveränität); ein öffentlicher Release steht noch aus.
- DeepSeek: Der GA-Release von V4 wird weiter erwartet; verbindlich ist die Abschaltung der Legacy-API-Namen
deepseek-chatunddeepseek-reasoneram 24. Juli 2026 — API-Nutzer müssen bis dahin migrieren.
Datenschutz- und Sicherheitsrelevanz: Der rote Faden bleibt die Verschiebung von Risiken an der Mensch-KI-Schnittstelle — von erweiterten Datenerhebungs- und Weitergabeklauseln (Anthropic) über staatliche Zugangs-Gates vor Frontier-Releases (OpenAI) bis zu KI-Halluzinationen als Angriffsvektor (Phantom Squatting, Kapitel 2).
Ausblick / Termine
- 24. Juli 2026: DeepSeek schaltet die Legacy-API-Namen (
deepseek-chat,deepseek-reasoner) ab. - 2. August 2026: Transparenzpflichten des AI Act (Art. 50) treten in Kraft.
- 30. August 2026: angekündigtes Hoymiles-Firmware-Update gegen die Funk-Schwachstelle; 31. August 2026: Kommentierungsfrist BSI-KI-Prüfkatalog.
- 11. September 2026: CRA-Meldepflichten (Art. 14) beginnen.
- 30. Oktober 2026: Ende der öffentlichen Konsultation zu den EDPB-Leitlinien 02/2026 (Anonymisierung).
- Laufend: verlängerte NIS2-Registrierungsfrist beim BSI (Kulanzfrist bis 31. Juli 2026).
Methodik
Stichtag dieses Briefings ist der 21. Juli 2026. Bevorzugt werden Primär- und Behördenquellen (Gerichte mit Aktenzeichen, Aufsichtsbehörden, BSI/CERT-Bund, CISA/NVD, Hersteller-Advisories) sowie etablierte Fachmedien; jede Meldung ist über einen konkreten Deep-Link belegt. Das OLG-Celle-Urteil (13 U 88/25) stammt aus einem Hinweis des INFOLAW-Verteilers und wurde auf Basis des dort verbreiteten Leitsatzes aufbereitet; der Volltext ist über die voris-Datenbank verfügbar, wurde aber nicht reproduziert (body_status: leitsatz). Mehrere datenschutz-/bußgeldbezogene Meldungen (OLG Hamburg vom 08.07., Garante/Character.AI vom 09.07., AEPD/Amadeus veröffentlicht 26.05., Anthropic-Richtlinie seit 08.07.) liegen außerhalb des engen Tagesfensters, sind aber noch nicht gebracht und im aktuellen Fokus; ihr tatsächliches Datum ist jeweils genannt. Englischsprachige Quellen werden ins Deutsche übersetzt, der Originallink bleibt erhalten. Gerichtsentscheidungen können bis zu acht Wochen zurückreichen, wenn die schriftlichen Gründe erst kürzlich verfügbar wurden. Das Briefing ersetzt keine Rechts- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall.
Quellenverzeichnis
- OLG Celle, Urteil vom 12.05.2026 – 13 U 88/25 (voris)
- The Hacker News: Phantom Squatting Uses AI-Hallucinated Domains for Phishing and Malware
- Unit 42 / Palo Alto Networks: Phantom Squatting — AI-Hallucinated Domains as a Software Supply Chain Vector
- BleepingComputer: Critical ServiceNow code execution flaw now exploited in attacks (CVE-2026-6875)
- Help Net Security: ServiceNow CVE-2026-6875 exploited
- Oracle: Critical Patch Update Advisory — July 2026
- Threat-Modeling.com: Oracle July 2026 Critical Patch Update
- vzbv: Musterfeststellungsklage gegen Meta Platforms Ltd. (OLG Hamburg 11 VKl 1/24)
- Reuters/Euronext: Italy privacy watchdog fines Character.AI owner over age-check failures
- TechNadu: Italy’s Garante Fines Character AI Owner €158,000
- Norton Rose Fulbright: Record €18m fine for an IT service provider to the aviation sector (AEPD/Amadeus)
- Cybernews: Anthropic privacy policy — ID verification and law-enforcement sharing
- Mimikama: Phishing im Namen von united-domains
- united-domains: Phishing-Schutz & offizielle Absenderadressen
- Ransomware.live: SafePay — Opferliste
- DeepSeek API: Changelog / V4-Preview und Legacy-Abschaltung













