Datenschutz für Immobilienmakler
Welche Daten darfst du beim Besichtigungstermin eigentlich abfragen?
Und welche nicht?
Selbstauskunft mit Einkommensnachweis. Kopie vom Personalausweis. Foto
vom Wohnzimmer der Eigentümer für das Exposé. Drohnenaufnahme vom
Grundstück. Standard im Maklerbüro — und ein großer Teil davon ist
nach DSGVO so nicht erlaubt.
Das Problem
Aufsichtsbehörden schauen genau hin. Beschwerden von
abgewiesenen Interessenten landen schnell beim Datenschutzbeauftragten
des Landes. Und Bußgelder treffen die Inhaber, nicht den Praktikanten
am Empfang.
Die Lösung
Unser Programm zeigt, was geht und was nicht — und wie du es in der täglichen Arbeit umsetzt.
Modul 1 — DSGVO im Maklerarbeitsalltag
Die sechs Grundsätze, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte. Danach der
Praxis-Transfer: Welche Daten gehören in die Selbstauskunft, welche
nicht? Wie behandelst du Fotos bewohnter Räume? Was machst du bei
einer Auskunftsanfrage, was bei einem Datenschutzvorfall?
Für: alle, die mit Kunden- und Interessentendaten arbeiten.
Modul 2 — Verantwortung für Inhaber und Geschäftsführer
Drohnenaufnahmen, datenschutzrechtliche Fallstricke bei
Selbstauskünften, Datensicherheit im Büro, Pflichten aus der Haus- und
Wohnungsverwaltung, Dokumentation. Plus Formulare und Vorlagen, die
du direkt einsetzen kannst.
Für: alle, die am Ende haften.
Was du danach kannst
- Erkennen, welche Datenerhebung zulässig ist und welche nicht
- Datenschutzanfragen und -vorfälle korrekt bearbeiten
- Fotos und Drohnenaufnahmen rechtssicher einsetzen
- Dein Büro so aufstellen, dass die Dokumentation bei einer Prüfung
trägt












