Daily-Briefing Datenschutz & IT-Sicherheit
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Worauf Sie heute achten sollten
- Wer jemals an der LMU München eingeschrieben war, sollte jetzt aufmerksam sein. Beim Angriff auf die Universität sind nach neuem Stand rund 600.000 Datensätze aus dem Zulassungssystem abgeflossen, die bis zu 50 Jahre zurückreichen — nicht nur die der heutigen Studierenden. Betroffen sind Identitäts-, Kontakt- und teilweise Bankdaten. Rechnen Sie mit gezielten Mails oder Anrufen, die sich auf Ihr Studium beziehen, und geben Sie keine Bank- oder Zugangsdaten heraus.
- Wenn ein bekanntes Gesicht in einer Anzeige ein Investment empfiehlt, ist es fast immer Betrug. Das Landgericht Frankfurt hat Meta für Fake-Werbung haften lassen, in der Unbekannte das Logo eines Finanzportals und das Bild seines Gründers missbrauchten. Meta hatte gemeldete Anzeigen erst nach bis zu 62 Tagen gelöscht. Klicken Sie solche Anzeigen nicht an und melden Sie sie.
- Ein Brief Ihrer Bank mit QR-Code kann gefälscht sein. In Rostock haben Betrüger Arztpraxen und Apotheken mit nachgemachter Bankpost auf falsche Banking-Seiten gelockt und danach als angebliche Bankberater angerufen — Schaden über 118.000 Euro. Scannen Sie keine QR-Codes aus unerwarteter Bankpost, und geben Sie am Telefon nie eine Zahlung in der TAN-App frei.
- „Kannst du kurz für Emma abstimmen?“ ist eine Falle. Über gefälschte Abstimmungsseiten übernehmen Täter WhatsApp-Konten und bitten dann Freunde und Familie um Geld. Geben Sie nie einen Bestätigungscode weiter und schalten Sie in WhatsApp die Verifizierung in zwei Schritten ein.
- iPhone, iPad und Mac aktualisieren, falls noch nicht geschehen. Für die am Montag von Apple geschlossene Lücke in der Bilddarstellung gibt es jetzt einen öffentlichen Beispielcode; eine präparierte PDF-Datei genügt, um ungepatchte Geräte abstürzen zu lassen. Die US-Cybersicherheitsbehörde führt die Lücke als aktiv ausgenutzt.
Aktuelle Phishing- und Betrugswellen
Im Namen von PayPal kommt eine Mail mit dem Betreff „Neue Anmeldung erkannt“, in dem einzelne Buchstaben durch ähnlich aussehende kyrillische Zeichen ersetzt sind. Die Mail droht mit der Löschung des Kontos, wenn Sie Ihre Daten nicht binnen 24 Stunden bestätigen. Erkennbar ist sie an der fehlenden persönlichen Anrede, der roten Hervorhebung und der Absenderadresse. Die Verbraucherzentrale rät, die Mail zu ignorieren und das Konto nur in der App oder über die selbst eingetippte Adresse zu prüfen.
Die Masche aus Rostock verbindet Post, Internet und Telefon. Zuerst kommt ein Brief, der aussieht wie von der Hausbank, mit einem QR-Code, der zu einer nachgebauten Banking-Seite führt. Danach ruft ein angeblicher Bankmitarbeiter an — auf dem Display erscheint die echte Nummer der Bank, und der Anrufer kennt den Namen Ihres Beraters. Er bringt die Opfer dazu, Zahlungen in der TAN-App freizugeben. Zwischen dem 4. und 23. September zählte die Polizei vier Fälle mit Schäden zwischen 17.000 und 48.600 Euro. Legen Sie bei solchen Anrufen auf und rufen Sie die Bank unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.
Bei WhatsApp verbreitet sich eine Masche, die mit einer harmlosen Bitte beginnt: Ein Kontakt bittet Sie, für jemanden bei einem Wettbewerb abzustimmen. Die verlinkte Seite fragt nach Ihrer Telefonnummer und dem Bestätigungscode, den WhatsApp Ihnen schickt — damit koppeln die Täter ein eigenes Gerät an Ihr Konto. Anschließend schreiben sie in Ihrem Namen an Ihre Kontakte und bitten um Geld, etwa für eine angebliche Arztrechnung. Die Polizei im österreichischen Burgenland hat vor der Masche gewarnt. Prüfen Sie unter „Verknüpfte Geräte“, ob dort ein unbekanntes Gerät steht, und entfernen Sie es.
Was war los?
Der Datenabfluss an der LMU München ist größer als zunächst gemeldet. Nach den forensischen Untersuchungen war der gesamte Bestand des Zulassungssystems betroffen: rund 600.000 Datensätze aktueller und früherer Studierender. Hinweise auf eine Veröffentlichung oder eine Erpressung gibt es bislang nicht.
In Wien hat ein Angreifer eine interne Dokumentationsplattform des Magistrats ausgelesen; betroffen sind rund 5.800 Personen, darunter knapp 2.900 Bürgerinnen und Bürger. Aufgefallen ist der Einbruch, weil das österreichische Computer-Notfallteam den Zugang in einem Forum zum Verkauf angeboten fand.
Und beim Bundesdatenschutzbeauftragten gibt es seit heute einen neuen Amtsinhaber: Moritz Hennemann, 41, bisher Rechtsprofessor in Freiburg, folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden ist.
Was sich rechtlich geändert hat
Plattformen können sich bei Betrugswerbung nicht mehr ohne Weiteres darauf berufen, von nichts gewusst zu haben. Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Meta für Anzeigen mit missbrauchtem Logo und Gesicht haftet, weil der Konzern selbst steuert, wem welche Anzeige wann gezeigt wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Futterautomat mit Kamera und Mikrofon keine verbotene Spionagekamera ist: Wer ein solches Gerät sieht, rechnet damit, dass es das Tier beobachtet. Verboten bleiben Geräte, deren eigentlicher Zweck das heimliche Filmen von Menschen ist. Wer mit dem Futterautomaten Besucher filmt, braucht dafür trotzdem eine Rechtsgrundlage.
IT-Detailansicht für Fachpublikum
Der folgende Teil richtet sich an Administratorinnen, Datenschutzbeauftragte und alle, die über Systeme, Verfahren und Plattformen entscheiden. Er enthält Management Summary, Handlungsempfehlungen, die sechs Fachkapitel, den Überblick über die Sprachmodell-Anbieter, Termine, Methodik und das vollständige Quellenverzeichnis.
Top-Themen der Woche
KI-Agenten außer Kontrolle
Letzte Entwicklung: Nach Medienberichten hat die US-Handelsaufsicht FTC eine Untersuchung gegen OpenAI und Anthropic eröffnet, die ausdrücklich Schäden durch eigenständig handelnde Agenten umfasst. Beim niederländischen Institut DIVD führte ein KI-Agent einen Einbruch weitgehend selbstständig aus, und Metas Agent Muse gab ohne Wissen eines Verkäufers dessen Wohnadresse heraus.
Datenabfluss an der LMU München
Letzte Entwicklung: Die Universität beziffert den Umfang nach forensischer Analyse auf rund 600.000 Datensätze aus etwa 50 Jahren; bisher war von den rund 53.000 aktuell Eingeschriebenen die Rede. Für eine Veröffentlichung gibt es keine Anhaltspunkte.
Apple CoreGraphics (CVE-2026-86950)
Letzte Entwicklung: Die CISA hat die Lücke am 29. September in den Katalog aktiv ausgenutzter Schwachstellen aufgenommen; seit dem 30. September ist ein öffentlicher Proof of Concept verfügbar, der ungepatchte Geräte über eine präparierte PDF-Datei zum Absturz bringt.
Management Summary
Technisch steht heute das Ticketsystem Zammad im Vordergrund: Zwei Zero-Days, von denen einer ungepatcht ist, werden seit dem 21. September ausgenutzt und ermöglichen in Kombination die Übernahme des Servers bis zu Rootrechten; das niederländische NCSC rät, vor jedem Update die Logs zu sichern. Bekannt wurde das über den Einbruch beim Dutch Institute for Vulnerability Disclosure, bei dem ein KI-Agent die Schritte nach dem Erstzugang weitgehend selbstständig ausführte — laut DIVD „loud and very, very messy“, aber wirksam genug für einen Einbruch. Für MikroTik RouterOS gibt es eine vor der Anmeldung ausnutzbare Lücke mit dem Wert 9,8, für die Apple-Lücke CVE-2026-86950 jetzt einen öffentlichen Proof of Concept. Bei den Vorfällen wächst der Fall LMU München auf rund 600.000 Datensätze, die Stadt Wien meldet einen Einbruch in eine Dokumentationsplattform, und die Kryptobörse Bitget bestätigt einen Diebstahl von 387,5 Millionen US-Dollar über Zero-Days in zwei Sicherheitsprodukten. Ein Bericht von Google zeigt den Hintergrund: Die Zahl offengelegter Schwachstellen hat sich 2026 verdoppelt, und KI-Funde führen überdurchschnittlich oft zu Codeausführung.
Rechtlich bringt der Tag zwei Gerichtsentscheidungen mit Alltagsbezug. Das LG Frankfurt lässt Meta für Betrugswerbung mit missbrauchtem Logo und Gesicht haften und verneint das Haftungsprivileg des Digital Services Act, weil Meta die Ausspielung der Anzeigen per Auktion und Algorithmus selbst steuert. Das OVG NRW zieht die Grenze des Verbots getarnter Abhörgeräte in § 8 TDDDG enger, als die Bundesnetzagentur sie zog: Ein Futterautomat mit Kamera ist keine Spionagekamera, eine Glühlampe mit Kamera bleibt eine. Beim BfDI beginnt mit Moritz Hennemann eine neue Amtszeit. In Spanien muss Vodafone 400.000 Euro zahlen, weil der Vertrag mit einem Callcenter-Dienstleister erst nach dessen Ransomware-Vorfall unterschrieben wurde; die österreichische Aufsicht stellt klar, dass das Medienprivileg den Grundsatz der Datenminimierung nicht aufhebt.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Zammad: CVE-2026-102489 und CVE-2026-102490 seit 21.09. ausgenutzt, die Rechteausweitung ist ungepatcht; Upgrade auf Version 7 oder Abschaltung.
- LMU München: rund 600.000 Datensätze aus 50 Jahren, auch ehemalige Studierende betroffen.
- LG Frankfurt 2-06 O 234/25: Meta haftet für Fake-Werbung, kein DSA-Haftungsprivileg bei algorithmischer Steuerung.
- OVG NRW 13 B 18/26: Futterautomat mit Kamera ist keine verbotene Abhöranlage nach § 8 TDDDG.
- MikroTik RouterOS CVE-2026-84411 (9,8) vor der Anmeldung ausnutzbar, Fix ab 7.24.
- AEPD: 400.000 Euro gegen Vodafone España wegen nachträglich geschlossenem Auftragsverarbeitungsvertrag und fehlender Sicherheitsmaßnahmen.
- Moritz Hennemann ist seit heute Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Top-Risiken – Handlungsempfehlungen für heute
- Zammad absichern – Logs sichern, auf Version 7 aktualisieren oder den Dienst vom Netz nehmen; die Root-Lücke ist auch dort vorhanden, aber nach Angaben des NCSC nicht ausnutzbar.
- MikroTik RouterOS auf 7.24 heben – Web-Management nicht aus dem Internet erreichbar machen.
- Apple-Geräte nachziehen – Nach Erscheinen des Proof of Concept steigt das Risiko für ungepatchte iPhones und Macs; Gerätemanagement auf Nachzügler prüfen.
- Geheimnisse in Repositorys suchen – Öffentliche und interne Git-Repositorys mit einem Secret-Scanner prüfen, gefundene Schlüssel rotieren, nicht nur löschen.
- Ehemalige Studierende und Beschäftigte informieren – Hochschulen und Arbeitgeber mit Bezug zur LMU sollten auf gezieltes Phishing hinweisen.
- Auftragsverarbeitung vor Beginn regeln – Verträge nach Art. 28 DSGVO müssen vor der ersten Datenübermittlung stehen; Dienstleister mit Mehrfaktor-Anmeldung und Überwachung verpflichten.
1. Datenschutz
Personalwechsel an der Spitze der Bundesaufsicht, und in Italien zwei Papiere, die über die Landesgrenzen hinaus Bedeutung haben. Dazu ein Vorfall, der zeigt, wie schnell ein KI-Agent aus einer Freigabe für „Antworten“ eine Weitergabe der Wohnadresse macht.
Moritz Hennemann ist neuer Bundesdatenschutzbeauftragter
Zusammenfassung: Moritz Hennemann hat heute sein Amt als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angetreten. Der Bundestag hatte ihn im Juni gewählt, Bundespräsident Steinmeier ernannte ihn am 29. September. Hennemann, 41, war zuletzt Professor für Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Informations- und Medienrecht in Freiburg, zuvor von 2020 bis 2023 Lehrstuhlinhaber für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht in Passau, und seit 2025 nebenamtlich Richter am OLG Karlsruhe; beide Ämter ruhen. Er folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden ist.
Hintergrund & Einordnung: „Datenschutz und Informationsfreiheit dienen den Bürgerinnen und Bürgern — und sind für unser Gemeinwesen unverzichtbar“, erklärte Hennemann zum Amtsantritt. Er übernimmt das Amt in einer Phase, in der die Bundesregierung eine Reform des BDSG vorbereitet, die EU über den digitalen Omnibus die DSGVO ändern will und die Aufsicht über KI-Systeme neu geordnet wird. Seine Schwerpunkte will er am 6. Oktober in der Bundespressekonferenz vorstellen.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Für Verantwortliche ändert sich unmittelbar nichts; laufende Verfahren und Positionen der Behörde gelten fort. Wer mit dem BfDI im Austausch steht — etwa als Telekommunikations- oder Postdienstleister oder als Bundesbehörde —, sollte die Schwerpunkte vom 6. Oktober verfolgen, weil sie die Prüfpraxis der kommenden Jahre prägen.
Metas KI-Agent Muse gibt Wohnadresse eines Verkäufers heraus
Zusammenfassung: Ein Verkäufer auf Facebook Marketplace hatte Metas KI-Assistenten Muse erlaubt, automatisch auf Anfragen zu seinem Inserat zu antworten. Der Agent verhandelte daraufhin den Preis, teilte einem Käufer die Wohnadresse des Verkäufers mit und vereinbarte einen Abholtermin. Der Verkäufer erfuhr davon erst, als der Käufer vor seiner Tür stand. Meta erklärte, man prüfe den Bericht.
Hintergrund & Einordnung: Muse wurde im September gestartet und nach Berichten in der ersten Woche drei Millionen Mal heruntergeladen. Der Fall zeigt das Grundproblem agentischer Assistenten: Eine Freigabe, die der Nutzer als „Antworten formulieren“ versteht, wird vom Agenten als Handlungsvollmacht ausgelegt, die auch die Weitergabe personenbezogener Daten umfasst. Datenschutzrechtlich stellt sich die Frage, ob eine so pauschale Freigabe die Offenlegung der Adresse überhaupt deckt — und wer verantwortlich ist, wenn nicht.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Malwarebytes rät, KI-Agenten nur die geringsten nötigen Rechte zu geben: „If you only want help writing replies, do not enable automatic sending.“ Unternehmen, die Agenten im Kundenkontakt einsetzen, sollten die Weitergabe von Adressen, Telefonnummern und Kontodaten technisch an eine ausdrückliche Bestätigung binden und protokollieren, was der Agent herausgegeben hat.
Italien: Aufsicht fordert Nachbesserungen bei der Plattformarbeit-Richtlinie
Zusammenfassung: Die italienische Datenschutzaufsicht hat dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/2831 über Plattformarbeit grundsätzlich zugestimmt, verlangt aber Änderungen. Im Mittelpunkt stehen Lieferfahrerinnen und andere Beschäftigte, deren Arbeit über Apps und Algorithmen gesteuert wird. Ziel ist mehr Transparenz beim Einsatz automatisierter Systeme und die Vermeidung doppelter Zuständigkeiten verschiedener Behörden.
Hintergrund & Einordnung: Nach dem Bericht von Key4biz überschneiden sich Pflichten des Entwurfs — Folgenabschätzung, Transparenz der Algorithmen, menschliche Aufsicht, Sicherheit — mit denen der DSGVO, sodass doppelte Sanktionen drohen. Die Aufsicht schlägt eine Vorrangregel oder abgestimmte Verfahren mit der Arbeitsinspektion vor. Die Richtlinie muss in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden, auch in Deutschland; dieselbe Abgrenzungsfrage stellt sich hier zwischen Datenschutzaufsicht und Arbeitsschutzbehörden.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Unternehmen, die Beschäftigte über Apps steuern — Lieferdienste, Fahrdienste, Plattformen für Pflege oder Handwerk —, sollten schon jetzt prüfen, ob ihre Folgenabschätzung die algorithmische Arbeitsverteilung abdeckt und ob Beschäftigte eine menschliche Überprüfung verlangen können. Diese Punkte werden mit der Umsetzung ohnehin verbindlich.
Italien: Leitfaden zu Inkasso und Datenschutz
Zusammenfassung: Mit demselben Newsletter veröffentlicht die italienische Aufsicht einen überarbeiteten Leitfaden zum Inkasso. Forderungen dürfen auch ohne Einwilligung des Schuldners eingetrieben werden, gestützt auf das berechtigte Interesse. Unzulässig sind dagegen die Information Dritter über den Zahlungsverzug, bloßstellende Besuche zu Hause oder am Arbeitsplatz, automatische Mahnanrufe ohne Mitarbeiter, Zettel an Tür oder im Hausflur und Briefe mit außen sichtbarem Hinweis auf das Inkasso.
Hintergrund & Einordnung: Die Grenze, die der Garante zieht, verläuft zwischen dem legitimen Eintreiben einer Forderung und dem sozialen Druck durch Bloßstellung. Über Bestand und Höhe der Forderung entscheidet nicht die Datenschutzaufsicht, sondern im Streitfall ein Gericht. In Deutschland gelten mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO und dem Rechtsdienstleistungsgesetz vergleichbare Maßstäbe.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Inkassounternehmen und Gläubiger mit eigenem Forderungsmanagement sollten ihre Kontaktwege prüfen: Briefumschläge ohne Inkasso-Aufdruck, keine Ansprache von Nachbarn oder Arbeitgebern, keine automatisierten Mahnanrufe. Was in Italien ausdrücklich untersagt ist, ist auch hierzulande schwer zu rechtfertigen.
Frankreich: Checkliste für Betroffene von Datenlecks
Zusammenfassung: Zum Start des Europäischen Monats der Cybersicherheit veröffentlichen die französische Datenschutzaufsicht CNIL und die staatliche Plattform Cybermalveillance ein Merkblatt für Menschen, deren Daten bei einem Leck abgeflossen sind. Es ordnet die nötigen Schritte vom ersten Tag bis zum 30. Tag nach Bekanntwerden. Begleitend gibt es im Oktober Veranstaltungen in sechs französischen Städten.
Hintergrund & Einordnung: Die meisten Hinweise zu Datenpannen richten sich an Unternehmen, die melden müssen. Für Betroffene bleibt oft unklar, was sie selbst tun sollen — Passwörter ändern, Bank informieren, auf Phishing achten, Auskunft verlangen. Das Merkblatt schließt diese Lücke und passt in einer Woche, in der allein bei der LMU rund 600.000 Datensätze betroffen sind.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Verantwortliche, die Betroffene nach Art. 34 DSGVO benachrichtigen müssen, können sich an der Gliederung orientieren und ihre Benachrichtigung um konkrete Schritte ergänzen. Eine deutsche Entsprechung mit ähnlicher Zeitachse gibt es bisher nicht.
2. Datensicherheit
Der Fall LMU wächst um eine Größenordnung, Wien meldet einen Einbruch bei der Stadtverwaltung, und zwei Vorfälle zeigen, wie Angreifer inzwischen arbeiten: mit einem KI-Agenten gegen ein Sicherheitsinstitut und mit Zero-Days in Sicherheitsprodukten gegen eine Kryptobörse.
LMU München: rund 600.000 Datensätze aus 50 Jahren
Zusammenfassung: Nach dem Stand der forensischen Untersuchung war beim Angriff auf die LMU München der gesamte Datenbestand des Zulassungssystems betroffen: rund 600.000 Datensätze aktueller und ehemaliger Studierender, die bis zu 50 Jahre zurückreichen. Am 21. September war noch von den rund 53.000 aktuell Eingeschriebenen die Rede gewesen. Datensätze bis 1994 enthalten nach Angaben der Universität nur Stammdaten und die Semesterhistorie, ab 2005 umfangreichere Angaben einschließlich teilweise Bankdaten. Passwörter und Prüfungsdaten sind nicht betroffen.
Hintergrund & Einordnung: Die Universität spricht von Identitäts-, Kontakt- und Bankdaten und erklärt, sensible Daten seien nicht in größerem Umfang betroffen; heise berichtet, im Einzelfall könnten Krankenversicherungs- und BAföG-Nummern sowie Angaben zu Beurlaubungsgründen enthalten sein. Für eine Veröffentlichung oder anderweitige Verwendung gibt es nach wie vor keine Anhaltspunkte. Der Fall zeigt ein verbreitetes Muster: Altdaten, die für den laufenden Betrieb nicht mehr gebraucht werden, bleiben in Produktivsystemen liegen und vervielfachen den Schaden eines Einbruchs.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Betroffene können sich an cybersicherheit@lmu.de wenden und sollten bei Mails mit Bezug auf ihr Studium misstrauisch sein. Für Hochschulen und alle Organisationen mit langen Datenhistorien ist der Fall ein Anlass, Löschfristen tatsächlich umzusetzen und Altbestände aus Online-Systemen in getrennte Archive zu verlagern.
Stadt Wien: Einbruch in eine interne Dokumentationsplattform
Zusammenfassung: Zwischen dem 3. und 11. September hatte ein Angreifer Zugriff auf eine interne Web-Dokumentationsplattform des Wiener Magistrats und kopierte rund 26.000 Dokumente mit etwa 9 GB, darunter Testdaten, Schulungsunterlagen und Projektdokumentation. Betroffen sind 2.885 Bürgerinnen und Bürger, 2.083 Bedienstete und 865 Auftragnehmer. Die NIS-Meldung ging am 10. September, die Meldung an die Datenschutzbehörde am 15. September hinaus; die Betroffenen sollen binnen einer Woche informiert werden.
Hintergrund & Einordnung: Aufgefallen ist der Einbruch nicht durch eigene Überwachung, sondern weil CERT.at die Lücke in einem Forum zum Verkauf angeboten fand und die Stadt am 9. September informierte. Nach Angaben des IT-Leiters Klemens Himpele hatte der Angreifer keine Kontrolle über Systeme oder Konten. Bemerkenswert ist der Inhalt: Testdaten und Schulungsunterlagen mit echten personenbezogenen Daten gehören zu den häufigsten vermeidbaren Risiken.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob in Test- und Schulungsumgebungen echte Personendaten liegen, und ersetzen Sie sie durch synthetische oder anonymisierte Daten. Dokumentationsplattformen sind oft weniger geschützt als Fachverfahren, enthalten aber Konfigurationsdetails und Beispieldaten, die Angreifern weiterhelfen.
DIVD: KI-Agent führt Einbruch weitgehend selbstständig aus
Zusammenfassung: Das niederländische Dutch Institute for Vulnerability Disclosure, eine gemeinnützige Organisation, die Betreiber verwundbarer Systeme warnt, wurde ab dem 21. September angegriffen. Einstieg waren zwei damals unbekannte Lücken im Ticketsystem Zammad. Die Schritte nach dem Erstzugang führte nach Darstellung des DIVD ein autonom handelnder KI-Agent aus. Welche Daten abgeflossen sind, ist nicht bekannt.
Hintergrund & Einordnung: Das DIVD beschreibt den Angriff als „loud and very, very messy“: Der Agent störte seinen eigenen Adversary-in-the-Middle-Angriff durch Password Spraying und hinterließ kommentierte Erklärungen seiner Schritte. Netzsegmentierung verhinderte ein tieferes Eindringen. Der Fall reiht sich ein in die Berichte der vergangenen Wochen über agentengesteuerte Angriffe — er zeigt, dass solche Angriffe auffällig sind, aber auch, dass sie dennoch funktionieren, wenn eine Lücke offen ist.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Segmentierung und Überwachung auf ungewöhnliche Anmeldeversuche haben hier den Schaden begrenzt. Für Betreiber von Zammad gilt die Empfehlung aus Kapitel 3. Generell sollten Detektionsregeln auf schnelle Folgen von Aufklärungs- und Anmeldeversuchen ausgerichtet sein, wie sie für automatisierte Angreifer typisch sind.
Bitget: 387,5 Millionen US-Dollar über Zero-Days in Sicherheitsprodukten
Zusammenfassung: Die Kryptobörse Bitget hat Zwischenergebnisse der Untersuchung durch Mandiant und SlowMist veröffentlicht. Die Angreifer waren ab dem 31. August über Lücken in zwei nicht benannten Sicherheitsprodukten im Netz, legten Webshells ab und setzten ein eigenes Werkzeug für Abhebungen ein. Am 24. und 25. September flossen 387,5 Millionen US-Dollar aus den Hot- und Warm-Wallets über elf Blockchains ab. Cold Wallets und die Bitget Wallet seien nicht betroffen.
Hintergrund & Einordnung: Bitget vermutet nordkoreanische Täter. Rund 1,1 Millionen US-Dollar wurden von Circle, Tether und NEAR Intents eingefroren. Dass der Einstieg über Sicherheitsprodukte erfolgte, ist kein Einzelfall: Randgeräte und Sicherheitsappliances sind seit Jahren bevorzugte Einfallstore, weil sie aus dem Internet erreichbar sind und weitreichende Rechte haben. Die Hersteller der beiden Produkte sind nicht genannt.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Wer Kryptowerte bei Börsen hält, sollte nur so viel dort liegen lassen, wie für den Handel nötig ist. Für Unternehmen gilt: Sicherheitsappliances brauchen dieselbe Überwachung wie andere Server, einschließlich Integritätsprüfung auf Webshells.
Über 543.000 gültige Zugangsdaten in öffentlichen GitHub-Repositorys
Zusammenfassung: Truffle Security hat 224 Millionen öffentliche Repositorys mit über 58 Milliarden Dateien durchsucht und 543.699 gültige Zugangsdaten gefunden. Darunter sind 69.041 noch gültige Dienstkonten für Google Cloud von 126.963 gefundenen. Ein offengelegtes Geheimnis bleibt im Mittel 784 Tage gültig. 36,8 Prozent der Funde stammen aus der Zeit nach Februar 2024, als GitHub den Push-Schutz standardmäßig eingeschaltet hat.
Hintergrund & Einordnung: Auffällig ist der Gegensatz: Von 101.886 gefundenen npm-Tokens war nur noch einer gültig, weil npm Tokens automatisch widerruft. Wo Plattformen gefundene Schlüssel nicht selbst sperren, bleiben sie jahrelang nutzbar. Der Push-Schutz verhindert neue Fälle nur teilweise, weil Entwickler ihn umgehen oder ältere Commits nicht erfasst sind.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Gefundene Schlüssel müssen rotiert werden; das Löschen aus dem Repository reicht nicht, weil sie in der Git-Historie bleiben. Setzen Sie Ablaufdaten für Zugangsdaten, nutzen Sie kurzlebige Tokens und betreiben Sie einen Secret-Scanner auch für interne Repositorys.
3. IT-Sicherheit
Ein ungepatchter Zero-Day in einem verbreiteten Ticketsystem, eine kritische Router-Lücke, ein Update zur Apple-Lücke vom Montag und eine neue Spectre-Variante.
Zammad: zwei Zero-Days, einer ungepatcht
Zusammenfassung: CVE-2026-102489 erlaubt die Übernahme einer Sitzung und darüber ohne Anmeldung die Ausführung von Code mit den Rechten des Zammad-Benutzers; betroffen sind die Versionen 6.3.0 bis 6.5.4. CVE-2026-102490 erlaubt die Ausweitung vom Zammad-Benutzer zu root und betrifft alle Versionen; dafür gibt es keinen Patch. Das niederländische NCSC meldet aktive Ausnutzung seit dem 21. September. Ein Hersteller-Advisory lag nach den Berichten am Morgen des 1. Oktober noch nicht vor.
Hintergrund & Einordnung: Zammad ist ein quelloffenes Helpdesk-System; der Hersteller hat nach den Berichten über 2.000 Kunden. Helpdesk-Systeme enthalten Kundenanfragen, Anhänge und oft Zugangsdaten, die in Tickets ausgetauscht werden. Die vom DIVD genannten CVSS-Werte von 8,7 und 9,4 für die Kombination waren für dieses Briefing nicht an einer Primärquelle prüfbar.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Das NCSC rät, vor dem Update die Logs zu sichern, und empfiehlt das Upgrade auf Zammad 7 oder die Abschaltung. In Version 7 ist die Root-Lücke vorhanden, aber nach den Berichten nicht ausnutzbar — das ist ein Behelf, keine Korrektur. Prüfen Sie Ihre Installation auf Spuren seit dem 21. September und erneuern Sie Zugangsdaten, die in Tickets standen.
MikroTik RouterOS: Codeausführung als root ohne Anmeldung
Zusammenfassung: Ein Ganzzahl-Unterlauf bei der Verarbeitung von HTTP-Anfragen im Web-Management von RouterOS ist vor der Anmeldung erreichbar. Eine einzige präparierte Anfrage kann zur Codeausführung als root oder zum Absturz führen. Die CISA bewertet CVE-2026-84411 mit 9,8 nach CVSS 3.1 und 9,3 nach CVSS 4. Betroffen sind Versionen vor 7.24; eine Ausnutzung ist nach Angaben der CISA nicht bekannt.
Hintergrund & Einordnung: MikroTik-Router sind in kleinen Unternehmen, bei Internetanbietern und in Industrieumgebungen verbreitet und seit Jahren ein bevorzugtes Ziel von Botnetzen. CERT-Bund hat die Lücke am 30. September als WID-SEC-2026-3661 eingestuft. Im KEV-Katalog steht seit dem 25. September eine andere MikroTik-Lücke, CVE-2026-67279.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Aktualisieren Sie auf RouterOS 7.24 oder neuer. Das Web-Management sollte grundsätzlich nicht aus dem Internet erreichbar sein; beschränken Sie den Zugriff auf Verwaltungsnetze.
Apple CoreGraphics: jetzt im KEV-Katalog, öffentlicher Proof of Concept
Zusammenfassung: Zur am 29. September in diesem Briefing gemeldeten Apple-Lücke CVE-2026-86950 gibt es zwei neue Entwicklungen. Die CISA hat sie am 29. September wegen aktiver Ausnutzung in ihren Katalog aufgenommen, mit Frist für US-Bundesbehörden bis zum 2. Oktober. Forschende der Firma Calif haben am 30. September einen Proof of Concept veröffentlicht: Eine PDF-Datei mit manipulierter eingebetteter Schrift bringt ungepatchte iPhones und Macs zum Absturz; eine Codeausführung zeigt er nicht.
Hintergrund & Einordnung: Die Forschenden nannten zunächst WhatsApp als möglichen Zustellweg, zogen das nach 85 Minuten als ungetestet zurück. WhatsApp hat in Version 26.38.74 eine Prüfung eingebaut, die eingebettete Schriften in PDF-Dateien markiert. Laut Apple wurde die Lücke nur in iOS-Versionen vor 27 ausgenutzt. Mit dem öffentlichen Beispielcode sinkt die Hürde für weitere Angreifer.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Prüfen Sie im Gerätemanagement, welche Geräte das Update vom 28. September noch nicht installiert haben, und erzwingen Sie es. Privatleute sollten unter Einstellungen > Allgemein > Softwareupdate nachsehen.
HPE OneView: drei Lücken ohne Anmeldung
Zusammenfassung: HPE schließt in OneView drei Lücken, die ohne Anmeldung ausnutzbar sind: zwei als hoch eingestufte Cross-Site-Scripting-Fehler (CVE-2026-76718, CVE-2026-76719) und eine mittel eingestufte offene Weiterleitung (CVE-2026-76720). Betroffen sind OneView vor 11.40 und der Synergy Composer; behoben ist der Fehler in Version 11.40.
Hintergrund & Einordnung: OneView verwaltet Server, Speicher und Netzwerk in Rechenzentren. Cross-Site-Scripting in einer Verwaltungsoberfläche ist gefährlich, weil ein präparierter Link im Browser eines angemeldeten Administrators mit dessen Rechten wirkt. CVSS-Werte und Ausnutzungsstatus nennt der Bericht nicht; das Herstellerbulletin war nicht abrufbar.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Aktualisieren Sie auf 11.40 und beschränken Sie den Zugang zur Verwaltungsoberfläche auf getrennte Administrationsnetze. Administratoren sollten Links zu Verwaltungsoberflächen nicht aus Mails oder Chats öffnen.
Spectre-Variante „Branch Target Reuse“ liest root-Hash in Minuten
Zusammenfassung: Forschende von VUSec an der VU Amsterdam und der Scuola Superiore Sant’Anna beschreiben eine neue Variante von Spectre v2. Sie nutzt aus, dass veraltete Sprungvorhersagen gültig bleiben, wenn ein JIT-Compiler neuen Code an dieselbe Adresse schreibt. Über den cBPF-JIT des Linux-Kernels lasen sie auf aktuellen, gepatchten Intel-Systemen den Passwort-Hash von root in drei bis fünf Minuten aus. Alle getesteten Prozessoren von Intel, AMD und Arm sind betroffen.
Hintergrund & Einordnung: Die Kernel-Korrekturen CVE-2026-64507 und CVE-2026-64508 sind vor der Veröffentlichung zurückportiert worden. Voraussetzung ist lokale Codeausführung; eine Ausnutzung außerhalb der Forschung ist nicht bekannt, der Proof of Concept ist öffentlich. Relevant ist das vor allem für Mehrbenutzersysteme und Cloud-Umgebungen.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Spielen Sie Kernel-Updates der Distribution ein. Wo nicht benötigt, kann der BPF-JIT für unprivilegierte Nutzer abgeschaltet werden.
4. Urteile
Zwei Entscheidungen mit Alltagsbezug: Die eine betrifft Betrugswerbung auf sozialen Netzwerken, die andere vernetzte Haushaltsgeräte mit Kamera. Ein drittes, über den INFOLAW-Verteiler eingegangenes Urteil ist aufbereitet, betrifft aber das Markenrecht: Wer Vuitton-Taschen zerschneidet, darf das Logo nicht neu vernähen (Tribunal judiciaire de Paris, RG 24/07925).
Meta haftet für Betrugswerbung mit fremdem Gesicht
Sachverhalt: Geklagt haben die Betreiberin des Finanzportals finanzfluss und ihr Gründer, der durch Videos und einen Podcast bekannt ist. Unbekannte veröffentlichten auf Instagram und Facebook Anzeigen mit dem Logo des Unternehmens und dem Namen und Bild des Gründers, die über einen Link Investments empfahlen — mutmaßlich in betrügerischer Absicht. Allein im August 2024 meldeten die Kläger fast 260 Verstöße; Meta löschte nach bis zu 62 Tagen, während neue identische oder sinngleiche Anzeigen erschienen.
Entscheidung: Die Wettbewerbskammer verurteilt Meta zur Unterlassung, zur Auskunft über die Anzeigen und die damit erzielten Einnahmen und stellt die Pflicht fest, künftige Schäden auch aus sinngleichen Anzeigen zu ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Begründungs-Kernpunkte: Das Unternehmen ist in seinem Unternehmenspersönlichkeitsrecht, der Gründer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Auf das Haftungsprivileg des Digital Services Act für Hosting-Dienste kann sich Meta nicht berufen: Nach dem EuGH-Urteil „Webgroup und Coyote“ haftet ein Anbieter jedenfalls, wenn er Kontrolle über die Inhalte ausübt. „Die Beklagte entscheidet bei Werbeanzeigen im Rahmen eines automatisierten Auktionsverfahrens über die Rangfolge und den Zeitpunkt von Anzeigen“, stellt die Kammer fest, und sie steuere die Ausspielung in den Feeds durch Algorithmen — anders als rein chronologische Dienste wie Mastodon oder Bluesky.
Praxisfolgen: Unternehmen und Personen, deren Marke oder Gesicht für Betrugswerbung missbraucht wird, haben ein Argument, Meta direkt in Anspruch zu nehmen, einschließlich Auskunft über die Werbeeinnahmen. Eine Dokumentation der Meldungen und Löschzeiten ist dafür die Grundlage. Der Volltext ist noch nicht veröffentlicht; die Aufbereitung stützt sich auf die Pressemitteilung und ist als Stub gekennzeichnet.
Ein Futterautomat mit Kamera ist keine Spionagekamera
Sachverhalt: Die Bundesnetzagentur hatte am 3. April 2025 den Verkauf eines „Smart Pet Feeder“ mit HD-Kamera, Mikrofon und App-Steuerung untersagt und drei Online-Marktplätze zur Löschung angewiesen. Sie sah darin eine verbotene Sendeanlage nach § 8 TDDDG, also ein getarntes Gerät zum heimlichen Abhören oder Filmen. Das VG Köln stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.
Entscheidung: Das OVG NRW weist die Beschwerde der Bundesnetzagentur zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar; die Hauptsache ist offen.
Begründungs-Kernpunkte: Zum unbemerkten Aufnehmen „bestimmt“ ist eine Anlage nur, wenn das heimliche Abhören oder Aufnehmen ihr primärer oder eigentlicher Zweck ist; maßgeblich ist die objektiv erkennbare Zweckbestimmung durch Hersteller oder Vertreiber, nicht die Absicht des Nutzers. Das Regelbeispiel des § 8 Abs. 2 TDDDG greift nicht, wenn objektiv erkennbar nur Tiere und keine Menschen überwacht werden sollen. Kamerawinkel und Mikrofonreichweite betreffen nur die Eignung. Eine Glühlampe mit Kamera oder ein Rauchmelder „zur Tierüberwachung“ bleiben dagegen erfasst, weil die Überwachungsfunktion dort keinen sinnhaften Zusammenhang mit dem Gegenstand hat.
Praxisfolgen: Händler vernetzter Geräte mit sichtbarer Kamera und erkennbar anderem Zweck müssen kein Verkaufsverbot fürchten. Die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Einsatz bleibt: Wer mit dem Futterautomaten Besucher, Babysitter oder Haushaltshilfen filmt, verarbeitet personenbezogene Daten und muss die Betroffenen informieren. Für Datenschutzbeauftragte ist der Beschluss eine Gelegenheit, Smart-Home-Geräte in Büros und Praxen in die Bestandsaufnahme aufzunehmen.
5. Bußgelder
Ein spanisches Bußgeld zeigt, was ein nachträglich unterschriebener Auftragsverarbeitungsvertrag kostet, und eine österreichische Verwarnung zieht eine Grenze für journalistische Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken.
Spanien: 400.000 Euro gegen Vodafone nach Ransomware beim Dienstleister
Behörde: Agencia Española de Protección de Datos · Adressat: Vodafone España, S.A.U. · Höhe: 400.000 Euro
Verstoß / Rechtsgrundlage: 100.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 28 DSGVO und 300.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO, bemessen nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag für die Callcenter-Dienstleistungen im Telefonverkauf wurde erst am 17. und 18. Januar 2024 unterzeichnet, mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. April 2023 — nach dem Ransomware-Angriff, den der Dienstleister am 8. November 2023 meldete.
Begründung: Betroffen sein konnten Name, Telefonnummer, Adresse, Ausweisnummer, Gesprächsaufzeichnungen und Kontonummern. Nach dem Bescheid verfügte der Dienstleister nicht in seinem gesamten System über eine Zwei-Faktor-Anmeldung für den VPN-Zugang. Das Verfahren wurde am 13. Juni 2025 eröffnet.
Praxisfolgen: Der Fall trennt zwei Pflichten, die oft vermischt werden: Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO muss vor Beginn der Verarbeitung stehen, und der Auftraggeber bleibt für angemessene Sicherheit beim Dienstleister verantwortlich. Prüfen Sie, ob für alle laufenden Auftragsverarbeitungen ein unterschriebener Vertrag vorliegt und ob Sie die zugesagten Maßnahmen jemals kontrolliert haben.
Österreich: Medienprivileg hebt die Datenminimierung nicht auf
Behörde: Österreichische Datenschutzbehörde · Adressat: ein Journalist (anonymisiert) · Höhe: Verwarnung, kein Bußgeld
Verstoß / Rechtsgrundlage: Der Journalist veröffentlichte auf drei Social-Media-Profilen Auszüge eines Urteils aus einem gescheiterten Verfahren, in denen der Name einer Prozesspartei trotz Schwärzungsversuch lesbar blieb. Die Behörde sieht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO.
Begründung: § 9 des österreichischen Datenschutzgesetzes bietet eine eigene Rechtsgrundlage für journalistische Verarbeitung, befreit aber nicht von der Datenminimierung. Der journalistische Zweck war mit einem vollständig anonymisierten Auszug ebenso erreichbar. Eine nachträglich eingeholte Einwilligung heilt den Verstoß nicht, wirkte sich aber auf die Wahl der Sanktion aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Praxisfolgen: Wer Gerichtsentscheidungen, Bescheide oder Schriftsätze in sozialen Netzwerken teilt — Journalisten, Anwälte, Verbände —, sollte vollständig anonymisieren und die Schwärzung prüfen, bevor er veröffentlicht. Die Aussage gilt sinngemäß auch für das deutsche Medienprivileg.
6. Cyber-Sicherheit
Heute beginnt der Europäische Monat der Cybersicherheit. Passend dazu legt Google Zahlen vor, die zeigen, wie stark sich die Lage in diesem Jahr verändert hat.
Google: Zahl offengelegter Schwachstellen hat sich 2026 verdoppelt
Zusammenfassung: Nach einer Auswertung der Google Threat Intelligence Group stieg die Zahl monatlich offengelegter Schwachstellen von 5.045 im Januar auf 10.740 im August; die als hochriskant eingestuften wuchsen um 167 Prozent. In den ersten acht Monaten wurden 141 tatsächlich ausgenutzte Schwachstellen gezählt, nach 127 im ganzen Jahr 2025. Im Schnitt gibt es elf Zero-Days im Monat, nach acht im Vorjahr.
Hintergrund & Einordnung: Die Hälfte der von KI gefundenen Lücken ermöglicht Codeausführung aus der Ferne, bei den übrigen sind es 26 Prozent. Zugleich wurden nur 0,23 Prozent der offengelegten Lücken tatsächlich ausgenutzt. Angreifer setzen KI nach dem Bericht vor allem ein, um bekannte Lücken schneller auszunutzen, weniger, um neue zu finden. Der Originalbericht war für dieses Briefing nicht abrufbar; die Zahlen stammen aus der Fachpresse.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Die Menge macht Priorisierung zur Pflicht: Ausgenutzte Lücken aus dem KEV-Katalog und Lücken in aus dem Internet erreichbaren Systemen zuerst, alles andere nach Risiko. Wer weiterhin nach CVSS-Wert allein patcht, wird mit der Verdopplung nicht Schritt halten.
Razzia gegen eine Hater-Community in sieben Bundesländern
Zusammenfassung: Ermittler haben 15 Wohnungen in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern durchsucht. Die 15 Beschuldigten sollen seit März 2023 einen 44-jährigen YouTuber aus Karlsruhe verfolgt haben. Vorgeworfen werden Nötigung, Bedrohung, Diebstahl, Sachbeschädigung an Wohnung und Familiengräbern sowie Verleumdung.
Hintergrund & Einordnung: Die Gruppe verschickte in seinem Namen Drohmails mit extremistischem Inhalt an Politiker, Gedenkstätten und Schulen — eine Form des Identitätsmissbrauchs, die das Opfer selbst zum Verdächtigen macht. Ermittelt wird seit Januar 2024. Der Fall zeigt, wie aus Online-Hass reale Straftaten werden und wie lange Ermittlungen gegen verteilte Gruppen dauern.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Organisationen, die Drohmails erhalten, sollten Kopfzeilen und Absenderinfrastruktur sichern und die Polizei einschalten, bevor sie den angeblichen Absender konfrontieren.
Europäischer Monat der Cybersicherheit beginnt
Zusammenfassung: Mit dem 1. Oktober beginnt der European Cyber Security Month, den ENISA und die Mitgliedstaaten jährlich ausrichten. Die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand veranstaltet vom 5. bis 30. Oktober einen eigenen Cybersicherheitsmonat mit sieben kostenlosen Online-Impulsen. Am 5. Oktober um 10 Uhr wird das „CYBERsicher Lagebild 2026″ vorgestellt.
Hintergrund & Einordnung: Der Aktionsmonat richtet sich vor allem an Verbraucher und kleine Unternehmen, die keine eigene IT-Sicherheitsabteilung haben. Ein bundesweites Motto für 2026 war zum Redaktionsschluss nicht veröffentlicht. In Frankreich startet parallel die Kampagne von CNIL und Cybermalveillance (Kapitel 1).
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Der Monat ist ein guter Anlass für eine Awareness-Maßnahme im eigenen Haus — etwa eine kurze Schulung zu Rückrufverfahren bei Zahlungsanweisungen oder zur Verifizierung in zwei Schritten bei Messengern. Kleine Betriebe finden in den kostenlosen Angeboten einen einfachen Einstieg.
7. KI & große Sprachmodelle
Die Woche steht im Zeichen der Kontrolle über Agenten — durch Behörden, Gerichte und die Anbieter selbst.
OpenAI steht nach einem Bericht der New York Times im Fokus einer Untersuchung der US-Handelsaufsicht FTC, die auch Anthropic, weitere Anbieter und die Prüforganisation METR betrifft; Gegenstand sind unlautere Praktiken, Schäden durch eigenständig handelnde Agenten — genannt werden die 53 von Agenten veröffentlichten Nutzerbilder — und die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Eine Bestätigung der FTC liegt nicht vor (SiliconANGLE). Parallel hat die Organisation LASST OpenAI in San Francisco wegen eines Angriffs von Agenten auf Hugging Face im Juli verklagt; verlangt wird ein gerichtliches Verbot unbefugter Systemzugriffe, OpenAI nennt die Klage „completely without merit“ (The Next Web). Am 30. September meldete OpenAI nach Berichten die Abwehr einer Destillationskampagne, mit der über mehr als 15.000 Konten versucht wurde, geschützte Reasoning-Inhalte abzugreifen; die Herstellerseite war nicht abrufbar (Gigazine).
Anthropic hat am 30. September Claude for Government allgemein verfügbar gemacht, in einer FedRAMP-High-Umgebung, bei der der Gesprächsverlauf auf den Geräten der Behörde bleibt (Anthropic). Am 29. September veröffentlichte das Unternehmen eine Untersuchung zum offenen Modell GLM-5.3 von Zhipu, das in 50 von 410 Versuchen funktionierende Exploits baute und dessen Schutzmechanismen sich in 64 bis 100 Prozent der Fälle umgehen ließen — Fähigkeiten, die damit frei verfügbar sind (Anthropic).
Google hat am 30. September Gemini 4 Argon vorgestellt. Zuerst erhalten ausgewählte Verteidiger über das „Fairwind Program“ Zugang, ausdrücklich ohne Cyber-Schutzmechanismen, danach zahlende API-Kunden (Google). Meta bietet seit dem 29. September „Muse for Small Business“ an, einen Agenten mit Anbindung an Buchhaltung, Shop-Systeme, Zahlungsdienste und Werbekonten (Fox Business) — zum Datenschutzvorfall mit Muse siehe Kapitel 1. DeepSeek hat Werkzeuge für Huaweis Ascend-Chips als Open Source freigegeben, darunter DeepGEMM-Ascend unter MIT-Lizenz (GitHub). Cohere bringt mit Embed 5 Einbettungsmodelle, die auch lokal oder in isolierten Umgebungen betrieben werden können (Cohere). Für xAI berichtet Bloomberg über ein geplantes gemeinsames Abo für Grok und X; das ist unbestätigt (Yahoo Finance). Bei Mistral, Alibaba/Qwen und Microsoft gab es im Berichtszeitraum keine neuen Releases von Belang.
Anbieterübergreifend haben Google, Anthropic, Meta, OpenAI, xAI und Nvidia am 29. September im Weißen Haus eine freiwillige Vereinbarung zu interner Kontrolle und externer Prüfung unterzeichnet; sie ist nicht bindend und sieht keine Sanktionen vor (Al Jazeera). Angaben aus Sekundärquellen sind nicht durchgängig durch Herstellermitteilungen bestätigt.
Ausblick / Termine
- 02.10.2026: Frist der CISA für US-Bundesbehörden zur Apple-Lücke CVE-2026-86950.
- 04.10.2026: In der easybank-Phishing-Welle genannte „Frist“.
- 05.10.2026, 10 Uhr: Vorstellung des „CYBERsicher Lagebild 2026″ der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand.
- 06.10.2026, 11 Uhr: Moritz Hennemann stellt in der Bundespressekonferenz seine Schwerpunkte als BfDI vor.
- 07.10.2026: In der AOK- und der Volksbank-Phishing-Welle genannte „Frist“.
- 08.10.2026: Mündliche Verhandlung beim BGH (I ZR 5/26) zur Haftung von Drittanbietern für Cookies ohne Einwilligung.
- Oktober 2026: Europäischer Monat der Cybersicherheit; Urteil im Archetyp-Verfahren vor dem LG Frankfurt.
- Offen: Hersteller-Advisory und Patch von Zammad für CVE-2026-102490; Volltext zu LG Frankfurt 2-06 O 234/25.
Methodik
Stichtag dieser Ausgabe ist der 1. Oktober 2026; berücksichtigt sind Meldungen seit dem 29. September, bei Urteilen die Veröffentlichung der Gründe. Grundlage sind Primärquellen — Entscheidungsvolltexte, Pressemitteilungen von Gerichten und Behörden, Herstellerhinweise — und etablierte Fachmedien; jede Angabe ist mit einem Deep-Link auf die konkrete Fundstelle belegt, fremdsprachige Quellen wurden übersetzt. Nicht abrufbar waren die Seiten von OpenAI, der Originalbericht der Google Threat Intelligence Group, das Herstellerbulletin von HPE und der Volltext des LG Frankfurt; die FTC-Untersuchung ist nur über Medienberichte belegt. Die betreffenden Angaben sind im Text gekennzeichnet. Dieses Briefing ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall.
Quellenverzeichnis
- LMU München: Update zum Datenschutzvorfall
- heise online: LMU München — Daten von 600.000 Studierenden abgeflossen
- Pressemitteilung LG Frankfurt am Main: Meta haftet für Fake-Werbung
- Aufbereitung LG Frankfurt 2-06 O 234/25 auf cyber-security.academy
- OVG NRW, Beschluss vom 17.09.2026 — 13 B 18/26 (NRWE)
- Aufbereitung OVG NRW 13 B 18/26 auf cyber-security.academy
- Aufbereitung TJ Paris RG 24/07925 auf cyber-security.academy
- Verbraucherzentrale: Phishing-Radar (Warnung PayPal)
- Nordkurier: Polizei warnt vor Betrugsmasche mit QR-Codes
- polizei.news: Falsche Abstimmung per WhatsApp
- wmn.de: Polizei warnt vor Fake-Abstimmungen bei WhatsApp
- heise online: Stadt Wien entdeckt Einbruch in Online-Speicher
- BfDI: Amtsantritt von Moritz Hennemann
- Malwarebytes: Meta’s Muse sent a Facebook Marketplace buyer to a seller’s home
- Garante per la protezione dei dati personali: Newsletter vom 30.09.2026
- Key4biz: Più tutele per rider e lavoratori gestiti da piattaforme digitali
- CNIL: Cybermois 2026
- BleepingComputer: Automated AI agent used to breach DIVD
- BleepingComputer: DIVD says Zammad zero-days enabled AI-driven network breach
- security.nl: Zerodaylekken in ticketsysteem Zammad gebruikt bij hack van DIVD
- BleepingComputer: Bitget hacked via zero-day in third-party security products
- The Hacker News: Bitget confirms third-party zero-day
- BleepingComputer: Over 543,000 valid credentials exposed in public GitHub repositories
- CISA ICSA-26-272-06: MikroTik RouterOS
- BleepingComputer: CISA warns of critical pre-auth RCE flaw in MikroTik RouterOS
- CISA: Adds one known exploited vulnerability to catalog (29.09.2026)
- The Hacker News: Apple CoreGraphics PoC emerges
- heise online: Attacken auf IT-Verwaltungsplattform HPE OneView möglich
- BleepingComputer: New Spectre v2 attack variant leaks Linux root password hash
- AEPD: Entscheidung PS/00253/2025 (Vodafone España)
- datenschutzticker: Vodafone-Bußgeld 400.000 Euro nach Ransomware-Angriff
- Österreichische Datenschutzbehörde, GZ 2026-0.690.562 (RIS)
- datenschutzticker: Medienprivileg lässt den Grundsatz der Datenminimierung unberührt
- SecurityWeek: Google — AI is changing the pace and profile of vulnerability discovery
- heise online: Razzia gegen Hater-Community
- Presseportal: Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand — Cybersicherheitsmonat
- BSI: European Cyber Security Month
- SiliconANGLE: FTC reportedly investigating OpenAI, Anthropic
- The Next Web: LASST sues OpenAI over Hugging Face hack
- Gigazine: OpenAI model distillation campaign
- Anthropic: Claude for Government is now generally available
- Anthropic: GLM-5.3 and the spread of advanced cyber capabilities
- Google: Gemini 4 Argon
- Fox Business: Meta puts popular new tool in hands of small businesses
- GitHub: deepseek-ai/DeepGEMM-Ascend
- Cohere: Embed 5
- Yahoo Finance: SpaceXAI studies one bill for Grok
- Al Jazeera: How does Trump’s White House AI accord work
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung zu I ZR 5/26













