Posted in  Allgemein  on  Oktober 18, 2023 by  Achim Schmidt0 comments
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OLG Düsseldorf: Recht auf Vergessenwerden - Kein schematischer Auslistungsanspruch nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO gegenüber einer juristischen Datenbank

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2023 - I-16 U 127/22

Der Auslistungsanspruch eines Betroffenen nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO ist ausgeschlossen, wenn die von der verantwortlichen Stelle (hier: juristische Datenbank und Suchmaschine „dejure.org“) vorgenommene Datenverarbeitung nach den relevanten Umständen des Einzelfalls gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchst. a) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. f), Art. 21 Abs. 1 Satz 2 DSGVO zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information erforderlich ist.

Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten ist kein uneingeschränktes Recht, sondern ist im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion zu sehen und muss unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden. Diese Grundrechtsabwägung ist auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der betroffenen einerseits, der Grundrechte verantwortlichen Stelle, der Interessen der Nutzer und der Öffentlichkeit sowie der Grundrechte der Anbieter der in den Ergebnislinks (hier: einer juristischen Suchmaschine bzw. Datenbank) nachgewiesenen Inhalte andererseits umfassend vorzunehmen (siehe BGH, Urteile vom 27.07.2020 - VI ZR 405/18 und vom 03.05.2022 - VI ZR 832/20).

Geboten ist eine einheitliche Gesamtabwägung der widerstreitenden Grundrechte, die alle nach den Umständen des Streitfalls aufgeworfenen Einzelaspekte berücksichtigt (siehe BGH, Urteile vom 27.07.2020 - VI ZR 405/18 und vom 03.05.2022 - VI ZR 832/20). Maßstab sind die Grundrechte aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (hier: Art. 7 und Art. 8 GRCh auf Seiten des Klägers und Art. 16 GRCh auf Seiten der Beklagten; wird ausgeführt). 

Volltext: https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=3312

[infolaw-th]


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