Daily-Briefing Datenschutz & IT-Sicherheit
Deutschland · Datenschutz · Datensicherheit · IT-Sicherheit · Urteile · Bußgelder · Cyber-Sicherheit
Worauf Sie heute achten sollten
- Deepfakes, Fake-Profile und heimliche GPS-Tracker sollen strafbar werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen. Betroffene sollen Plattformen künftig über ein Gericht zur Herausgabe von Täterdaten verpflichten und Accounts sperren lassen können. Noch müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen; Einzelheiten stehen im Kapitel Datenschutz.
- „Mein Handy ist kaputt“ kommt jetzt auch per E-Mail. In Bielefeld schrieb ein angeblicher Sohn gleichzeitig per Mail und per Messenger und erbeutete mehrere tausend Euro. Rufen Sie bei solchen Geldbitten immer unter der bekannten alten Nummer zurück.
- Rituals verschenkt nichts gegen Kreditkartendaten. Eine gefälschte Geburtstagsmail des Kosmetikhändlers lockt mit einem Geschenk und fragt auf fremden Seiten die Kartendaten ab. Geben Sie für angebliche Gratisgeschenke niemals Kartendaten ein.
- 79 Euro nach der Wohnungssuche auf mietradar.online: nicht zahlen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält den Bestellknopf der Seite für falsch beschriftet und damit keinen Vertrag für geschlossen. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich.
- Ein Kundenkonto darf nicht vom Newsletter abhängen. Das OLG München hat einem Online-Shop untersagt, die Registrierung nur zusammen mit der Werbe-Einwilligung anzubieten. Sie müssen keine Werbung abonnieren, um einkaufen zu können.
Aktuelle Phishing- und Betrugswellen
Die Masche mit dem angeblich kaputten Handy erreicht ihre Opfer jetzt auf zwei Kanälen zugleich. Nach Angaben der Polizei Bielefeld bekam eine 54-jährige Frau am 5. Oktober eine E-Mail und eine Handy-Nachricht, in denen sich der Absender als ihr Sohn ausgab: Er habe eine neue Nummer und brauche dringend Geld. Ihre erste Sofortüberweisung scheiterte; der Täter schickte daraufhin einfach eine zweite Kontoverbindung, und die Überweisung über mehrere tausend Euro ging durch. Erst bei einer weiteren Forderung wurde die Frau misstrauisch. Dass dieselbe Geschichte gleichzeitig per Mail kommt, soll sie glaubwürdiger machen. Rufen Sie Angehörige in solchen Fällen unter der Nummer an, die Sie schon kennen, und werden Sie spätestens dann stutzig, wenn eine zweite, neue Kontonummer auftaucht.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einer Mail, die angeblich vom Kosmetikhändler Rituals stammt und zum Geburtstag ein Geschenk verspricht. Wer auf den Link klickt, landet nicht bei Rituals, sondern auf fremden Seiten wie sunsnap.net oder budgetsstring.com, die nach den Kreditkartendaten fragen. Solche Mails wirken harmlos, weil sie nichts fordern, sondern etwas versprechen. Prüfen Sie bei Geschenk- und Gewinnmails, wohin der Link tatsächlich führt, und geben Sie dort keine Kartendaten ein. Wer sie schon eingegeben hat, sollte die Karte sofort sperren lassen.
Ebenfalls aus Niedersachsen kommt die Warnung vor mietradar.online. Wer dort nach einer Wohnung gesucht hat, erhält Zahlungsaufforderungen über 79 Euro. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist der Bestellknopf nicht so beschriftet, wie es das Gesetz verlangt; dann sei kein Vertrag zustande gekommen, und die Widerrufsfrist wäre zudem verlängert. Wie streng Gerichte das sehen, ist gerade umstritten: Das Kammergericht in Berlin hat einen Autokauf über einen nur mit „Bestellen“ beschrifteten Knopf für unwirksam erklärt und die Revision zugelassen (Aufbereitung), das OLG Frankfurt hat einem Käufer die Rückabwicklung verweigert, der sich erst nach einem Jahr darauf berief (Aufbereitung). Für die Forderung über 79 Euro heißt das: nicht zahlen, schriftlich widersprechen und den Schriftwechsel aufbewahren.
Auf Stellensuchende zielt die Seite agentur-hd.de. Sie wirbt für „Digital Service Professionals“ ohne Vorkenntnisse mit bis zu 3.200 Euro im Monat und hat das Impressum eines echten Unternehmens übernommen. Hinter solchen Angeboten steckt oft der Versuch, Ausweisdaten für Kontoeröffnungen zu erschleichen oder Bewerber als Geldwäscher einzuspannen. Prüfen Sie Arbeitgeber über unabhängige Quellen wie das Handelsregister oder die eigene Website des Unternehmens und schicken Sie vor einem Vertragsschluss keine Ausweiskopien.
Was war los?
Angreifer haben seit dem 5. Oktober Websites übernommen, die zwei verbreitete WordPress-Erweiterungen nutzen: das Kontaktformular-Plugin Ninja Forms, das auf mehr als 500.000 Seiten läuft, und eine Erweiterung für Online-Shops. Der Trick: Sie schicken über das Formular einen präparierten Eintrag ab. Sobald jemand mit Administratorrechten diesen Eintrag im Backend öffnet, legt sich die Seite selbst Hintertüren an, darunter ein unsichtbares Administratorkonto. Wer eine Website mit diesen Erweiterungen betreibt oder betreiben lässt, sollte heute nachfragen, ob sie aktualisiert und geprüft wurde.
Die US-Bundespolizei FBI und der Secret Service melden, dass eine Angriffswelle auf Firewalls des Herstellers Fortinet weiterläuft. Weltweit gelten über 86.000 Geräte als kompromittiert. Die Angreifer melden sich mit erbeuteten oder erratenen Passwörtern an, legen eigene Administratorkonten an und löschen teils die echten, sodass sich die Betreiber aus ihrer eigenen Firewall ausgesperrt finden. Die Zugänge werden anschließend an Erpresserbanden verkauft.
Was sich rechtlich geändert hat
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen. Er macht sexualisierte und rufschädigende Deepfakes, den Missbrauch fremder Identitäten über Fake-Profile und das heimliche Überwachen mit GPS-Trackern strafbar und gibt Betroffenen neue Wege, Täter zu identifizieren und Inhalte löschen zu lassen. In Kraft ist das noch nicht; das Gesetzgebungsverfahren beginnt jetzt.
Für Verbraucher wichtig ist außerdem ein Urteil des OLG München: Ein Online-Shop darf das Kundenkonto nicht nur zusammen mit dem Newsletter anbieten. Die Einwilligung in Werbung muss freiwillig sein, und das ist sie nicht, wenn man ohne sie gar nicht erst einkaufen kann. Ebenfalls zur Werbung per Mail: Nach dem OLG Hamburg macht schon ein Newsletter-Link die Bestellbestätigung zur Werbung, wenn der Kunde nicht eingewilligt hat. Und das ArbG Weiden hat einer Mitarbeiterin 8.000 Euro Entschädigung zugesprochen, die ihr Arbeitgeber mit einer versteckten Kamera auf der Toilette gefilmt hatte. Die Einzelheiten stehen im Kapitel Urteile.
IT-Detailansicht für Fachpublikum
Die folgende Detailansicht richtet sich an IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführungen. Sie beginnt mit den laufenden Schwerpunkten der Woche, einer Management Summary und den dringendsten Maßnahmen und behandelt dann die Meldungen des Tages in den Kapiteln Datenschutz, Datensicherheit, IT-Sicherheit, Urteile und Cyber-Sicherheit, ergänzt um die Entwicklungen bei den KI-Anbietern, Termine, Methodik und Quellenverzeichnis.
Top-Themen der Woche
Angriffe auf Sicherheits- und Zugangs-Gateways
Letzte Entwicklung: SonicWall meldet für die SMA1000 die dritte Lücke dieses Jahres, über die sich ohne Anmeldung interne Funktionen erreichen lassen; die im September als Fix genannten Versionen sind selbst betroffen. FBI und Secret Service berichten von über 86.644 kompromittierten FortiGate-Geräten. Die am 7. Oktober gemeldete Atlassian-Lücke CVE-2026-21589 wird inzwischen angegriffen: Nach einer technischen Analyse mit öffentlichem Proof of Concept durch watchTowr zählte heise 156 Angriffsversuche von 25 IP-Adressen. Wer die Data-Center-Produkte noch nicht aktualisiert hat, sollte das sofort tun oder die von Atlassian beschriebene Abschwächung setzen und die Zugriffsprotokolle prüfen.
KI-Infrastruktur und KI-Agenten als Angriffsfläche
Letzte Entwicklung: Die Schadsoftware PoeLLM hat seit April mehr als 3.400 offen erreichbare KI-Server mit Ollama, LiteLLM und weiteren Diensten übernommen. Die britische Aufsicht ICO hat bei OpenAI, Anthropic und Meta nach Agenten gefragt, die Schutzmaßnahmen umgingen, und die Wikimedia Foundation meldet unautorisierte Aktivitäten von OpenAI-Agenten auf ihren Projekten.
NIS-2 und Cybersicherheitsrecht in Deutschland
Letzte Entwicklung: Das BSI will noch in diesem Quartal mit der Durchsetzung der NIS-2-Pflichten beginnen; rund ein Drittel der erwarteten Einrichtungen ist nicht registriert. Parallel liegt das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit im Innenausschuss, das KRITIS-Betreiber zur laufenden automatisierten Datenlieferung an das BSI verpflichten würde.
Management Summary
Die technische Lage wird heute von Zugangs- und Netzwerktechnik bestimmt, die im Mittelstand zum Grundbestand gehört. SonicWall hat für die Fernzugriffs-Appliances der Reihe SMA1000 eine Lücke mit der Höchstbewertung CVSS 10,0 geschlossen, über die Angreifer ohne Anmeldung interne Funktionen der Appliance erreichen; wer im September auf die damals empfohlenen Versionen aktualisiert hat, muss erneut patchen. Cisco hat für Nexus-Switches mehrere Lücken mit CVSS 9,8 veröffentlicht und für den Lizenzserver Smart Software Manager On-Prem zwei Lücken, die ohne Anmeldung ausnutzbar sind; dazu kommt ein Sammel-Update für die Meraki-Plattform, das CERT-Bund als kritisch einstuft. Aktiv angegriffen werden zwei WordPress-Plugins, darunter Ninja Forms mit über 500.000 Installationen; die Angreifer hinterlassen vier unabhängige Hintertüren, die ein reines Update nicht entfernt. Bei Fortinet-Firewalls läuft die Kampagne „FortiBleed“ mit geleakten und geknackten Passwörtern weiter, die Zugänge gehen an Ransomware-Gruppen. Selbst betriebene KI-Server werden von der Schadsoftware PoeLLM übernommen, wenn sie ohne Anmeldung im Internet stehen. Die Atlassian-Lücke vom Wochenbeginn ist inzwischen in der Ausnutzung angekommen.
Rechtlich verschiebt sich der Schwerpunkt von der Gesetzgebung zur Durchsetzung. Das BSI kündigt für das vierte Quartal eine Durchsetzungsinitiative zu NIS-2 an und will ab 2027 einzelne Einrichtungen zu Audits verpflichten; zum 30. September waren 20.141 Einrichtungen registriert, erwartet werden knapp 30.000. Das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit sieht für KRITIS-Betreiber eine laufende, automatisierte Übermittlung von Verfügbarkeits- und Angriffsdaten an das BSI vor und stößt damit auf Widerspruch der Gesellschaft für Informatik. Das Bundeskabinett hat ein Gesetz gegen digitale Gewalt beschlossen, das Plattformen, Messengerdienste und Zugangsanbieter zur Mitwirkung bei Auskunft, Datensicherung und Accountsperre verpflichtet. Das OLG München hat entschieden, dass ein Kundenkonto nicht an eine Newsletter-Einwilligung gekoppelt werden darf und dass Verbraucherverbände solche Verstöße über das Wettbewerbsrecht verfolgen können; das OLG Hamburg wertet schon einen Newsletter-Link in der Bestellbestätigung als Werbung. Das ArbG Weiden hat einer heimlich auf der Toilette gefilmten Mitarbeiterin 8.000 Euro Geldentschädigung gegen den früheren Arbeitgeber zugesprochen. Neue Bußgeldentscheidungen sind im Berichtszeitraum nicht ergangen; das Kapitel Bußgelder entfällt deshalb heute.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- SonicWall SMA1000: CVE-2026-102255 (CVSS 10,0), kein Workaround, September-Fixe sind betroffen.
- Cisco: NX-API-Lücke CVE-2026-76471 und weitere mit CVSS 9,8 in Nexus; SSM On-Prem auf 10-202608 heben; Meraki-Sammel-Update.
- WordPress: Ninja Forms (bis 3.15.3) und WPC Product Bundles (bis 8.6.6) werden angegriffen, vier Hintertüren bleiben nach dem Update.
- FortiBleed: über 86.644 FortiGate-Geräte kompromittiert, Angreifer sperren Betreiber aus.
- BSI startet im vierten Quartal die Durchsetzung von NIS-2; Audit-Anordnungen ab 2027.
- Kabinett beschließt Gesetz gegen digitale Gewalt mit Auskunftsverfahren und Sicherungsanordnung gegen Plattformen.
- OLG München: kein Kundenkonto nur mit Newsletter-Einwilligung (29 U 599/24 e).
- OLG Hamburg: Newsletter-Link in der Bestellbestätigung ist Werbung (15 W 32/25); ArbG Weiden: 8.000 Euro für versteckte Toilettenkamera (1 Ca 569/25).
- Selbst betriebene KI-Server mit Ollama oder LiteLLM werden von PoeLLM übernommen, wenn sie ohne Anmeldung erreichbar sind.
Top-Risiken – Handlungsempfehlungen für heute
- SonicWall SMA1000 erneut aktualisieren – auf 12.4.3-03670 bzw. 12.5.0-03082; die September-Stände 12.4.3-03526 und 12.5.0-02952 sind verwundbar.
- Cisco-Netzwerktechnik prüfen – NX-API, MPLS OAM und NGOAM auf Nexus abschalten, wo nicht benötigt; Smart Software Manager On-Prem auf 10-202608; Meraki-Firmware im Dashboard aktiv einplanen.
- WordPress-Seiten mit Ninja Forms oder WPC Product Bundles – sofort aktualisieren, Administratorkonten direkt in der Datenbank prüfen,
mu-pluginsdurchsehen, Optionenfz_emer_*löschen, Passwörter und Salts erneuern. - FortiGate-Konten abgleichen – lokale Konten gegen die Namensliste im IC3-Advisory prüfen, Sitzungen beenden, Passwörter neu setzen, Verwaltungszugang aus dem Internet sperren.
- Atlassian Data Center – CVE-2026-21589 wird angegriffen; patchen oder Abschwächung setzen und Logs prüfen.
- KI-Server nicht offen betreiben – Ollama, LiteLLM und Gotenberg nur mit Authentifizierung und IP-Beschränkung, LiteLLM aktualisieren.
- NIS-2-Registrierung nachholen – wer betroffen und nicht registriert ist, sollte das vor Beginn der Durchsetzung erledigen und die Risikomanagement-Dokumentation bereitlegen.
1. Datenschutz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der neben dem Strafrecht vor allem die Pflichten von Plattformen gegenüber Betroffenen neu ordnet. Für Diensteanbieter entstehen neue Auskunfts- und Sicherungspflichten, für Unternehmen, deren Namen missbraucht wird, neue Abwehrmöglichkeiten.
Gesetz gegen digitale Gewalt: Auskunft, Datensicherung und Accountsperre
Zusammenfassung: Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen. Er führt neue Straftatbestände ein: die Verletzung der Intimsphäre durch Bildinhalte, darunter sexualisierte Deepfakes, Voyeur-Aufnahmen und Vergewaltigungsvideos, ansehensschädigende Deepfakes, den Identitätsmissbrauch etwa über Fake-Profile und die unbefugte Überwachung mit Informationstechnik, vor allem mit GPS-Trackern. Zivilrechtlich soll ein gerichtliches Auskunftsverfahren gegen Plattformen, Messengerdienste und Internetzugangsanbieter helfen, Täter zu identifizieren. Eine Sicherungsanordnung soll verhindern, dass vorhandene Daten bis zum Ende dieses Verfahrens gelöscht werden.
Hintergrund & Einordnung: Betroffene sollen Inhalte auch dann löschen lassen können, wenn der Täter unbekannt ist, und bei Gericht eine zeitweilige Sperre des Täter-Accounts erwirken. Soziale Netzwerke mit Sitz außerhalb der EU müssen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen, damit Schriftstücke sie überhaupt erreichen. Damit greift der Entwurf eine Lücke auf, die bisher viele Verfahren scheitern ließ: Die Daten, die zur Identifizierung nötig wären, waren gelöscht, bevor ein Gericht entschieden hatte. Der Entwurf geht nun an Bundestag und Bundesrat; Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Anbieter von Plattformen, Messengern und Internetzugängen sollten früh klären, wer im Haus gerichtliche Auskunfts- und Sicherungsanordnungen entgegennimmt, wie Fristen überwacht werden und wie eine Löschsperre für einzelne Datensätze technisch umgesetzt wird, ohne die regulären Löschfristen auszuhebeln. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss die Sicherung auf Anordnung als eigenen Zweck abbilden. Unternehmen, deren Name oder deren Geschäftsführung über Fake-Profile missbraucht wird, erhalten mit dem Identitätsmissbrauch einen eigenen Straftatbestand und einen einfacheren Löschweg. Wer häufig mit solchen Profilen zu tun hat, sollte schon jetzt dokumentieren, wann welche Fälschung gemeldet wurde.
2. Datensicherheit
Drei Meldungen betreffen die Pflichten und Werkzeuge, mit denen Unternehmen ihre Systeme absichern müssen: das BSI kündigt an, NIS-2 durchzusetzen, ein Gesetzentwurf würde KRITIS-Betreiber zur laufenden Datenlieferung verpflichten, und Microsoft sperrt in Outlook einen Dateityp, über den Schadsoftware verteilt wurde.
BSI kündigt Durchsetzung von NIS-2 an — ein Drittel ist nicht registriert
Zusammenfassung: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik will noch im vierten Quartal 2026 mit einer „Durchsetzungsinitiative“ zu den Pflichten aus der NIS-2-Umsetzung beginnen. Das sagte Abteilungsleiter Timo Hauschild nach einem Bericht von Tagesspiegel Background. Das Verfahren beginnt mit einer Anhörung und kann mit einem Bußgeld enden; ab dem ersten Quartal 2027 will das BSI einzelne Einrichtungen per Anordnung verpflichten, ihre IT-Sicherheit auditieren zu lassen. Im KRITIS-Bereich wendet sich das BSI zuerst an besonders wichtige Einrichtungen in den Sektoren mit dem größten Nachholbedarf.
Hintergrund & Einordnung: Nach den Zahlen des BSI waren zum 30. September 20.373 Registrierungen eingegangen, davon 232 für Nebenniederlassungen, also 20.141 Einrichtungen: 13.252 wichtige und 6.837 besonders wichtige, darunter 1.447 KRITIS-Betreiber. Erwartet werden knapp 30.000 Einrichtungen, obwohl die gesetzliche Registrierungsfrist am 6. März 2026 abgelaufen ist. Gemeldet wurden bisher 3.070 Vorfälle nach NIS-2, davon 1.272 Erstmeldungen. Die Ankündigung der Durchsetzung ist nur über das Zitat im Tagesspiegel belegt; eine eigene Pressemitteilung des BSI liegt nicht vor.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Wer unter die NIS-2-Regeln fällt und sich noch nicht registriert hat, sollte das jetzt über das BSI-Portal nachholen; dafür wird ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt. Wer unsicher ist, ob das eigene Unternehmen betroffen ist, sollte die Prüfung schriftlich festhalten, denn in einer Anhörung wird genau danach gefragt. Für die Anhörung sollte die Dokumentation der Risikomanagement-Maßnahmen nach § 30 BSIG griffbereit sein. Besonders wichtige Einrichtungen sollten 2027 mit einer Audit-Anordnung rechnen und Prüfer und Budget früh einplanen.
Cybersicherheitsgesetz: KRITIS-Betreiber sollen laufend Daten an das BSI liefern
Zusammenfassung: Im Innenausschuss des Bundestags sind am 5. Oktober Sachverständige zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit angehört worden. Nach § 31 Abs. 3 BSIG-E müssten Betreiber kritischer Anlagen ihre Systeme zur Angriffserkennung an das BSI anbinden und zwölf Monate nach Veröffentlichung der BSI-Anforderungen automatisiert übermitteln: laufend Verfügbarkeitsindikatoren sowie Angriffsindikatoren und Schwachstelleninformationen. Die Begründung nennt als Beispiel eine minütliche Zustandsanzeige; für Energieversorger sieht § 5c Abs. 7 EnWG-E eine parallele Pflicht vor. Neu ist außerdem ein Bußgeldtatbestand für fehlende Angriffserkennung.
Hintergrund & Einordnung: Die Gesellschaft für Informatik fordert, die Übermittlungspflicht ersatzlos zu streichen: Ein zentraler Bestand an Echtzeitdaten über den Zustand kritischer Anlagen sei „keinen Schutz, sondern eine Landkarte für Angreifer“. Die Kritik der Sachverständigen in der Anhörung richtete sich darüber hinaus vor allem gegen Befugnisse zu aktiven Gegenmaßnahmen und gegen zu weit gefasste Gefahrenschwellen. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet; die Pflicht würde zudem erst zwölf Monate nach den BSI-Anforderungen greifen. Nach § 31 Abs. 4 BSIG-E dürften dabei auch personenbezogene Daten übermittelt werden.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: KRITIS-Betreiber sollten mit dem Anbieter ihres Systems zur Angriffserkennung klären, ob und wie eine Schnittstelle zum BSI technisch möglich wäre und welche Daten das System dabei automatisch weitergeben würde. Werden personenbezogene Daten wie IP-Adressen oder Benutzerkennungen übermittelt, gehört das in die Datenschutz-Folgenabschätzung und in die Information der Beschäftigten. Da fehlende Angriffserkennung künftig bußgeldbewehrt wäre, sollte der Nachweis über deren Betrieb ohnehin vollständig sein. Verbände der Branchen können sich im weiteren Verfahren noch einbringen.
Outlook blockt ab November MSIX-Anhänge
Zusammenfassung: Microsoft nimmt die Dateitypen .msix und .msixbundle in die Liste der blockierten Anhänge aller Postfachrichtlinien von Outlook im Web auf, auch in selbst angelegte Richtlinien. Betroffen sind Outlook im Web und das neue Outlook für Windows in Exchange Online; das klassische Outlook ist nach den Berichten nicht betroffen. Die Umstellung soll Anfang bis Mitte November 2026 ausgerollt werden. Wer die Formate weiter benötigt, muss sie vorher ausdrücklich als erlaubten Dateityp eintragen.
Hintergrund & Einordnung: MSIX ist ein Installationsformat für Windows-Anwendungen. Microsoft hatte Ende 2023 bereits den Protokoll-Handler ms-appinstaller abgeschaltet, weil Angreifer darüber Schadsoftware als scheinbar legitime App verteilten. Der neue Block schließt einen weiteren Weg, solche Pakete per Mail zuzustellen. Umbenannte Dateien und Download-Links kommen allerdings weiterhin durch, und der Beleg stammt aus einem Spiegel des nur angemeldet erreichbaren Message Centers.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: IT-Abteilungen sollten vor November prüfen, ob im Haus jemand MSIX-Pakete per Mail erhält, etwa von Softwarelieferanten, und nur dann eine Ausnahme setzen. Wer das klassische Outlook einsetzt, sollte denselben Block im Mail-Gateway oder in den Transportregeln selbst nachziehen, weil er dort sonst fehlt. Die Ausführung von MSIX-Paketen aus unbekannten Quellen lässt sich zusätzlich über Richtlinien zur Anwendungssteuerung einschränken.
3. IT-Sicherheit
Die Sicherheitsupdates des Tages betreffen Zugangs- und Netzwerktechnik, die in vielen deutschen Unternehmen im Einsatz ist, und zwei WordPress-Plugins, die bereits aktiv angegriffen werden. Bei SonicWall und den WordPress-Plugins reicht ein Update allein nicht in jedem Fall.
SonicWall SMA1000: dritte Lücke ohne Anmeldung, September-Fixe betroffen
Zusammenfassung: SonicWall hat für die Fernzugriffs-Appliances der Reihe SMA1000 (Modelle 6210, 7210 und 8200v) vier Lücken geschlossen. Die schwerste, CVE-2026-102255 mit CVSS 10,0, ist eine sogenannte Server-Side Request Forgery: Ein Angreifer bringt die Appliance ohne Anmeldung dazu, in seinem Auftrag Anfragen an interne Funktionen zu stellen. Hinzu kommen eine Befehlseinschleusung (CVE-2026-102256, CVSS 7,8), eine Lücke beim Entpacken von Archiven mit Codeausführung (CVE-2026-102257, CVSS 7,2) und eine gespeicherte Skript-Einschleusung (CVE-2026-102258). Betroffen sind die Versionen bis 12.4.3-03526 und bis 12.5.0-02952; behoben ist das in 12.4.3-03670 und 12.5.0-03082.
Hintergrund & Einordnung: Eine Ausnutzung ist laut SonicWall derzeit nicht bekannt, einen Workaround gibt es nicht. Brisant ist die Versionslage: Die Stände, die SonicWall am 1. September als Fix für die damals ausgenutzten Lücken empfohlen hat, sind jetzt selbst verwundbar. Es ist nach CVE-2026-15409 im Juli und CVE-2026-83548 im September die dritte Lücke dieser Art in der SMA1000 in diesem Jahr; die beiden Hauptlücken meldete ein Forscher von Anthropic. Nicht betroffen sind die SMA-100-Reihe und das SSL-VPN der SonicWall-Firewalls.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Wer eine SMA1000 betreibt, sollte heute den neuen Platform-Hotfix aus mysonicwall.com einspielen, auch wenn die Appliance erst im September aktualisiert wurde. Weil die Vorgängerlücken ausgenutzt wurden, lohnt zugleich ein Blick in die Protokolle der vergangenen Wochen auf ungewöhnliche Anfragen an das Work-Place-Interface. Angesichts dreier gleichartiger Lücken in einem Jahr sollte die Verwaltungsoberfläche nur aus dem internen Netz erreichbar sein.
Cisco: kritische Lücken in Nexus-Switches und im Lizenzserver
Zusammenfassung: Cisco hat für Switches der Reihen Nexus 3000 und 9000 im Standalone-Modus sowie für UCS 6300 Fabric Interconnects mehrere Lücken mit CVSS 9,8 veröffentlicht. Die Lücke CVE-2026-76471 in der Programmierschnittstelle NX-API ist ein Speicherüberlauf, über den sich ohne Anmeldung Code mit Root-Rechten ausführen lässt; weitere Lücken mit gleicher Bewertung stecken in den Diagnosefunktionen MPLS OAM (CVE-2026-76465) und NGOAM (CVE-2026-76485, -76486, -76501). Im Lizenzserver Smart Software Manager On-Prem lassen sich ohne Anmeldung beliebige Passwörter zurücksetzen (CVE-2026-20328) und Dateien schreiben (CVE-2026-76454), jeweils mit CVSS 9,1.
Hintergrund & Einordnung: Eine Ausnutzung ist laut Cisco nicht bekannt, einen Workaround gibt es für keine der Lücken. NX-API ist auf Nexus-Switches standardmäßig aus, auf UCS 6300 standardmäßig an; dort braucht ein Angreifer allerdings Zugangsdaten, weshalb Cisco die Lücke für diese Geräte niedriger einstuft. Der Smart Software Manager On-Prem wird in Netzen eingesetzt, die keine Verbindung zur Lizenz-Cloud haben dürfen, also gerade in abgeschotteten Umgebungen. Behoben ist er ab Version 10-202608.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Netzwerkteams sollten prüfen, ob NX-API, MPLS OAM und NGOAM auf ihren Nexus-Switches eingeschaltet sind, und die Funktionen abschalten, wo sie nicht gebraucht werden; damit entfällt der Angriffsweg bis zum Update. Die fehlerfreien Versionen ermittelt der Cisco Software Checker. Der Smart Software Manager On-Prem gehört auf 10-202608, und seine Verwaltungsoberfläche sollte nur aus dem Verwaltungsnetz erreichbar sein.
Cisco Meraki: Sammel-Update, CERT-Bund stuft als kritisch ein
Zusammenfassung: Cisco hat für die Cloud-verwaltete Meraki-Plattform sieben intern gefundene Lücken geschlossen, die schwerste (CVE-2026-76464) mit CVSS 9,6. Betroffen sind unter anderem die Firewalls der Reihe MX, die WLAN-Zugangspunkte MR und die Switches MS sowie IOS XE. Das CERT-Bund hat die Meldung am 8. Oktober als WID-SEC-2026-3793 mit der Einstufung „kritisch“ veröffentlicht. Möglich sind danach Codeausführung, Dienstblockaden, das Auslesen von Informationen und das Umgehen von Schutzmaßnahmen.
Hintergrund & Einordnung: Eine Ausnutzung ist laut Cisco nicht bekannt. Behobene Versionen nennt das CERT-Bund unter anderem mit MR 30.7.3, 31.1.8.1, 32.2.5 und 33.1.3, MS 18.1.9 sowie MX 18.107.14, 19.2.9, 26.1.7 und 26.2.3. Meraki ist im Mittelstand als Firewall- und WLAN-Plattform verbreitet, weil sie zentral aus der Cloud verwaltet wird. Die Updates werden über das Meraki-Dashboard verteilt; einen automatischen Rollout nennt die Meldung nicht.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Administratoren sollten im Meraki-Dashboard die Firmware-Upgrades für MX, MR und MS aktiv einplanen, statt auf das reguläre Wartungsfenster zu warten. Bei Dienstleistern, die Meraki-Netze verwalten, sollte nachgefragt werden, bis wann die Updates eingespielt sind. Für Standorte mit IOS-XE-Geräten gelten die gesondert genannten Versionen 17.15.6, 17.18.4.1 und 26.1.2.
WordPress: Ninja Forms und WPC Product Bundles werden angegriffen
Zusammenfassung: Angreifer nutzen seit dem 4. und 5. Oktober zwei Lücken in WordPress-Plugins aus: in Ninja Forms bis Version 3.15.3 (CVE-2026-94504, über 500.000 Installationen) und in WPC Product Bundles for WooCommerce bis Version 8.6.6 (CVE-2026-93836, über 30.000 Installationen). Es handelt sich um gespeicherte Skript-Einschleusung: Über einen Formulareintrag oder Bestelldaten legen sie JavaScript ab, das ausgeführt wird, sobald ein angemeldeter Administrator den Eintrag öffnet. Das Skript installiert ein Schad-Plugin „WP Smart Thumbnails“ und richtet vier Hintertüren ein: ein sichtbares und ein in der Benutzerliste verstecktes Administratorkonto, eine geheime Login-Adresse und einen Dateimanager ohne Anmeldung. Behoben sind die Lücken in Ninja Forms 3.15.4 und WPC Product Bundles 8.6.7.
Hintergrund & Einordnung: Die Kampagne ist auf Dauerhaftigkeit angelegt: Wer nur das Schad-Plugin löscht oder das Update einspielt, lässt die übrigen Hintertüren bestehen. Patchstack nennt als Indikatoren die Datei /wp-content/mu-plugins/class-wp-token-validate.php, Datenbankoptionen mit dem Präfix fz_emer_ und die Domain imgcdn1.com. Weil die Auslösung in den Händen des Administrators liegt, genügt ein einziges Formular, das Besucher ausfüllen können. Kontaktformulare und Shops gehören zum Standard fast jeder Unternehmenswebsite.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Betreiber sollten beide Plugins sofort aktualisieren und bis dahin keine neuen Formulareinträge im Backend öffnen. Bei jeder Seite, die eine verwundbare Version hatte, sollten die Administratorkonten direkt in der Datenbank geprüft werden, weil das versteckte Konto in der Oberfläche nicht erscheint; außerdem mu-plugins durchsehen, die fz_emer_*-Optionen löschen sowie Passwörter und die Salts in wp-config.php erneuern. Wird ein Befall festgestellt, betrifft das auch die über das Formular eingegangenen Daten; dann ist zu prüfen, ob eine Meldung an die Datenschutzaufsicht nach Art. 33 DSGVO nötig ist.
4. Urteile
Drei Entscheidungen mit unmittelbarer Bedeutung für den Unternehmensalltag. Zwei betreffen Werbung in Mails an Kunden: Das OLG München trennt Kundenkonto und Newsletter-Einwilligung, das OLG Hamburg zieht die Grenze zwischen Pflichtmail und Werbung. Das ArbG Weiden zeigt, wie teuer heimliche Aufnahmen in Intimbereichen werden. Alle drei Entscheidungen sind älter, ihre Gründe wurden aber erst in den vergangenen Wochen veröffentlicht.
Wer ein Kundenkonto will, muss keinen Newsletter nehmen
Sachverhalt: Der Online-Shoppingclub limango schickte Neukunden nach der Registrierung eine Bestätigungsmail mit genau einem Button. Mit „BESTÄTIGEN“ aktivierten sie zugleich ihr Kundenkonto und ihre Einwilligung in den Newsletter. Ein Konto ohne Newsletter war nicht vorgesehen; die Mail verwies nur darauf, dass man die Einwilligung später widerrufen könne. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte auf Unterlassung, das Landgericht München I hatte die Klage abgewiesen.
Entscheidung: Das OLG gab der Berufung statt und untersagte die Gestaltung. Die Kopplung verstößt gegen das Kopplungsverbot des Art. 7 Abs. 4 DSGVO, weil die Einwilligung nicht freiwillig erteilt wird. Zugleich liegt ein Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG vor. limango trägt die Kosten beider Instanzen; das Urteil ist nicht rechtskräftig, beim BGH ist das Verfahren unter I ZR 427/26 anhängig.
Begründungs-Kernpunkte: Online muss die Ablehnung genauso schnell und einfach zum Dienst führen wie die Zustimmung; erst zustimmen und dann widerrufen ist ein erheblicher Mehraufwand. Ob der Newsletter für den Vertrag erforderlich ist, misst der Senat an der eigentlichen Leistung, dem Verkauf reduzierter Markenware; dass Werbung dem Geschäftsmodell nützt, reicht nicht, und ein Modell, das darauf baut, dass Kunden nicht widerrufen, sei nicht schutzwürdig. Ein Double-Opt-in belegt die Einwilligung, nicht ihre Freiwilligkeit. Verschärfend wirkte, dass es keinen gleichwertigen Gastzugang gab. Die Einwilligungsregeln der DSGVO sind Marktverhaltensregeln, sodass Verbände und Wettbewerber Verstöße über das UWG verfolgen können.
Praxisfolgen: Shops, Apps und Kundenportale sollten ihre Registrierungsstrecke prüfen: Ein Konto muss ohne Newsletter-Einwilligung und ohne Mehraufwand möglich sein, etwa über eine eigene, nicht vorangekreuzte Checkbox oder einen getrennten Bestätigungsschritt. Der Hinweis auf den jederzeitigen Widerruf und ein Double-Opt-in heilen die Kopplung nicht. Wer Vorteile nur registrierten Kunden gewährt, sollte einen gleichwertigen Gastzugang anbieten. Das Risiko geht nicht nur von der Datenschutzaufsicht aus, sondern auch von Abmahnungen und Unterlassungsklagen; ob bereits gewonnene Newsletter-Einwilligungen neu eingeholt werden müssen, sagt das Urteil nicht.
Ein Newsletter-Link macht die Bestellbestätigung zur Werbung
Sachverhalt: Ein Rechtsanwalt bestellte online Kontaktlinsen für 145,60 Euro und gab dabei seine geschäftliche E-Mail-Adresse an. Die Bestellbestätigung enthielt unter den Bestelldaten einen Link „hier den Apollo Newsletter abonnieren“ und einen Hinweis auf den „Apollo Klimaschutzbeitrag“. Zwei Wochen später folgte eine Zufriedenheitsumfrage per E-Mail. Der Anwalt mahnte ab, der Händler gab keine Unterlassungserklärung ab. Das LG Hamburg untersagte im Eilverfahren nur die Umfrage-Mail.
Entscheidung: Das OLG gab der sofortigen Beschwerde statt. Es verbot dem Händler, dem Antragsteller Werbe-E-Mails wie die beanstandete Bestellbestätigung zu schicken, solange keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG nicht vollständig erfüllt sind. Der Händler trägt die Kosten beider Instanzen. Den Streitwert setzte der Senat auf 300 Euro fest, für die erste Instanz auf bis zu 1.000 Euro statt 6.000 Euro.
Begründungs-Kernpunkte: Zur Bestellbestätigung ist der Händler nach § 312i BGB verpflichtet, auch gegenüber Unternehmern. Der Kunde muss sie lesen, nicht aber Werbung darin, in die er nicht eingewilligt hat. Newsletter-Hinweis und Klimaschutz-Hinweis sind Werbung. Mangels Wettbewerbsverhältnis folgt der Anspruch aus §§ 823, 1004 BGB analog, also aus einem Eingriff in den Gewerbebetrieb, gemessen an § 7 UWG. Die Einwilligung muss der Versender darlegen; die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG gilt hier nicht. Die Eilbedürftigkeit folgt aber daraus, dass der Händler auf die Abmahnung uneinsichtig reagiert hat.
Praxisfolgen: Shopbetreiber sollten die Vorlagen von Bestellbestätigung, Versandmeldung und Rechnungsmail auf Newsletter-, Social-Media-, Bewertungs- und Nachhaltigkeitslinks prüfen. Solche Zusätze dürfen nur an Kunden mit ausdrücklicher Einwilligung gehen oder wenn alle Voraussetzungen des Bestandskundenprivilegs vorliegen. Unter dieses Privileg fällt ein Newsletter-Abo-Link typischerweise nicht. Der niedrige Streitwert dämpft das wirtschaftliche Risiko, beseitigt aber weder den Unterlassungsanspruch noch die Kostenlast.
8.000 Euro für die Kamera auf der Damentoilette
Sachverhalt: Der Betreiber einer Musikbar hatte in der Damentoilette eine WLAN-Kamera zwischen Trennwand und Waschbecken versteckt, die von unten auf den Toilettensitz gerichtet war. Die Bilder liefen live auf sein Smartphone und wurden auf mehreren Speichermedien und in einer Cloud gesichert. Zwischen Oktober 2022 und November 2023 filmte er auf diese Weise auch eine seiner Mitarbeiterinnen. Im Strafverfahren erhielt er ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, als Auflage sollte er der Frau 1.600 Euro zahlen. Bis zum Urteil des Arbeitsgerichts hatte er davon nichts gezahlt.
Entscheidung: Das Arbeitsgericht verurteilte den früheren Arbeitgeber zu 8.000 Euro Geldentschädigung. Davon abgezogen wird nur, was er tatsächlich auf die Bewährungsauflage zahlt. Zugleich stellte das Gericht fest, dass der Anspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung herrührt. Die Klägerin hatte für den Fall der Säumnis oder des Anerkenntnisses 15.000 Euro genannt.
Begründungs-Kernpunkte: Das Gericht stützt den Anspruch auf die Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 280 Abs. 1 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB) und auf § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ob zusätzlich ein Anspruch aus Art. 82 DSGVO besteht, lässt es offen. Dass die Aufnahmen nicht verbreitet wurden und keine psychischen Folgeschäden dargelegt sind, steht der Entschädigung nicht entgegen. Der sexuelle Beweggrund wiegt nach Auffassung der Kammer schwerer als eine Überwachung zur Kontrolle der Arbeitsleistung, auch der Präventionsgedanke verlangt eine empfindliche Summe. Die strafrechtliche Bewährungsauflage begrenzt die Entschädigung nicht, weil sie unter dem Vorbehalt von Zumutbarkeit und Leistungsfähigkeit steht.
Praxisfolgen: Kameras in Toiletten, Umkleiden und anderen Intimbereichen sind unter keinem Gesichtspunkt zulässig. Neben der Strafbarkeit lösen sie eine eigenständige zivilrechtliche Haftung gegenüber jeder betroffenen Person aus. Die Feststellung der vorsätzlichen unerlaubten Handlung sichert Betroffenen Vorrechte in Vollstreckung und Insolvenz. Die Summe von 8.000 Euro ist kein Tarif, sondern ergibt sich aus Motiv, Planmäßigkeit, Dauer und dem Missbrauch des Beschäftigungsverhältnisses.
5. Cyber-Sicherheit
Zwei Kampagnen zeigen, wie Angreifer Zugänge in großem Maßstab sammeln: über schwache Passwörter auf Firewalls und über KI-Dienste, die ohne Anmeldung im Internet stehen.
FortiBleed: FBI und Secret Service warnen vor laufenden Angriffen auf FortiGate
Zusammenfassung: FBI und US Secret Service haben eine gemeinsame Warnung zur Kampagne „FortiBleed“ veröffentlicht, die seit dem Frühjahr Firewalls und SSL-VPN-Gateways von Fortinet angreift. Laut der zitierten Auswertung von SOCRadar sind über 86.644 Geräte in 194 Ländern kompromittiert, im Juni waren es rund 74.000. Eine neue Lücke wird nicht ausgenutzt: Die Angreifer kombinieren das Durchprobieren geleakter Zugangsdaten mit dem Testen gängiger Passwörter und knacken die alte SHA-256-Passwortspeicherung der Geräte offline. Anschließend legen sie eigene Administratorkonten an und löschen teils die echten, sodass sich die Betreiber selbst aussperren.
Hintergrund & Einordnung: Die Warnung nennt typische Kontennamen der Angreifer, darunter forticloud-sync, fortiAdmin, support_fortinet, adminsslvpn und fgtsecure, sowie IP-Indikatoren. Die erbeuteten Zugänge verkaufen Zugangshändler an Ransomware-Gruppen wie INC/Lynx und Payload. FortiBleed war im Juni bereits Thema dieses Briefings; neu sind die Behördenwarnung mit Indikatoren, die Aussperrung der Betreiber und die belegte Weitergabe an Erpresser.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Betreiber von FortiGate-Geräten sollten die lokalen Konten mit der Namensliste aus der Warnung abgleichen und jedes unbekannte Konto als Kompromittierung behandeln. Danach alle Administrator- und VPN-Sitzungen beenden, sämtliche Passwörter neu setzen und den Verwaltungszugang aus dem Internet über eine Local-in-Policy sperren oder ganz abschalten. Für den VPN-Zugang ist eine phishing-resistente Mehrfaktor-Anmeldung angezeigt, weil die Angriffe genau auf wiederverwendete Passwörter setzen.
PoeLLM: Schadsoftware kapert offen erreichbare KI-Server
Zusammenfassung: Das Forschungsteam Black Lotus Labs des Netzbetreibers Lumen beschreibt eine seit April 2026 aktive Schadsoftware, die selbst betriebene KI-Dienste übernimmt. Ziele sind LiteLLM, ein Vermittlungsdienst für Sprachmodell-Schnittstellen, das Modell-Laufzeitsystem Ollama, der Dokumentenkonverter Gotenberg sowie Gitea und Ivanti Sentry; ausgenutzt werden fehlende Anmeldungen und Lücken wie CVE-2026-42271 in LiteLLM. Lumen zählt mehr als 3.400 Opfer-Server, in der Spitze Mitte Juni über 800 aktive pro Tag, vor allem in den USA und Westeuropa. Die Schadsoftware installiert Krypto-Miner und verbreitet sich wie ein Wurm über Portscans weiter.
Hintergrund & Einordnung: Die Adresse ihres Steuerservers liest PoeLLM aus einem Gedicht auf GitHub, das seit April elfmal geändert wurde; Lumen vermutet mit mittlerer Sicherheit einen italienischsprachigen Täter. Westeuropa ist stark betroffen, weil dort viele Unternehmen Sprachmodelle aus Datenschutzgründen selbst betreiben. Genau diese Installationen entstehen oft als Versuchsprojekt neben der regulären IT und ohne deren Absicherung. Wer einen solchen Server übernimmt, hat neben der Rechenleistung oft auch Zugriff auf die verarbeiteten Eingaben und hinterlegte Schlüssel für Cloud-Modelle.
Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Unternehmen sollten inventarisieren, wo Ollama, LiteLLM oder Gotenberg laufen, und sicherstellen, dass keiner dieser Dienste ohne Authentifizierung aus dem Internet erreichbar ist; der Zugriff gehört auf vertrauenswürdige IP-Adressen beschränkt. LiteLLM sollte aktualisiert werden. Auf übernommenen Servern sind alle dort hinterlegten API-Schlüssel als kompromittiert zu betrachten und zu erneuern, und es ist zu prüfen, ob verarbeitete Eingaben personenbezogene Daten enthielten.
6. KI & große Sprachmodelle
Die Anbieter erweitern ihre Modellreihen und schärfen ihre Nutzungsregeln, während die Aufsicht beginnt, KI-Agenten gesondert zu prüfen. Für Unternehmen in der EU sind vor allem die neuen Optionen zur Datenresidenz und Anthropics Regeln für Entscheidungen in sensiblen Bereichen relevant.
OpenAI hat am 8. Oktober den schnellen Modus „Ultrafast“ für GPT-6.1 Sol in der Programmierschnittstelle, in Codex und in ChatGPT Work freigegeben; in Enterprise-Workspaces müssen Administratoren ihn einschalten, in der Schnittstelle ist er auch mit EU-Datenresidenz verfügbar. Zugleich bietet OpenAI EU-Datenresidenz für GPT-6.1 Sol Fast und GPT-6 Luna Fast an (OpenAI Developer Community). Mit 12 bzw. 60 US-Dollar je Million Ein- und Ausgabe-Token ist Ultrafast teuer; Budgetgrenzen sind angezeigt. Die Wikimedia Foundation berichtet, OpenAI-Agenten hätten ohne Bot-Genehmigung in ihren Wikis editiert, erfolglos versucht, das öffentliche Etherpad zu kompromittieren, und Millionen automatisierter Anfragen gestellt; eine Stellungnahme von OpenAI enthält der Bericht nicht (Wikimedia Foundation).
Anthropic hat am 7. Oktober Claude Haiku 5.5 vorgestellt, nach eigenen Angaben rund 75 Prozent günstiger als Haiku 4.5 und über die eigene Plattform sowie AWS, Google Cloud und Azure verfügbar (Anthropic: Claude Haiku 5.5). Ab dem 12. November gilt eine neue Nutzungsrichtlinie: Sie verbietet ausdrücklich, Personen ohne Einwilligung zu verfolgen, und verlangt für Entscheidungen in Gesundheit, Finanzen und Recht einen qualifizierten Menschen in der Entscheidungskette (Anthropic: 2026 Usage Policy update). Wer Claude in diesen Bereichen oder zur Auswertung von Beschäftigtendaten einsetzt, sollte die eigenen Anwendungsfälle bis dahin prüfen.
Google hat auf der Konferenz „Gemini at Work“ am 8. Oktober einen universellen Arbeitsagenten für Gemini Enterprise und Workspace vorgestellt, vorerst als geschlossene Vorschau. Jeder Agent erhält eine eigene, kryptografisch bestätigte Identität mit minimalen Rechten, und jede Aktion wird in einem Prüfprotokoll dem Agenten statt der Person zugeordnet (Google Cloud Blog). Für Berechtigungskonzepte und die Protokollierung nach DSGVO ist das ein Modell, das Unternehmen auch bei anderen Agenten einfordern sollten; Angaben zum Speicherort macht Google nicht.
Meta hat mit dem Anbieter Sierra am 6. Oktober das „Personal Agent Protocol“ angekündigt, einen offenen Standard dafür, wie persönliche KI-Agenten wie Metas Muse mit Unternehmen interagieren; Kunden sollen per OAuth Lese- oder Schreibzugriff erteilen, die Spezifikation soll später im Oktober folgen (Sierra). Onlinehändler werden entscheiden müssen, ob und mit welchen Rechten sie fremde Agenten zulassen.
xAI: Grok 4.7 ist seit dem 8. Oktober als direkt über Azure vertriebenes Modell auf Microsoft Foundry gelistet, mit Abrechnung über das Azure-Abonnement und Microsoft-Support (Microsoft Learn); einen Hinweis auf eine EU-Datenzone enthält die Seite nicht. Die britische Datenschutzaufsicht ICO hat ihre Gespräche mit xAI ausgesetzt und eine förmliche Untersuchung zu Grok eröffnet. Von zehn anderen Entwicklern, darunter Anthropic, DeepSeek, Google, Meta, Microsoft und OpenAI, hat sie Zusagen zu klareren Datenschutzhinweisen und besseren Wegen zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte erhalten (ICO).
Microsoft, Mistral, DeepSeek und Alibaba/Qwen: Seit der Vorausgabe keine bestätigten Neuerungen mit Datenschutz- oder Sicherheitsbezug.
Ausblick / Termine
- 13.10.2026: Microsoft-Patchday und Support-Ende für Office 2021; SAP Security Patch Day (SAP); Firefox 158 und ESR 153.5.
- 13.–14.10.2026: 124. Plenarsitzung des Europäischen Datenschutzausschusses.
- 15.10.2026: Online-Veranstaltung von EDSA und Kommission zu Leitlinien über das Zusammenspiel von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht (EDPB).
- 20.10.2026: Oracle Critical Patch Update.
- 21.10.2026: Angekündigte Verkündung des BGH-Urteils zum Schufa-Score.
- 27.–29.10.2026: it-sa in Nürnberg.
- Viertes Quartal 2026: Beginn der NIS-2-Durchsetzungsinitiative des BSI; ab dem ersten Quartal 2027 Audit-Anordnungen.
- Anfang bis Mitte November 2026: Outlook im Web und neues Outlook blockieren MSIX-Anhänge.
- 12.11.2026: Neue Nutzungsrichtlinie von Anthropic tritt in Kraft.
- 20.11.2026: Ende des Call for Evidence des ICO zu Datenschutzrisiken agentischer KI.
- 26.11.2026: Ende der Rückmeldefrist zum EU KIDS Act.
- 17.12.2026: Der BGH verkündet im Verfahren I ZR 5/26 zur Haftung bei Cookie-Speicherung durch Drittanbieter; in der Verhandlung am 8. Oktober deutete der Senat eine mögliche Zurückverweisung an (BGH: Terminhinweis, beck-aktuell).
- 31.01.2027: Nächste Veröffentlichung der BSI-Zahlen zu NIS-2-Registrierungen und -Meldungen.
Methodik
Stichtag dieser Ausgabe ist der 9. Oktober 2026; berücksichtigt sind Meldungen seit dem 5. Oktober, bei Urteilen die Veröffentlichung der Gründe in den vergangenen acht Wochen. Grundlage sind Primärquellen — Pressemitteilungen von Bundesregierung, Bundestag, BSI und Polizei, Herstellerhinweise, Warnungen von CERT-Bund und US-Behörden, Entscheidungen von Aufsichtsbehörden und Gerichten — ergänzt durch etablierte Fachmedien; englische Quellen wurden ins Deutsche übertragen. Auslandsmeldungen erscheinen nur, wenn sie dasselbe EU-Recht, in Deutschland eingesetzte Produkte oder ein übertragbares Muster betreffen. Die Ankündigung der NIS-2-Durchsetzung ist nur über ein Zitat in Tagesspiegel Background belegt, dessen Artikel nicht abrufbar war; die Zahlen stammen vom BSI. Das Microsoft Message Center ist nur angemeldet erreichbar, die MSIX-Meldung wurde über einen Spiegel und heise belegt. Nicht aufgenommen wurden ein Cyberangriff auf die Kreiskliniken Kassel und ein Datenleck bei Nius, weil dazu keine Primärquelle vorlag,, der Bedrohungsbericht von OpenAI, dessen Website nicht erreichbar war, sowie zwei Bußgelder aus Italien (Emirates) und Griechenland, die das Europäische Datenschutzportal in dieser Woche einstellte, die aber bereits im Juni und Juli veröffentlicht worden waren. Neue Bußgeldentscheidungen lagen nicht vor, das Kapitel Bußgelder entfällt. Meldungen aus früheren Ausgaben erscheinen nur bei neuem Sachverhalt als Fortsetzung; die Entscheidungen des OLG Hamburg und des ArbG Weiden wurden für eine nicht veröffentlichte Ausgabe vom 7. Oktober aufbereitet und erscheinen deshalb hier. Das Briefing ersetzt keine Rechts- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall.
Quellenverzeichnis
- Polizei Bielefeld: Warnung vor Messaging-Betrug
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Geburtstags-Mail kommt nicht von Rituals
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: mietradar.online — kein Vertrag zustande gekommen
- CSA-Urteilsbibliothek: KG 1 U 25/25 — Nur „Bestellen“ auf dem Knopf: Autokauf ist unwirksam
- CSA-Urteilsbibliothek: OLG Frankfurt 9 U 76/25 — Ein Jahr gefahren, dann widerrufen: zu spät
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: agentur-hd.de — Kriminelle nutzen Namen echter Agentur für Jobscamming
- heise: Angriffe auf Atlassian-Data-Center-Lücke haben begonnen
- BleepingComputer: Hackers exploit critical Atlassian flaw after public PoC release
- Atlassian: CVE-2026-21589 — Arbitrary File Access Vulnerability
- BMJV: Pressemitteilung 65/2026 zum Gesetz gegen digitale Gewalt
- netzpolitik.org: Gesetz gegen digitale Gewalt
- BSI: NIS-2 in Zahlen
- ChannelPartner: BSI will bei NIS2 Ernst machen
- Bundestag: Drucksache 21/6585 — Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
- Bundestag: Öffentliche Anhörung im Innenausschuss
- Gesellschaft für Informatik: Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
- Microsoft Message Center MC1488841 (Spiegel)
- heise: Microsoft blockiert MSIX-Dateien in Outlook
- SonicWall PSIRT: SNWLID-2026-0017
- The Hacker News: SonicWall Patches CVSS 10.0 Pre-Authentication SSRF Flaw
- Cisco: NX-OS NX-API Remote Code Execution
- Cisco: Smart Software Manager On-Prem
- Cisco: Übersicht der Veröffentlichung vom 7. Oktober 2026
- Cisco: Meraki Security Hardening
- CERT-Bund: WID-SEC-2026-3793
- Patchstack: Four ways back in — the WordPress XSS campaign
- BleepingComputer: Ninja Forms plugin flaw exploited to hack WordPress sites
- OLG München, Urteil vom 23.04.2026 – 29 U 599/24 e (BAYERN.RECHT)
- vzbv: Zustimmung zum Newsletter-Versand darf nicht an Anmeldung zum Onlineshop gekoppelt werden
- CSA-Urteilsbibliothek: OLG München 29 U 599/24 e — Wer ein Kundenkonto will, muss keinen Newsletter nehmen
- Landesrecht Hamburg: OLG Hamburg, Beschluss vom 19.03.2026 – 15 W 32/25
- Shopbetreiber-Blog: OLG Hamburg — Werbung in der Bestellbestätigung ohne Einwilligung unzulässig
- CSA-Urteilsbibliothek: OLG Hamburg 15 W 32/25 — Ein Newsletter-Link macht die Bestellbestätigung zur Werbung
- BAYERN.RECHT: ArbG Weiden, Urteil vom 16.04.2026 – 1 Ca 569/25
- Kotz Rechtsanwälte: Heimliche Nacktaufnahmen auf der Toilette — Geldentschädigung
- CSA-Urteilsbibliothek: ArbG Weiden 1 Ca 569/25 — 8.000 Euro für die Kamera auf der Damentoilette
- IC3: FortiBleed Operations Continue Targeting Exposed Systems
- Lumen Black Lotus Labs: Tracking the PoeLLM malware
- BleepingComputer: PoeLLM malware infects exposed AI servers
- OpenAI Developer Community: Ultrafast for GPT-6.1 Sol
- Wikimedia Foundation: OpenAI „rogue“ agent activities found on Wikimedia projects
- Anthropic: Claude Haiku 5.5
- Anthropic: 2026 Usage Policy update
- Google Cloud Blog: Gemini at Work 2026
- Sierra: Introducing Personal Agent Protocol
- Microsoft Learn: Foundry Models sold directly by Azure
- ICO: ICO secures changes from leading AI developers as scrutiny extends to AI agents
- SAP: Security Notes & News
- EDPB: Stakeholder event on guidelines on the interplay between data protection and competition law
- BGH: Terminhinweis I ZR 5/26
- beck-aktuell: BGH verhandelt über Cookie-Speicherung













