Posted in  Daily Briefing  on  September 2, 2026 by  Achim Schmidt0 comments
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Daily-Briefing Datenschutz & IT-Sicherheit · 02.09.2026
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Daily-Briefing Datenschutz & IT-Sicherheit

Deutschland · Datenschutz · Datensicherheit · IT-Sicherheit · Urteile · Bußgelder · Cyber-Sicherheit

Stand: Mittwoch, 2. September 2026

Schnellüberblick für alle ↓  ·  IT-Detailansicht ↓

Worauf Sie heute achten sollten

  • Wenn Sie Dropbox nutzen und dort keine Zwei-Faktor-Anmeldung eingeschaltet haben: Schalten Sie sie heute ein. Angreifer haben rund 5.000 Dropbox-Konten übernommen, ohne ein einziges Passwort zu kennen. Der Weg führte über Lenovo: Dort ließen sich Benutzerkonten für fremde E-Mail-Adressen anlegen, weil nicht geprüft wurde, ob die Adresse einem selbst gehört. Wer sich bei Dropbox über einen solchen Lenovo-Zugang anmeldete, kam in das Konto, das an derselben Adresse hing — sofern kein zweiter Faktor eingerichtet war. Betroffen ist der Zeitraum vom 4. bis 21. August; aus weniger als einem Drittel der Konten wurden tatsächlich Dateien heruntergeladen. Dropbox hat die Betroffenen informiert.
  • Und eine Nachricht, die Sie unabhängig davon interessieren sollte: Dropbox verlagert die Verantwortung. Zum 1. Januar ändert das Unternehmen seine Nutzungsbedingungen und schließt die Haftung für Anmeldungen über Dienste Dritter sowie für Konten ohne Zwei-Faktor-Anmeldung aus. Wer die Absicherung nicht einschaltet, trägt das Risiko künftig also auch vertraglich allein. Das ist eine Entwicklung, die man bei anderen Anbietern ebenfalls beobachten sollte.
  • Wenn eine Mail eine Steuerzahlung von 729 Euro verlangt: Die ELSTER-Masche hat sich gedreht. Wochenlang versprachen die Fälschungen eine Erstattung; seit gestern fordern sie eine Zahlung — Betreff „Zahlungsaufforderung zu Ihrer Steuererklärung 2025″, Betrag 729,00 Euro, Frist der 7. September, Zahlung über ein verlinktes Portal. Das ist psychologisch geschickter, weil eine Forderung mehr Druck erzeugt als ein Versprechen. Das Finanzamt fordert Zahlungen nicht per E-Mail mit Zahlungslink an; echte Bescheide kommen per Post oder liegen im ELSTER-Postfach, das Sie über die selbst eingetippte Adresse erreichen. Seit heute läuft parallel eine Santander-Fälschung, die zur „Aktualisierung Ihrer Kontodaten“ auffordert.
  • Wenn Sie ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage von Hoymiles haben: Es gibt ein Sicherheitsupdate — mit einem Haken. Der Chaos Computer Club hatte Anfang Juli offengelegt, dass die Funkverbindung zwischen Wechselrichter und Datensammler unverschlüsselt läuft; für den Zugriff genügten die letzten acht Stellen der Seriennummer, die das Gerät auf Anfrage selbst herausgibt. Hoymiles liefert nun Updates für die HM- und HMS/HMT-Serien aus. Der Haken: Nach dem Update funktioniert die Anbindung an quelloffene Auslesewerkzeuge wie OpenDTU oder AhoyDTU nicht mehr. Wer diese nutzt, steht vor der Wahl zwischen Sicherheit und Auswertbarkeit — eine Zusammenarbeit mit den Projekten hat Hoymiles nicht angekündigt.
  • Wenn Sie mit KI-Assistenten programmieren lassen: Ein fremdes Repository zu öffnen kann genügen. Sicherheitsforscher haben gezeigt, dass gängige Coding-Agenten beim Öffnen eines Projekts automatisch git-Befehle ausführen — und zwar bevor Sie irgendetwas freigeben. Steckt in der Konfigurationsdatei des Projekts ein präparierter Eintrag, wird dabei fremder Code auf Ihrem Rechner ausgeführt. Claude Code, Codex und Cursor haben nachgebessert; für andere Werkzeuge lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch kein Patch vor. Wichtig zur Einordnung: Über git clone oder pull lässt sich der Eintrag nicht einschleusen — das Risiko entsteht, wenn Sie ein Projekt als ZIP-Datei bekommen und entpacken.

Aktuelle Phishing- und Betrugswellen

Die ELSTER-Welle hat die Richtung gewechselt, und das ist die wichtigste Beobachtung des Tages. Seit dem 21. August lief eine Fälschung, die eine Steuererstattung versprach und die Bestätigung von Kartendaten verlangte; ihre angebliche Frist lief am Sonntag ab. Ich hatte an dieser Stelle eine Nachfassrunde erwartet — gekommen ist etwas anderes und Wirksameres: Seit gestern verschicken die Absender eine „Zahlungsaufforderung zu Ihrer Steuererklärung 2025″ über 729,00 Euro mit Frist zum 7. September und einem Link auf ein angebliches Zahlungsportal. Aus dem Versprechen ist eine Forderung geworden. Das erhöht den Druck erheblich, weil eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt Konsequenzen nach sich zieht, während man eine Erstattung notfalls verstreichen lassen kann. Der Betrag ist dabei sorgfältig gewählt: hoch genug, um ernst genommen zu werden, niedrig genug, um plausibel zu sein. Das Erkennungsmerkmal bleibt strukturell: Das Finanzamt verschickt keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail mit Zahlungslink.

Seit heute warnt die Verbraucherzentrale zusätzlich vor einer Santander-Fälschung mit dem Betreff „Bitte aktualisieren Sie Ihre Kontodaten“, die aus Sicherheitsgründen eine Überprüfung der Kontaktdaten verlangt. Damit setzt sich die Bankenserie fort, die zuletzt Sparkasse, Postbank und Easybank durchlief. Auffällig bleibt, dass diese Mails nie mit Geld locken, sondern mit einer technischen oder organisatorischen Notwendigkeit argumentieren.

Der Dropbox-Vorfall gehört ebenfalls in dieses Kapitel, auch wenn er keine Phishing-Kampagne ist — denn er zeigt, wie Angreifer heute an Konten kommen, ohne überhaupt eine Mail zu verschicken. Es brauchte kein Passwort, keine getäuschte Person, keinen Klick auf einen Link. Es genügte, dass ein Anbieter Konten für fremde E-Mail-Adressen anlegen ließ und ein zweiter Anbieter diese Anmeldung akzeptierte. Für die eigene Absicherung heißt das: Der zweite Faktor schützt nicht nur gegen gestohlene Passwörter, sondern auch gegen Fehler in Anmeldeketten, auf die man selbst keinen Einfluss hat. Wer bei einem Dienst „Anmelden mit …“ nutzt, sollte wissen, welche Anbieter dort hinterlegt sind — und dass jeder von ihnen ein möglicher Weg ins eigene Konto ist.


Was war los?

Rund 5.000 Dropbox-Konten sind zwischen dem 4. und 21. August von Unbefugten übernommen worden, und der Weg dorthin führte nicht über Dropbox. Bei Lenovo ließen sich offenbar Benutzerkonten für fremde E-Mail-Adressen anlegen, ohne dass die Eigentümerschaft an der Adresse bestätigt werden musste. Wer eine zu einem Dropbox-Konto gehörende Adresse kannte oder erriet, legte dort eine Lenovo-ID an und meldete sich damit bei Dropbox an — was funktionierte, solange für das Dropbox-Konto keine Zwei-Faktor-Anmeldung eingerichtet war. Aus weniger als einem Drittel der betroffenen Konten wurden Dateien heruntergeladen. Bloomberg berichtete zuerst; die Dropbox-Aktie gab daraufhin nach. Das Unternehmen hat die Betroffenen darüber informiert, ob auf ihre Daten zugegriffen wurde, und ändert zum 1. Januar seine Nutzungsbedingungen dahingehend, dass die Haftung für Anmeldedienste Dritter und für Konten ohne Zwei-Faktor-Anmeldung ausgeschlossen wird.

Für alle, die mit KI-Assistenten entwickeln, hat die Sicherheitsfirma Manifold eine unangenehme Eigenheit dokumentiert. Coding-Agenten führen beim Öffnen eines Repositorys automatisch git-Befehle wie git status und git diff aus — und zwar, wie die Forscher festhalten, außerhalb der Sandbox und vor der Vertrauensfreigabe durch den Nutzer. Über den git-Parameter core.fsmonitor lässt sich in der Konfigurationsdatei eines Projekts ein beliebiger Befehl hinterlegen, der bei einer Aktualisierung des git-Index ausgeführt wird. Damit genügt das Öffnen eines präparierten Projekts, um fremden Code auszuführen. Anthropic hat Claude Code nachgebessert, ebenso Codex und Cursor; für Qwen und Grok lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung kein Patch vor, und Manifold gibt an, das Problem in mehr Agenten gefunden zu haben als genannt.

Beim Photovoltaik-Hersteller Hoymiles gibt es Bewegung in einem Fall, den der Chaos Computer Club Anfang Juli öffentlich gemacht hatte: Die Funkstrecke zwischen Wechselrichter und Datensammler ist unverschlüsselt, sowohl im 868-MHz-Bereich als auch bei den HM-Serien im 2,4-GHz-Band. Für den Zugriff genügten die letzten acht Stellen der Seriennummer, die die Geräte auf Broadcast-Anfragen bereitwillig herausgeben. Nun stehen Updates für die HM- und HMS/HMT-Serien bereit. Wer sein Gerät mit der Cloud verbunden hat, bekommt das Update nach Freigabe innerhalb von zehn Werktagen automatisch; alle anderen müssen ein Formular ausfüllen. Nach dem Update endet allerdings die Kommunikation mit quelloffenen Auslesewerkzeugen wie OpenDTU und AhoyDTU.


Was sich rechtlich geändert hat

Im heutigen Berichtszeitraum ist keine neue Gerichtsentscheidung mit Aufbereitungsrelevanz hinzugekommen. Über den Fach-Verteiler kam heute früh die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 29. Juli 2026 zum Meldeverfahren nach dem Digital Services Act — dieselbe, die hier am 27. August ausführlich behandelt und als ur-655 aufbereitet wurde. Es ist der zweite Tag in Folge, an dem der Verteiler eine bereits abgedeckte Entscheidung nachreicht.

Rechtlich bemerkenswert ist heute stattdessen ein Vorgang, der kein Gesetz und kein Urteil ist, aber praktische Wirkung entfaltet: die angekündigte Änderung der Dropbox-Nutzungsbedingungen zum 1. Januar. Künftig soll die Haftung für Anmeldungen über Dienste Dritter und für Konten ohne Zwei-Faktor-Anmeldung ausgeschlossen sein. Die Klausel reagiert unmittelbar auf den geschilderten Vorfall und verlagert ein Risiko auf die Nutzerseite, das sich dort nur begrenzt beherrschen lässt — wer sich über einen Fremdanbieter anmeldet, kann dessen Prüfprozesse nicht beeinflussen. Ob eine solche Klausel gegenüber Verbrauchern in Deutschland der AGB-Kontrolle standhielte, ist eine offene Frage; nach § 309 Nr. 7 BGB sind Haftungsausschlüsse für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unwirksam, und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 32 DSGVO lässt sich vertraglich ohnehin nicht abbedingen. Für Nutzerinnen und Nutzer ist der praktische Rat unabhängig davon derselbe: Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten, solange die Diskussion über die Haftung läuft.


IT-Detailansicht für Fachpublikum

Der folgende Teil richtet sich an Administratorinnen, Sicherheitsverantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Juristinnen. Er enthält die Management Summary des Tages, die Top-Risiken mit konkreten Maßnahmen, die sechs Fachkapitel Datenschutz, Datensicherheit, IT-Sicherheit, Urteile, Bußgelder und Cyber-Sicherheit, einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen bei den großen Sprachmodellen sowie Ausblick, Methodik und das vollständige Quellenverzeichnis.


Top-Themen der Woche

1. Die Werkzeugkette der KI-Entwicklung wird zur Angriffsfläche

Seit Dienstag, 1. September 2026 · zuletzt aktualisiert Mittwoch, 2. September 2026 · Score 89

Drei voneinander unabhängige Vorgänge binnen zwei Tagen betreffen dieselbe Schicht: gestohlene Sitzungstoken bei Claude-Konten, automatische Codeausführung durch Coding-Agenten beim Öffnen eines Repositorys und die aktiv ausgenutzte Langflow-Lücke CVE-2026-0768.

Letzte Entwicklung: Neu aufgenommen. Die Verbindung ist nicht die Technik, sondern die Position: KI-Werkzeuge sitzen zwischen Entwickler und Ausführungsumgebung, laufen mit weitreichenden Rechten und werden noch selten wie Produktionssoftware behandelt. Als Muster verdient das eigene Beobachtung.

2. Berliner Landesnetz: Frist der Erpresser endet übermorgen

Seit Montag, 17. August 2026 · zuletzt aktualisiert Dienstag, 1. September 2026 · Score 86

Die Gruppe Rhysida fordert 30 Bitcoin und droht mit der Veröffentlichung von 5,8 Terabyte, darunter 80.000 Ordnungswidrigkeiten-Akten und 6.000 Dokumente mit Zugangsdaten.

Letzte Entwicklung: Keine neuen Erkenntnisse seit dem 1. September. Die Frist endet am 4. September, das Land zahlt nicht. Betroffene Organisationen sollten die verbleibenden zwei Tage nutzen, um Meldewege festzulegen und Beschäftigte darauf vorzubereiten, dass kommende Betrugsversuche echte Vorgangsdaten enthalten.

3. Exchange CVE-2026-62911: 85 Prozent der deutschen On-Prem-Server verwundbar

Seit Donnerstag, 27. August 2026 · zuletzt aktualisiert Montag, 31. August 2026 · Score 74

Nach Veröffentlichung des Angriffscodes hatte das BSI den Patchstand erhoben.

Letzte Entwicklung: Keine neuen Zahlen. Der Punkt läuft als Verlaufshinweis mit, weil sich an der Ausgangslage nichts geändert hat: Für Exchange 2016 und 2019 gibt es Korrekturen nur im kostenpflichtigen ESU-Programm.


Management Summary

Der Tag hat einen Vorfall, der ohne jeden Angriff auf den betroffenen Dienst auskommt, und ein Muster, das sich über drei Tage aufbaut. Der Vorfall: Rund 5.000 Dropbox-Konten ohne Zwei-Faktor-Anmeldung wurden zwischen dem 4. und 21. August übernommen, indem Angreifer bei Lenovo Benutzerkonten für fremde E-Mail-Adressen anlegten — dort wurde die Eigentümerschaft an der Adresse offenbar nicht geprüft — und sich damit bei Dropbox anmeldeten. Aus weniger als einem Drittel der Konten wurden Dateien heruntergeladen. Dropbox reagiert nicht nur technisch, sondern vertraglich: Zum 1. Januar wird die Haftung für Anmeldungen über Dienste Dritter und für Konten ohne zweiten Faktor ausgeschlossen. Das Muster: Innerhalb von zwei Tagen betreffen drei unabhängige Vorgänge dieselbe Schicht der KI-Werkzeugkette. Gestern die durch Infostealer gestohlenen Claude-Sitzungstoken; heute die Feststellung von Manifold, dass Coding-Agenten beim Öffnen eines Repositorys automatisch git-Befehle ausführen — außerhalb der Sandbox und vor der Vertrauensfreigabe —, sodass ein über core.fsmonitor präparierter Konfigurationseintrag beliebigen Code startet; und ebenfalls heute die aktiv ausgenutzte Langflow-Lücke CVE-2026-0768. Claude Code, Codex und Cursor sind nachgebessert, Qwen und Grok waren es zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht.

Auf der Patch-Seite steht Langflow im Vordergrund. CVE-2026-0768 ist eine Codeeinschleusung über den validate-Endpunkt, die ohne Authentifizierung zur Ausführung beliebigen Codes mit Root-Rechten führt; die Zero Day Initiative bewertet sie mit CVSS 9,8, die NVD-Veröffentlichung datiert auf den 23. Januar 2026, betroffen ist nach ZDI-Angabe Version 1.4.2. VulnCheck dokumentiert über 350 Angriffsversuche mit steigender Tendenz — bemerkenswert bei einer Lücke, für die seit Monaten ein Patch existiert. Bei Hoymiles-Wechselrichtern schließt der Hersteller die vom Chaos Computer Club Anfang Juli offengelegte fehlende Verschlüsselung der DTU-Funkstrecke, allerdings mit der Nebenwirkung, dass quelloffene Auslesewerkzeuge wie OpenDTU und AhoyDTU danach nicht mehr funktionieren. Und Microsoft weicht bei Windows vom Hotpatch-Zeitplan ab: Ein außerplanmäßiges Baseline-Update im September erfordert einen Neustart, obwohl das nächste erst für Oktober vorgesehen war. Gerichts- und Bußgeldseite bleiben heute leer; die über den Fach-Verteiler eingegangene OLG-Bamberg-Entscheidung war bereits am 27. August behandelt worden.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Rund 5.000 Dropbox-Konten ohne 2FA über neu angelegte Lenovo-IDs übernommen; Zeitraum 4. bis 21. August, Dateien aus weniger als einem Drittel abgeflossen.
  • Dropbox schließt ab 1. Januar per Nutzungsbedingungen die Haftung für Fremdanmeldung und Konten ohne 2FA aus.
  • KI-Coding-Agenten führen beim Öffnen eines Repositorys git-Befehle außerhalb der Sandbox aus; Angriff über core.fsmonitor in der .git/config.
  • Gepatcht: Claude Code, Codex, Cursor. Ungepatcht zum Veröffentlichungszeitpunkt: Qwen, Grok. Gegenmaßnahme: git -c core.fsmonitor=false status.
  • Langflow CVE-2026-0768 (CVSS 9,8 nach ZDI, CWE-94): unauthentifizierte Codeausführung als root, über 350 Angriffsversuche, Patch seit Monaten verfügbar.
  • Hoymiles schließt die unverschlüsselte DTU-Funkstrecke; OpenDTU und AhoyDTU funktionieren danach nicht mehr.
  • Microsoft: außerplanmäßiges Baseline-Hotpatch im September, Neustart nötig — erste unplanmäßige Abweichung seit Einführung des Verfahrens.
  • ELSTER-Phishing dreht von Erstattungsversprechen auf Zahlungsaufforderung über 729,00 Euro mit Frist 7. September; seit heute zusätzlich Santander.
  • Keine neue Gerichts- und keine neue Bußgeldentscheidung; die eingegangene OLG-Bamberg-Entscheidung liegt seit dem 27. August als ur-655 vor.

Top-Risiken – Handlungsempfehlungen für heute

  • Langflow sofort aktualisieren und vom Netz nehmen: CVE-2026-0768 wird aktiv ausgenutzt und führt ohne Anmeldung zu Root-Rechten. Aktualisieren Sie auf die aktuelle Version und prüfen Sie zugleich, ob die Instanz überhaupt aus dem Internet erreichbar sein muss — in den meisten Einsatzszenarien ist das nicht der Fall. Wegen der Root-Rechte gilt eine exponierte, ungepatchte Instanz als kompromittiert: Suchen Sie nach unbekannten Prozessen, neu angelegten Konten und ausgehenden Verbindungen, und rotieren Sie alle in Langflow hinterlegten API-Schlüssel und Modellzugänge.
  • Coding-Agenten absichern: Prüfen Sie bei Projekten, die Sie nicht selbst geklont haben, die Datei .git/config auf Einträge, die Programme aufrufen — insbesondere core.fsmonitor. Wer eigene Automatisierung um git baut, sollte den Parameter explizit abschalten: git -c core.fsmonitor=false status. Und weisen Sie im Team darauf hin, dass die Gefahr nicht beim Klonen entsteht, sondern beim Entpacken zugesandter Archive.
  • Agenten-Werkzeuge auf Patchstand bringen: Claude Code, Codex und Cursor sind nachgebessert. Wer Qwen Code, Goose, Grok oder vergleichbare Werkzeuge einsetzt, sollte den aktuellen Stand beim Hersteller prüfen; Manifold gibt an, das Problem in mehr Agenten gefunden zu haben als in der Veröffentlichung genannt.
  • Zwei-Faktor-Anmeldung als Pflicht durchsetzen, nicht als Empfehlung: Der Dropbox-Fall zeigt, dass ein zweiter Faktor auch dann schützt, wenn der Fehler bei einem ganz anderen Anbieter liegt. Prüfen Sie für alle geschäftlich genutzten Dienste, ob 2FA erzwungen und nicht nur angeboten wird, und inventarisieren Sie, welche Fremdanbieter als Anmeldeweg zugelassen sind — jeder davon ist ein eigener Angriffspfad.
  • AGB-Änderungen von Cloud-Anbietern beobachten: Die Dropbox-Klausel zum 1. Januar ist ein Signal. Wer Cloud-Dienste geschäftlich einsetzt, sollte Änderungsmitteilungen künftig daraufhin lesen, ob Haftung für Anmeldeverfahren oder für unzureichend abgesicherte Konten ausgeschlossen wird — und die eigene Auftragsverarbeitungsvereinbarung dagegenhalten, die solche Verschiebungen nicht ohne Weiteres mitmacht.
  • Hoymiles-Anlagen: Entscheidung bewusst treffen: Das Update schließt eine reale Lücke, kappt aber die Anbindung an OpenDTU und AhoyDTU. Wer die Auswertung über diese Werkzeuge betreibt, sollte nicht ungeprüft aktualisieren, sondern vorher klären, wie die Datenerfassung danach weiterlaufen soll. Wer keine Cloud-Anbindung hat, braucht das Selbsthilfe-Formular des Herstellers.
  • Windows-Hotpatch-Zyklus im September einplanen: Das außerplanmäßige Baseline-Update erfordert einen Neustart. Wer Wartungsfenster nach dem veröffentlichten Hotpatch-Kalender plant, muss den September nachziehen — sonst bleiben Systeme ungepatcht, weil das Update auf einen Neustart wartet, den niemand eingeplant hat.

1. Datenschutz

Ein Vorfall, bei dem der betroffene Dienst nichts falsch gemacht hat — und trotzdem die Konsequenzen trägt, jedenfalls bis er sie vertraglich weitergibt.

1.1 Dropbox-Konten über neu angelegte Lenovo-IDs übernommen

02.09.2026 · heise online

Zusammenfassung: Zwischen dem 4. und 21. August 2026 haben Unbefugte rund 5.000 Dropbox-Konten übernommen, für die keine Zwei-Faktor-Anmeldung eingerichtet war. Der Angriffsweg lief über Lenovo: Dort war es offenbar möglich, Lenovo-IDs für fremde E-Mail-Adressen anzulegen, ohne dass die Eigentümerschaft an der Adresse bestätigt werden musste. Wer eine zu einem Dropbox-Konto gehörende Adresse kannte oder erriet, legte dort ein Konto an und meldete sich damit bei Dropbox an. Aus weniger als einem Drittel der betroffenen Konten wurden tatsächlich Dateien heruntergeladen. Bloomberg berichtete zuerst über den Vorfall, woraufhin die Dropbox-Aktie nachgab. Das Unternehmen hat die Betroffenen darüber informiert, ob auf ihre Daten zugegriffen wurde, und kündigt an, zum 1. Januar die Nutzungsbedingungen zu ändern: Die Haftung für Authentifizierungsdienste Dritter und für Konten ohne aktivierte Zwei-Faktor-Anmeldung soll ausgeschlossen werden.

Hintergrund & Einordnung: Datenschutzrechtlich ist der Fall lehrreich, weil er die Grenzen der Verantwortungszurechnung auslotet. Der Fehler lag nicht bei Dropbox, sondern in der Kontoanlage bei Lenovo — dennoch ist Dropbox derjenige Verantwortliche, in dessen Systemen die unbefugte Kenntnisnahme stattfand, und damit derjenige, den die Pflichten aus Art. 33 und 34 DSGVO treffen. Die Konstruktion föderierter Anmeldung verteilt die Prüfung, aber nicht die Verantwortung: Wer eine Fremdanmeldung akzeptiert, übernimmt implizit die Qualität der Identitätsprüfung des anderen Anbieters. Genau darauf zielt die angekündigte AGB-Änderung, und genau dort wird sie rechtlich angreifbar. Ein vertraglicher Haftungsausschluss kann die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung teilweise begrenzen, aber weder die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO noch die Pflicht zu angemessenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO abbedingen; der Anspruch aus Art. 82 DSGVO ist ohnehin nicht dispositiv. Hinzu kommt die AGB-Kontrolle: Nach § 309 Nr. 7 BGB sind Haftungsausschlüsse für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern unwirksam. Bemerkenswert ist auch die Zahl von unter einem Drittel: Dass die Angreifer nicht überall Dateien abzogen, deutet eher auf automatisiertes Durchprobieren als auf gezielte Auswahl hin.

Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Für Verantwortliche, die Fremdanmeldung anbieten, folgt daraus ein konkreter Prüfauftrag: Welche Identitätsanbieter sind zugelassen, und auf welche Zusicherungen zur Adressverifikation stützen Sie sich dabei? Ein Anbieter, der Konten ohne Bestätigung der E-Mail-Adresse anlegt, ist als Anmeldeweg untauglich — das lässt sich vertraglich absichern und technisch prüfen, etwa über die im Token übermittelte Angabe zur Verifikation der Adresse. Wer solche Angaben nicht auswertet, akzeptiert unbestätigte Identitäten. Für Nutzerorganisationen gilt umgekehrt: Inventarisieren Sie, welche Fremdanmeldungen für Ihre Geschäftskonten überhaupt aktiviert sind, und deaktivieren Sie ungenutzte — jeder zusätzliche Anmeldeweg ist ein zusätzlicher Angriffspfad, unabhängig davon, ob Sie ihn nutzen. Und erzwingen Sie den zweiten Faktor, statt ihn zu empfehlen; in diesem Fall war er der einzige Unterschied zwischen betroffenen und nicht betroffenen Konten. Schließlich lohnt es, Änderungsmitteilungen zu Nutzungsbedingungen künftig auf Haftungsklauseln zu Anmeldeverfahren zu prüfen — die Dropbox-Klausel dürfte Nachahmer finden.


2. Datensicherheit

Eine Schwachstelle, die nicht in einem Programm steckt, sondern in der Annahme, das Öffnen eines Projekts sei eine passive Handlung.

2.1 KI-Coding-Agenten führen beim Öffnen eines Repositorys fremden Code aus

02.09.2026 · heise online · git-Dokumentation zu core.fsmonitor

Zusammenfassung: Die Sicherheitsfirma Manifold hat dokumentiert, dass verbreitete KI-Coding-Agenten — genannt werden unter anderem Claude Code, Qwen Code und Goose — beim Öffnen eines Repositorys automatisch git-Befehle wie git status und git diff ausführen, um sich einen Überblick über das Projekt zu verschaffen. Das geschieht nach Darstellung der Forscher außerhalb der Sandbox und vor der Vertrauensfreigabe durch den Nutzer. Angreifer nutzen das über den git-Konfigurationsparameter core.fsmonitor, der ein externes Programm benennt, das git bei einer Aktualisierung des Index aufruft; ein dort hinterlegter Befehl wird damit ausgeführt, sobald der Agent das Projekt öffnet. Nachgebessert haben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anthropic für Claude Code sowie Codex und Cursor; für Qwen und Grok lag kein Patch vor. Bei Anthropic verbleibt nach Angabe der Forscher eine verwandte Schwachstelle im Zusammenhang mit claude ultraview. Manifold gibt an, das Problem in mehr Agenten gefunden zu haben als in der Veröffentlichung genannt. Eine CVE-Kennung war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vergeben.

Hintergrund & Einordnung: Der entscheidende Punkt für die Risikobewertung ist der Übertragungsweg, und er entlastet an einer wichtigen Stelle: Über git clone, pull oder fetch lässt sich eine manipulierte lokale Konfiguration nicht einschleusen, weil git die Datei .git/config nicht mitüberträgt. Gefährlich wird es, wenn ein Projekt als ZIP-Archiv weitergegeben und lokal entpackt wird — dann kommt das gesamte .git-Verzeichnis samt Konfiguration mit — oder wenn mehrere Personen auf einem geteilten Arbeitsverzeichnis mit vorkonfigurierten Einstellungen arbeiten. Das schränkt den Massenangriff ein, macht den gezielten Angriff aber nicht weniger wirksam: Ein zugesandtes Archiv mit der Bitte, „einmal kurz draufzuschauen“, ist ein realistisches Szenario, gerade bei Bewerbungen, Code-Reviews und Auftragsarbeiten. Der eigentliche strukturelle Befund liegt tiefer. Agenten führen Vorbereitungsschritte aus, bevor der Nutzer dem Projekt vertraut — die Vertrauensabfrage kommt zu spät. Das ist kein Fehler in einem einzelnen Werkzeug, sondern eine Konsequenz daraus, dass Kontextbeschaffung und Freigabe in der falschen Reihenfolge stehen. Dass mehrere Hersteller unabhängig voneinander betroffen sind, stützt diese Lesart.

Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Kurzfristig hilft eine Prüfung, die sich automatisieren lässt: Suchen Sie in .git/config nach Einträgen, die Programme aufrufen — neben core.fsmonitor sind das etwa core.pager, core.editor, diff.external und filter.*.clean. Für Projekte aus fremder Hand gehört diese Prüfung vor das erste Öffnen im Editor oder Agenten, nicht danach. Wer eigene Werkzeuge um git baut, sollte die automatischen Aufrufe härten: git -c core.fsmonitor=false status ist die vom Bericht genannte Minimalmaßnahme, sinnvoller ist es, alle konfigurierbaren Programmaufrufe explizit zu neutralisieren. Organisatorisch lautet die Regel: Fremde Projekte kommen per git clone aus einer benannten Quelle ins Haus, nicht als Archiv per Mail. Wo das nicht geht, gehört das Entpacken und erste Öffnen in eine Wegwerf-Umgebung. Und für die Werkzeugauswahl ergibt sich ein neues Kriterium: Fragen Sie Anbieter, an welcher Stelle im Ablauf die Vertrauensfreigabe greift und was der Agent davor bereits ausführt.


3. IT-Sicherheit

Eine aktiv ausgenutzte Lücke mit langem Patch-Vorlauf, eine geschlossene Funklücke mit unangenehmer Nebenwirkung und eine Terminverschiebung, die Wartungsfenster durcheinanderbringt.

3.1 Langflow: CVE-2026-0768 wird aktiv ausgenutzt, über 350 Versuche dokumentiert

02.09.2026 · heise online · NVD · ZDI-26-034

Zusammenfassung: Sicherheitsforscher von VulnCheck beobachten laufende Angriffe auf Instanzen des KI-Werkzeugs Langflow, mit dem sich Agenten und Arbeitsabläufe bauen und betreiben lassen. Ausgenutzt wird CVE-2026-0768, eine Codeeinschleusung im Umgang mit dem code-Parameter des validate-Endpunkts: Eine vom Nutzer übergebene Zeichenkette wird ohne ausreichende Prüfung als Python-Code ausgeführt. Eine Authentifizierung ist nicht erforderlich, die Ausführung erfolgt im Kontext von root. Die Zero Day Initiative, die die Lücke als CNA führt, bewertet sie mit CVSS 9,8 (AV:N/AC:L/PR:N/UI:N/S:U/C:H/I:H/A:H) und ordnet sie CWE-94 zu; die zugehörige Meldung ist ZDI-26-034, die NVD-Veröffentlichung datiert auf den 23. Januar 2026, als betroffene Version ist 1.4.2 eingetragen. VulnCheck dokumentiert über 350 Angriffsversuche mit steigender Tendenz. Ein Patch steht seit Monaten bereit; viele Instanzen sind gleichwohl unverändert im Netz erreichbar.

Hintergrund & Einordnung: Der Fall ist weniger wegen der Technik bemerkenswert als wegen der Zeitachse. Zwischen der Veröffentlichung im Januar und der jetzt beobachteten Angriffswelle liegen über sieben Monate, in denen ein Patch verfügbar war. Das passt zu einem Muster, das sich bei selbst gehosteten KI-Werkzeugen häuft: Sie werden für ein Projekt aufgesetzt, oft von Personen ohne Betriebsverantwortung, laufen anschließend unbeaufsichtigt weiter und tauchen in keinem Patch-Zyklus auf. Verschärfend kommt hinzu, dass solche Instanzen typischerweise Zugangsdaten für Modell-APIs, Datenbanken und angebundene Dienste vorhalten — die Codeausführung mit Root-Rechten ist damit nicht das Ende des Angriffs, sondern der Anfang. Und Langflow ist an dieser Stelle kein neuer Name: Hier waren seit Juli bereits CVE-2026-55255 (Zugriff auf fremde Flows samt gespeicherter API-Schlüssel), CVE-2026-0770 und CVE-2026-9198 (CVSS 9,8, unauthentifizierte Codeausführung) Thema — alle drei im KEV-Katalog der CISA, alle drei mit verfügbarem Patch. Das ist die vierte aktiv ausgenutzte Lücke desselben Produkts binnen vier Monaten. Die Häufung spricht inzwischen sowohl für ein Produktproblem als auch für die allgemeinere Beobachtung, dass die Werkzeugschicht der KI-Entwicklung sicherheitstechnisch hinter der Anwendungsschicht zurückliegt.

Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Aktualisieren Sie auf die aktuelle Version und nehmen Sie die Instanz aus dem offenen Internet — für die meisten Einsatzzwecke genügt der Zugriff aus dem internen Netz oder über VPN. Weil die Ausnutzung Root-Rechte verschafft und seit Monaten läuft, ist bei einer exponierten, bislang ungepatchten Instanz von einer Kompromittierung auszugehen: Prüfen Sie auf unbekannte Prozesse, neu angelegte Benutzer, veränderte Startskripte und ausgehende Verbindungen, und rotieren Sie anschließend sämtliche in Langflow hinterlegten Zugangsdaten — Modell-APIs, Datenbankverbindungen, Webhooks. Unabhängig vom konkreten Produkt lohnt eine Bestandsaufnahme: Welche selbst gehosteten KI-Werkzeuge laufen in Ihrer Umgebung, wer betreibt sie, und sind sie im Patch-Management erfasst? Erfahrungsgemäß lautet die Antwort auf die letzte Frage nein.

3.2 Hoymiles schließt die unverschlüsselte Funkstrecke — auf Kosten offener Auslesewerkzeuge

01.09.2026 · heise online

Zusammenfassung: Der Chaos Computer Club hatte Anfang Juli offengelegt, dass die DTU-Implementierungen von Hoymiles keine Verschlüsselung umsetzen — weder im 868-MHz-Bereich noch bei den HM-Serien im 2,4-GHz-Band. Für den Zugriff auf einen Wechselrichter genügten die letzten acht Stellen der Seriennummer, und diese geben die Geräte auf Broadcast-Anfragen selbst preis. Der Hersteller liefert nun Sicherheitsupdates für die Mikrowechselrichter der HM- sowie der HMS/HMT-Serien aus, darunter Modelle wie HM-1000, HMS-600-2T und HMT-2000-4T. Wer sein Gerät mit der Cloud verbunden hat, erhält das Update nach Freigabe über die S-Miles-Home-App oder das Webportal innerhalb von zehn Werktagen automatisch; ohne Cloud-Anbindung ist ein Selbsthilfe-Formular auszufüllen. Nach dem Update ist die Kommunikation mit Drittanbieterprodukten für die offene Datenkommunikation wie OpenDTU oder AhoyDTU nicht mehr möglich. Eine künftige Zusammenarbeit mit diesen Projekten hat Hoymiles nicht angekündigt.

Hintergrund & Einordnung: Der Fall war hier am 17. Juli Thema, damals mit der Herstellerankündigung, das Update bis zum 30. August auszuliefern; dieser Termin wurde also im Wesentlichen gehalten. Neu und berichtenswert ist heute nicht das Update selbst, sondern seine Nebenwirkung. Die Lücke ist gravierender, als sie zunächst klingt. Wer ohne Authentifizierung mit einem Wechselrichter sprechen kann, kann ihn nicht nur auslesen, sondern beeinflussen — bei Anlagen im Verbund ist das eine Frage der Netzstabilität, nicht nur des Datenschutzes. Dass die Geräte ihre Seriennummer auf Broadcast-Anfragen selbst herausgeben, macht den zur Adressierung nötigen Schritt trivial. Der Konflikt, der jetzt entsteht, ist allerdings ein echter und nicht bloß ein Kommunikationsproblem: Die offene, unverschlüsselte Schnittstelle war zugleich die Grundlage dafür, dass quelloffene Werkzeuge Anlagendaten auslesen konnten, ohne den Umweg über die Hersteller-Cloud zu nehmen. Mit der Verschlüsselung entfällt diese Möglichkeit, und die Auswertung wandert zum Hersteller. Für Betreiber, die ihre Anlagendaten bewusst lokal halten wollten — ein durchaus datenschutzmotivierter Wunsch —, ist das Update deshalb kein reiner Gewinn. Besonders unangenehm ist die Lage für Anlagen ohne DTU-Anbindung: Dort braucht es zum Aktualisieren gegebenenfalls einen geliehenen oder gekauften Datensammler.

Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Für Betreiber ohne offene Auswertung ist die Sache einfach: Update freigeben und einspielen. Wer OpenDTU oder AhoyDTU einsetzt, sollte vorher entscheiden, wie es danach weitergehen soll — die Alternativen sind die Hersteller-Cloud, ein Auslesen an anderer Stelle im System, etwa am Wechselrichter-Ausgang oder über den Zähler, oder das bewusste Belassen auf dem alten Stand. Letzteres ist nur vertretbar, wenn die Funkstrecke räumlich schwer erreichbar ist, und auch dann eine Übergangslösung. Für Unternehmen mit größeren Anlagen gehört der Vorgang außerdem in die Lieferantenbewertung: Ein Hersteller, der eine offengelegte Lücke zwei Monate später schließt und dabei ohne Ankündigung eine etablierte Schnittstelle kappt, ist ein Planungsrisiko. Fragen Sie vor der nächsten Beschaffung nach dem Umgang mit offenen Protokollen und nach der Zusage, sie auch nach Sicherheitsupdates verfügbar zu halten.

3.3 Windows: außerplanmäßiges Baseline-Hotpatch im September erfordert Neustart

01.09.2026 · heise online

Zusammenfassung: Microsoft weicht beim Hotpatching vom veröffentlichten Zeitplan ab. Hotpatching erlaubt es, Sicherheitsupdates über mehrere Monate hinweg ohne Neustart einzuspielen; in regelmäßigen Abständen ist dafür ein Baseline-Update nötig, das einen Neustart erfordert. Ein solches war erst für Oktober 2026 vorgesehen. Nun hat Microsoft ein außerplanmäßiges Baseline-Update für September eingeschoben — das September-Update ist damit ein Standard-Update mit erforderlichem Neustart. Betroffen sind Organisationen, die Windows Autopatch mit aktiviertem Hotpatching einsetzen, sowie alle, die Hotpatches statt regulärer Updates beziehen. Die August-Updates waren ohne Neustart einspielbar; der nächste neustartfreie Patchday wird für November erwartet. Es ist die erste unplanmäßige Neustartpflicht seit Einführung des Verfahrens. Den Hotpatch-Kalender veröffentlicht Microsoft über die Windows-Release-Health-Kanäle.

Hintergrund & Einordnung: Die Meldung wirkt klein, hat aber eine Betriebsfolge, die leicht übersehen wird. Hotpatching wird gerade deshalb eingesetzt, weil Neustarts in bestimmten Umgebungen teuer sind — Terminalserver, Produktionssteuerung, Schichtbetrieb. Wartungsfenster werden entsprechend am veröffentlichten Kalender ausgerichtet und für neustartfreie Monate gar nicht erst eingeplant. Wenn eine unplanmäßige Neustartpflicht dazwischenkommt, ist das Ergebnis nicht ein verschobener Neustart, sondern ein nicht installiertes Sicherheitsupdate: Das Paket wartet auf einen Neustart, der nicht kommt, und die Systeme gelten in der Berichterstattung möglicherweise trotzdem als aktualisiert. Genau diese Diskrepanz zwischen „heruntergeladen“ und „wirksam“ ist der Punkt, an dem Patch-Management-Zahlen regelmäßig zu optimistisch ausfallen.

Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob Ihre Wartungsplanung für September ein Neustartfenster vorsieht, und ziehen Sie es nach, falls nicht. Kontrollieren Sie anschließend nicht den Installations-, sondern den Wirksamkeitsstand: Systeme, die auf einen ausstehenden Neustart warten, sind nicht geschützt. Grundsätzlich lohnt es, im eigenen Berichtswesen zwischen „Update heruntergeladen“, „Update installiert“ und „Neustart erfolgt“ zu unterscheiden — viele Auswertungen tun das nicht und melden dadurch eine Abdeckung, die es nicht gibt. Und behalten Sie den Hotpatch-Kalender in den Release-Health-Kanälen im Blick, statt sich auf den Rhythmus des Vorjahres zu verlassen; dieser Vorgang zeigt, dass er nicht garantiert ist.


4. Urteile

Im heutigen Berichtszeitraum liegt keine neue Gerichtsentscheidung mit Aufbereitungsrelevanz vor.

Über den Fach-Verteiler kam heute früh die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 29. Juli 2026 (3 UKl 13/25 e) zum Meldeverfahren nach dem Digital Services Act: Das Verfahren nach Art. 16 DSA muss leicht zugänglich sein, woran es fehlt, wenn der Meldebutton lediglich mit „Ein Problem mit diesem Produkt melden“ bezeichnet ist und eine Meldung die vorherige Anmeldung in einem Kundenkonto voraussetzt; die Transparenzpflichten für Empfehlungssysteme nach Art. 27 DSA verlangen Angaben zur Gewichtung der maßgeblichen Parameter oder zumindest dazu, wie deren Verhältnis zueinander bestimmt wird; Art. 14, 16 und 27 DSA sind Verbraucherschutzvorschriften im Sinne des UKlaG.

Diese Entscheidung wurde hier am 27. August ausführlich behandelt und vollständig aufbereitet; sie steht in der Urteilsbibliothek unter ur-655. Eine erneute Aufnahme unterbleibt. Es ist der zweite Tag in Folge, an dem der Verteiler eine bereits abgedeckte Entscheidung nachreicht — gestern das Erkenntnis des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts zur Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen (ur-602).

Offen bleiben zwei Verfahren: die Einspruchsfrist gegen das Versäumnisurteil des Kammergerichts vom 11. August zur Impressums-E-Mail-Adresse (ur-697) und das vom OLG Bamberg zugelassene Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zur Frage, ob DSA-Pflichten über das Unterlassungsklagengesetz durchgesetzt werden können.


5. Bußgelder

Im heutigen Berichtszeitraum liegt keine neue Bußgeldentscheidung mit belastbarer behördlicher Primärquelle vor. Es ist die zwölfte Ausgabe in Folge ohne eigenständige europäische Einzelentscheidung.

Die für Anfang September erwarteten Monatsübersichten für August liegen noch nicht vor; sie erscheinen erfahrungsgemäß in den nächsten Tagen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die auffällige Lücke seit dem 21. August eine tatsächliche Zurückhaltung der Aufsichtsbehörden abbildet oder eine Veröffentlichungsverzögerung. Nachmeldungen nehme ich auf und kennzeichne sie als nachträglich.

Erwähnenswert ist heute stattdessen ein Vorgang an der Schnittstelle von Vertrags- und Datenschutzrecht: Die von Dropbox angekündigte Änderung der Nutzungsbedingungen zum 1. Januar, mit der die Haftung für Anmeldungen über Dienste Dritter und für Konten ohne Zwei-Faktor-Anmeldung ausgeschlossen werden soll. Solche Klauseln verschieben wirtschaftliche Risiken, lassen die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 32 DSGVO aber unberührt und dürften gegenüber Verbrauchern an § 309 Nr. 7 BGB zu messen sein. Ob eine Aufsichtsbehörde oder ein Verbraucherverband das aufgreift, ist offen — der Vorgang gehört auf die Beobachtungsliste.


6. Cyber-Sicherheit

Drei Vorgänge in zwei Tagen betreffen dieselbe Schicht. Das ist noch kein Trend, aber ein Muster, das eine getrennte Betrachtung verdient.

6.1 Die Werkzeugkette der KI-Entwicklung als eigene Angriffsfläche

01.–02.09.2026 · Anthropic/Infostealer · KI-Agenten und git · Langflow

Zusammenfassung: Innerhalb von zwei Tagen sind drei voneinander unabhängige Vorgänge bekannt geworden, die dieselbe Schicht betreffen — nicht die Modelle, nicht die Anwendungen, sondern die Werkzeuge dazwischen. Erstens der Diebstahl von Anmelde-Sitzungen bei Claude-Konten durch Infostealer, mit der Folge, dass Anthropic Konten zwangsweise abmelden und hinterlegte Zahlungsmittel entfernen musste. Zweitens die Feststellung, dass Coding-Agenten beim Öffnen eines Repositorys git-Befehle außerhalb der Sandbox und vor der Vertrauensfreigabe ausführen und dadurch über einen präparierten Konfigurationseintrag fremden Code starten. Drittens die aktiv ausgenutzte Langflow-Lücke CVE-2026-0768, die ohne Authentifizierung zur Codeausführung mit Root-Rechten führt und für die seit Monaten ein Patch bereitsteht.

Hintergrund & Einordnung: Was die drei Fälle verbindet, ist nicht die Technik — Sitzungsdiebstahl, unsichere Voreinstellung und eine Codeeinschleusung haben wenig miteinander zu tun. Verbindend ist die Position im Aufbau. KI-Werkzeuge sitzen zwischen dem Menschen und der Ausführungsumgebung, sie brauchen dafür weitreichende Rechte, und sie werden in vielen Organisationen noch nicht wie Produktionssoftware behandelt. Ein Coding-Agent liest und schreibt Quelltext, führt Befehle aus und hat Zugriff auf Zugangsdaten der Entwicklungsumgebung. Ein Werkzeug wie Langflow hält Modell-Schlüssel, Datenbankverbindungen und Webhooks vor. Ein Chat-Konto trägt eine Zahlungsverbindung und einen Kontingentrahmen. Jedes dieser Elemente ist einzeln unspektakulär und zusammen ein lohnendes Ziel. Hinzu kommt die Geschwindigkeit der Verbreitung: Diese Werkzeuge kommen typischerweise über einzelne Entwickler ins Haus, nicht über Beschaffungsprozesse, und tauchen deshalb in Inventaren, Patch-Zyklen und Berechtigungskonzepten oft gar nicht auf. Die Langflow-Zahlen illustrieren das: sieben Monate zwischen Patch und Angriffswelle, und die Angriffe laufen trotzdem erfolgreich.

Praxisfolgen / Handlungsempfehlung: Der sinnvollste erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme, nicht eine Maßnahme. Erfassen Sie, welche KI-Werkzeuge in Ihrer Organisation tatsächlich im Einsatz sind — Coding-Agenten, Workflow-Plattformen, lokale Modellserver, Browser-Erweiterungen —, wer sie betreibt und mit welchen Rechten sie laufen. Ordnen Sie diese Werkzeuge anschließend denselben Prozessen zu, die für andere Software gelten: Patch-Management, Zugriffskontrolle, Protokollierung, Offboarding. Drei Punkte verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit, weil sie in allen drei Fällen dieser Woche eine Rolle spielten. Erstens die hinterlegten Geheimnisse: Welche Zugangsdaten liegen in diesen Werkzeugen, und lassen sie sich einzeln rotieren? Zweitens die Erreichbarkeit: Selbst gehostete KI-Werkzeuge gehören nicht ins offene Internet, auch nicht „vorübergehend zum Testen“. Drittens die Reihenfolge von Kontext und Freigabe: Werkzeuge, die Daten verarbeiten, bevor der Nutzer zustimmt, verlagern die Vertrauensentscheidung nach hinten — das ist bei der Auswahl abzufragen. Für die Bewertung insgesamt gilt: Drei Vorgänge in zwei Tagen sind eine Häufung, kein Beleg für eine Trendwende. Ob daraus ein dauerhaftes Muster wird, lässt sich erst über mehrere Wochen beurteilen; ich beobachte es hier weiter.


KI & große Sprachmodelle

Anthropic hat nachgelegt: Claude Fable 5.1 übernimmt nach Benchmark-Angaben die Führung, bleibt aber im oberen Preisbereich. Damit gibt es nach mehreren Wochen ohne Bewegung wieder einen Modellstart bei einem der großen Anbieter. Sicherheitsseitig steht der Konzern zugleich im Fokus — sowohl wegen der gestohlenen Sitzungstoken vom Vortag als auch wegen der git-Schwachstelle in Claude Code, für die Anthropic nachgebessert hat.

  • Anthropic: Claude Fable 5.1 vom 2. September übernimmt die Benchmark-Führung; Claude Opus 5 vom 24. Juli bleibt das Modell mit einem Kontextfenster von einer Million Token.
  • OpenAI: Jüngste Veröffentlichung bleibt GPT-5.6-Cyber vom 10. August; Codex ist gegen die git-Schwachstelle gepatcht.
  • Google: Gemini 3.7 Flash vom 13. August.
  • Meta: Muse Glimmer vom 10. August.
  • DeepSeek: DeepSeek-V4-Pro-0813 vom 13. August.
  • Alibaba/Qwen: Qwen3.8-27B vom 14. August; Qwen Code war zum Veröffentlichungszeitpunkt der git-Schwachstelle nicht gepatcht.
  • xAI: Grok 4.6 vom 12. August; ebenfalls nicht gepatcht zum Veröffentlichungszeitpunkt.
  • Z.ai: GLM-5.3 vom 14. August.
  • Mistral: keine Veröffentlichung im Berichtszeitraum.

Versionsangaben aus Tracker-Diensten sind nicht in allen Fällen durch eine Herstellermitteilung bestätigt und entsprechend zurückhaltend zu verwenden. Der Patchstand der genannten Werkzeuge bezieht sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung durch Manifold und kann sich seither geändert haben.


Ausblick / Termine

  • 04.09.2026: Ablauf der von Rhysida gesetzten Frist im Berliner Erpressungsfall; das Land zahlt nicht, mit einer Veröffentlichung der Daten ist zu rechnen.
  • 04.09.2026: Ablauf der Widerspruchsfrist für ByteDance gegen die brasilianische ANPD-Sanktion.
  • 07.09.2026: In der neuen ELSTER-Phishingwelle genannte angebliche Zahlungsfrist; mit einer Nachfassrunde ist zu rechnen.
  • Erste Septemberwoche: Monatsübersichten der Bußgeld-Auswertungen für August.
  • 11.09.2026: Die Meldepflichten des Cyber Resilience Act greifen — aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle sind binnen 24 Stunden zu melden.
  • Oktober 2026: Reguläres Baseline-Hotpatch-Update von Microsoft mit erneuter Neustartpflicht.
  • 29.10.2026: Ablauf der Umsetzungsfrist des italienischen Garante zu Zählpixeln in E-Mails.
  • 02.12.2026: Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte nach Art. 50 KI-VO.
  • 01.01.2027: Inkrafttreten der geänderten Dropbox-Nutzungsbedingungen mit Haftungsausschluss für Fremdanmeldung und Konten ohne Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • 01.07.2027: Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts.
  • 11.12.2027: Vollständige Anwendbarkeit des Cyber Resilience Act.
  • 30.06.2028: Geplantes Außerkrafttreten des Fernunterrichtsschutzgesetzes.

Methodik

Stichtag dieses Briefings ist Mittwoch, der 2. September 2026; berücksichtigt wurden Meldungen der vorangegangenen 24 bis 48 Stunden. Bevorzugt ausgewertet werden behördliche und primäre Quellen — NVD, Zero Day Initiative, Hersteller-Sicherheitshinweise, Aufsichtsbehörden, Gerichtsentscheidungen mit Aktenzeichen — ergänzt um etablierte Fachmedien. Zur Langflow-Lücke enthielt die automatische Aufbereitung der Fachpresse widersprüchliche Versionsangaben; die im Briefing genannten Werte zu CVSS, CWE, betroffener Version und Veröffentlichungsdatum stammen deshalb aus dem NVD-Eintrag selbst, der über einen Browser-Abruf ausgelesen wurde, weil der automatische Abruf nur die Startseite lieferte. Zur git-Schwachstelle in KI-Agenten war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine CVE-Kennung vergeben; der genannte Patchstand einzelner Werkzeuge bezieht sich auf den Stand der Veröffentlichung durch Manifold. Beim Dropbox-Vorfall stützen sich Zahl und Zeitraum auf die Berichterstattung; eine eigene Stellungnahme von Lenovo lag nicht vor. Die rechtliche Bewertung der angekündigten AGB-Klausel ist als eigene Einschätzung gekennzeichnet und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Eine neue Gerichts- und eine neue Bußgeldentscheidung lagen nicht vor; die über den Fach-Verteiler eingegangene Entscheidung des OLG Bamberg war bereits am 27. August behandelt worden. Jeder Link im Quellenverzeichnis führt auf den konkreten Artikel, das konkrete Advisory oder den konkreten Datenbankeintrag. Englischsprachige Quellen wurden übersetzt, der Originallink bleibt erhalten. Dieses Briefing ersetzt keine Rechts- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall.


Quellenverzeichnis

  1. heise online — Ich mach mir eine Lenovo-ID und hol mir Deine Dropbox-Dateien (02.09.2026)
  2. heise online — KI-Agenten führen git-Schadcode beim Starten automatisch aus (02.09.2026)
  3. git-Dokumentation — core.fsmonitor
  4. heise online — Jetzt patchen! Angreifer attackieren Langflow-Instanzen mit Schadcode (02.09.2026)
  5. NVD — CVE-2026-0768 (Langflow, Code Injection, CVSS 9,8)
  6. Zero Day Initiative — ZDI-26-034
  7. heise online — PV-Wechselrichter: Hoymiles liefert Sicherheitsupdate aus (01.09.2026)
  8. heise online — Microsoft: September-Hotpatches für Windows erfordern Neustart (01.09.2026)
  9. heise online — Anthropic warnt Opfer von Infostealern (01.09.2026)
  10. heise online — Anthropic legt bei Claude nach: Fable 5.1 übernimmt Benchmark-Führung (02.09.2026)
  11. Verbraucherzentrale — Phishing-Radar: Aktuelle Warnungen (Stand 02.09.2026)
  12. Cyber Security Academy — Aufbereitung OLG Bamberg 3 UKl 13/25 e (ur-655)
  13. Cyber Security Academy — Aufbereitung BVwG W137 2333649-1/11E (ur-602)
  14. Cyber Security Academy — Aufbereitung KG Berlin 5 UKl 1/26 (ur-697)

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